Bald BV - was passiert mit meinem Urlaub?

Hallo ihr Lieben !

Ich hoffe , ich bin in dieser Kategorie richtig.

Bei mir sieht es so aus: mein Arbeitgeber stellt mir jetzt in der 19.ssw ein BV aus. Obwohl mit dem Betriebsarzt schon alles beredet wurde, wird es frühestens ab 26.6. Ausgesprochen , weil ich der erste Fall bei meinem AG bin. Naja, meinetwegen.

Allerdings beginnt am 26. Auch meine dritte Urlaubswocze. 36 Tage stehen mir zu und 12 habe ich bereits genommen. Was passiert mit den restlichen 24? Einfach sprich gehabt ? Weil ganz theoretisch könnte ich die ja auch super benutzen um die Zeit zum BV zu überbrücken , schließlich stehen sie mir ja zu. Nur genehmigt wurden sie halt für den anderen Zeitraum.

Oder kann ich den Urlaub verschieben? Auf nach der Elternzeit ? Habe ich überhaupt ein Recht darauf?

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen, das Internet gibt sehr viele verschiedene Antworten .

LG

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Hi
Also ich kann dir jetzt keine 100% antwort geben aber in meiner ersten ss habe ich die übrigen urlaubstage mitgenommen bis nach der elternzeit jetzt in der zweiten bei einen anderen AG darf ich sie wider mitnehmen.
Ich hoffe ich konnte dir bisschen weiterhelfen aber frag doch einfach mal dein chef oder in der perso. nach.
Lg

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Soweit ich weiß dürfen die Urlaubstage während BV und Elternzeit nicht verfallen. Du kannst sie entweder z.B. nach der Elternzeit nehmen oder sie müssen dir zumindest ausgezahlt werden. Aber einfach so "Pech gehabt" ist nicht. :-)

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Hallo,

Also der Urlaub steht dir zu und da du ihn, aufgrund des BV nicht nehmen kannst, wird er "aufgehoben" bis du nach der Elternzeit wieder kommst... viele hängen es gleich an die Elternzeit...

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Hi du! Ich komm aus Österreich aber bei uns wird der urlaub mitgenommen bis nach der Karenzzeit! Klar hast du anspruch drauf!! Ich war bei beiden ss wegen vrztg wehen (2x frühchchen) im bv! Ab der 2o.ssw Glg

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Ich bin der Meinung, dass du beides tun kannst: entweder vor dem BV nehmen, oder für nach der Elternzeit aufheben. Im BV dürfen sie dir jedenfalls nicht angerechnet werden (falls die genehmigten Tage da rein gefallen sein sollten).

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Vielen Dank für eure Antworten ! Mein Arbeitgeber weiß selber nicht so viel zu dem Thema, ich wollte einfach informiert sein bevor die irgendeinen Scheiß Mit mir abziehen

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Bereits genehmigter Urlaub verfällt im BV.

Aber sprich doch mit deinem AG.

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Nach aktueller Rechtssprechung nicht mehr https://www.hensche.de/Urlaubsanspruch-bei-Beschaeftigungsverbot-gewaehrter-Urlaub-im-Mutterschutz-bleibt-bestehen-22.03.2017.html#tocitem3

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Ok, das wusste ich noch nicht.

Danke für die Aufklärung!

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Die Tage die dir normal bis zum Mutterschutz zustehen, können dir nicht genommen werden. Bei mir sind es zum Beispiel 3 Tage pro vollem Monat, und da ich dieses Jahr noch keinen Urlaub hatte, auf Grund von bv ab Februar, und im Juli in Mutter Schutz gehe habe ich also 6 volle Monate à 3 Tage = 18 Urlaubstage die ich nach der Elternzeit bis zum Ende des Jahres noch zusätzlich nehmen kann. Du könntest deine restlichen natürlich auch bis zum bv noch nutzen.

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Huhu,

dir steht dein Urlaub bis Ende Mutterschutz zu! D. h. , endet dein Mutterschutz im Oktober, so stehen dir die Urlaubstage bis einschließlich Oktober zu.

Steht so im BEEG, dass der Arbeitgeber nur für VOLLE Monate, in denen du in Elternzeit bist, deinen Urlaubsanspruch zu 1/12 kürzen darf.

:-)

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Oh cool danke, dann hab ich ja noch 6 Tage mehr. :-)

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Urlaubstage die nicht verplant sind müssen ausgezahlt oder 'mitgenommen' werden. Allerdings ist es etwas anders bei bereits genehmigten und verplanten Urlaubstage. Diese verfallen tatsächlich.
Laut Rechtssprechung:

"Ist der Urlaub bereits erteilt und kann er wegen der Schutzfristen nicht mehr genommen werden, ist er nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfallen."

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Die genehmigten Urlaubstage verfallen nicht, sondern werden zu der Zeit genommen für die sie genehmigt sind. Es ist ein Unterschied, ob sich jemand im generellen BV befindet oder regulär Urlaub genommen hat. Im Urlaub kann man verreisen und außerdem erhält man normales Gehalt. Im BV darf man nicht ohne weiteres verreisen und erhält Mutterschutzlohn.

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Nicht verreisen? Natürlich darf man verreisen, man ist ja nicht Krank sondern darf auf seiner Arbeit nicht mehr beschäftigt werden.

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