Elternzeit bei Zwillingen für den Vater

Hallo ihr lieben,

wir beschäftigen uns gerade mit der Elternzeit. Mein Mann würde gerne den 1. und 2., sowie den 14. und 15. Lebensmonat in Elternzeit gehen und in dieser Zeit jeweils Elterngeld Plus beantragen. Die restlichen Monate würden ggf noch genommen werden, jedoch erst nach de ersten 24 Monaten (daher sind diese noch nicht im Antrag relevant). Ich finde leider kein Muster, dass auf Zwillinge bezogen ist. Vllt hat hier ja jemand Erfahrung, ob wir den Antrag / die Anmeldung so richtig formuliert haben.

"hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes M., voraussichtlicher Entbindungstermin 08.08.2017. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit ab Geburt beginnen. Nach einer 2-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen wieder voll zur Verfügung.

Des Weiteren beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes L., voraussichtlicher Entbindungstermin 08.08.2017. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit für die Lebensmonate 14 und 15. nehmen. Nach der 2-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen wieder voll zur Verfügung.
Die genauen Daten werde ich Ihnen nach der Geburt mitteilen..
Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen."

Ist das so korrekt, oder habe ich einen Denkfehler?

Schon einmal vorab ein Dankeschön #winke

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1. beantragt man nicht, sondern meldet an.

2. wartet man evtl. für das 2. Kind einfach bis nach der Geburt, muss ja erst 7 Wochen vorher angemeldet sein. Somit weiß man dann die Daten.

Man kann dies aber natürlich schon so machen.

Zu beachten ist dann nur, dass für Kind M. dann erst wieder ab dem 25. LM geht und für Kind L. sogar erst wieder ab dem 38. LM.

Warum überhaupt 14. und 15. LM, kommt das mit deinem Elterngeld hin, dass das dann durchgängig ist, sonst muss er das bis zum 14. LM genommen haben, wenn Lücken da sind.

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Danke für deine Antwort. Mir ist schon bewusst das man anmeldet und nicht beantragt. Aber selbst im Ratgeber steht exakt dieser Satz drin, daher habe ich ihn einfach übernommen.

Da wir uns ja für die ersten 24 Monate festlegen müssen, dachte ich man muss auch schon Lebensmonat 14 und 15 mit anmelden. Zumindest finde ich nix gegenteiliges mit Gesetzesgrundlage. Da Elterngeld Plus beantragt wird sind die genommenen Monate in Geld und Zeit kompatibel (zumindest lt Elterngeldrechner im Internet).

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Nicht alle Ratgeber sind richtig ;)

Da hast du was falsch verstanden, du musst dich pro Kind für die nächsten 24 ab Anmeldung festlegen. Somit ist das jeweils eben der Zeitraum, den ich dir genannt habe.

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