Basis Elterngeld und Prakitkum

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage - vielleicht kann ja jemand helfen.

Ich bin Studentin und beziehe seit April 17 Elterngeld. Geplant war das jetzt für 12 Monate. Ich habe allerdings total vergessen, dass ich vom Studium aus ein Praktikum machen muss. Das ganze findet in Vollzeit statt und wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben (hieß es) mit 500€/Monat vergütet. Beim Elterngeld darf ich ja aber nur 30h/Woche arbeiten, was nun ja ziemlich bescheiden ist für mich, da ich mein Praktikum nicht mehr absagen kann/möchte, da es sehr schwer ist einen geeigneten Platz zu kriegen. Zählen die 30h/Woche auch für Studenten? Bzw. ist das überhaupt als Arbeit anzusehen?

Vielleicht weiß ja jemand was :)

1

Mmh das ist schwierig für Bafög/Kindergeld etc ist das inzwischen geregelt und es wird dort zwischen Pflicht und freiwilligen Praktikum vor, im und nach dem Studium unterschieden was sich dann auf die Auswirkung Erwerbstätigkeit oder nicht auswirkt aber zum Elterngeld finde ich dort noch keinen Fall
https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/praktikum.php?seite=3#ppws_sv

Für ausländische Studenten wäre dein Pflichtpraktikum im Sinne der Arbeitserlaubnis keine Erwerbstätigkeit...

Frag mal beim Studentenwerk und beim BmfSFJ nach: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/kontakt

Zusätzlich kannst du auch deine zuständige Elterngeldstelle kontaktieren und um eine Aussage bitten

2

Danke :)

Ja, in der Elterngeldstelle werde ich gleich am Montag anrufen. Vielleicht gibt es ja inzwischen auch Ausnahmeregelungen für Pflichtpraktika. Fände ich zumindest schön. Vollzeitarbeit für eine 450€ Vergütung ist ja alles andere als normale Erwerbsarbeit :(

Danke jedenfalls für deine Info! :)

3

Die Richtlinien sind da erstmal klar eindeutig und damit hättest du dann ein Problem:

"1.6.1.4 Studierende
Für Studierende gelten die allgemeinen Regeln über zulässige Erwerbstätigkeit. Soweit sie etwa in einem Praktikum, welches nicht nach den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorgeschrieben ist, ein Entgelt erhalten oder eine entgeltliche wissenschaftliche Tätigkeit ausüben, gilt für sie ebenso wie bei anderen entgeltlichen Tätigkeiten die 30-Stunden-Grenze (zur Ausnahme bei von den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorgeschrieben – auch entgeltlichen – Praktika siehe 1.6.2.1). Das Studium selbst ist keine entgeltliche Tätigkeit und damit keine Erwerbstätigkeit. Auch die Zeit für Lehrveranstaltungen wird bei der Bestimmung des Umfangs der Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt."

https://www.elterngeld.net/pdf/Richtlinien.pdf

Nun gibt es aber eine Ausnahme, wenn dies nach der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist:

"1.6.2.1 Beschäftigung zur Berufsbildung
Ein Antragsteller übt keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn er zur Berufsbildung beschäftigt ist. Als Beschäftigungen zur Berufsbildung gelten solche Beschäftigungen, die im Rahmen einer Berufsausbildung, beruflichen Fortbildung oder Umschulung ausgeübt werden, und zwar unabhängig von der Dauer und der Vergütung. Es muss sich um Maßnahmen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, des SGB III (Arbeitsförderung) und des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder um vergleichbare Maßnahmen (z.B. Europäischer Sozialfonds, Garantiefonds) handeln.

Als Berufsausbildung gelten die betriebliche Ausbildung, der Vorbereitungsdienst in den einzelnen Laufbahnen des öffentlichen Dienstes, Praktika von Studenten, die nach Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind, und die Vorbereitung auf die Promotion im Rahmen der Graduiertenförderung."

Wenn dies also erfüllt ist, dann ist es kein Problem und du darfst es machen, das Einkommen wird allerdings angerechnet!

4

Oh, super! Das sind ja mal gute Nachrichten!

Das Basiselterngeld kann ja nicht gekürzt werden, soweit ich das verstanden hab?

5

Doch natürlich kann das Basiselterngeld gekürzt werden, aber es bleibt immer der Sockelbetrag von 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim ElterngeldPlus mindestens übrig.

Wenn du also mehr bekommen solltest, dann bietet sich evtl. ElterngeldPlus an.

weiteren Kommentar laden