Hallo zusammen,
ich habe bisher noch nicht dir richtige Antwort auf mein Anliegen gefunden, deshalb hier folgende Frage:
Ich bin schwanger und werde voraussichtlich Anfang Dezember 2017 Mama werden.
Bis einschließlich Dezember 2016 war ich freiberuflich tätig.
Seit Januar 2017 bin ich in einer Festanstellung.
Vermutlich werde ich Ende Oktober in den Mutterschutz gehen - das heißt die 12 Monate Festanstellung erreiche ich sowieso nicht. Wenn ich erst im November in den Mutterschutz gehe, wären immerhin 10 Monate voll.
Zuerst dachte ich, dass das dann eben für mein Elterngeld anteilig verrechnet wird.
Sprich 10 Monate Anstellung, 2 Monate gemäß Steuerbescheid 2016.
Eine Kollegin meinte dann, dass Mutterschutz-Zeit mit angerechnet werden würde - dann hätte ich knapp die 12 Monate zusammen.
Heute habe ich irgendwo gelesen, dass das aber nicht stimmt.
Beim weiteren Stöbern fand ich dann Infos, dass bei Vermischung der Tätigkeiten NUR der Steuerbescheid 2016 gelten würde?!
Der liegt mir noch nicht vor - aber ich bin mir fast sicher, dass ich damit schlechter abschneiden würde als mit dem Angestellten-Gehalt.....
Kann mir jemand sagen, von welcher Grundlage ich ausgehen muss?
Elterngeld - erst selbstständig, dann angestellt
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Das hast du richtig rausgekriegt, egal was du machst, es zählt das komplette Jahr 2016, egal ob vorteilhaft oder nicht.
Da gibt es auch keine Möglichkeit das zu verhindern (außer dein Kind kommt erst im Januar).
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Vielen Dank.... auch wenn die Info niederschmetternd ist....
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Ach - doch noch eine Frage: weisst du zufällig auch, wie das dann mit der Krankenkasse läuft?
Freiberuflich war ich freiwillig gesetzlich versichert. Jetzt sowieso gesetzlich.
Aber muss ich dann jetzt auch weiter selber versichern?
Das werde ich finanziell nie stemmen können.....