Elterngeld und bAV

Hi ihr lieben,

Im Netz ließt man vieles aber auch nichts:D weiß hierzu vll jemand bescheid?
Ich habe eine Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung. Von welchem Brutto wird denn dann das Elterngeld berechnet? Vom Gesamtbrutto oder von dem Brutto abzüglich bAV (also von welchem ich auch Steuern und Sozialabgaben zahle).

Grüße

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Ziemlich sicher vom Gesamt Brutto, denn das fällt dir ja weg.

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Vielen dank für deine Antwort. Das beruhigt mich etwas.

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HI

das Geld ist doch "weg" ... geht halt vom Brutto ab und nicht irgendwann selber gezahlt vom Netto.

Bei beiden Kindern wurde die bAV nicht mitgerechnet (is ja vor dem Steuerbrutto schon weg)

VG

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https://openjur.de/u/169435.html
https://openjur.de/u/691233.html
Da das Elterngeld nur vom Steuerbrutto berechnet wird fallen die steuerfreien Beiträge zur bAV leider nicht in die Elterngeldberechnung.

http://www.lbav.de/wp-content/uploads/2015/04/Antwort_der_Bundesregierung_auf_die_Kleine_Anfrage_18_4362.pdf Seite 6-7 Statement der Bundesregierung dazu

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Die Urteile nützen alle gar nichts, wie sie sich auf die alte Berechnung des Elterngeldes beziehen.

Und das Statement der Bundesregierung schweigt sich dazu auch aus, lediglich, dass weniger als Einkommen nach der Geburt angerechnet werden KANN steht dort drin.

Es wird nämlich wohl unterschieden nach verschiedenen Entgeltumwandlungen.

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Ich hatte heute mit der Elterngeldstelle telefoniert. Die Berechnung erfolgt über das Steuerbrutto was dann zu weniger Elterngeld führt.