Weihnachtsgeld im Mutterschutz

Hallo zusammen,

mein ET ist der 13.11. und somit beginnt mein Mutterschutz am 02.10.2017

Mein Weihnachtsgeld (50% des Gehalts) werden immer mit der Novemberabrechnung ausgezahlt. Nun liegt das ja innerhalb des Mutterschutzes. Meine Kollegin aus der Buchhaltung meinte, dass ich dann kein Weihnachtsgeld bekomme, weil ich ja nicht arbeite.

Nun habe ich mal gegoogled und mehrere Aussagen gefunden, dass man Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat.
Ich bin seit 5 Jahren im Unternehmen tätig und habe auch immer mein Weihnachtsgeld bekommen. (= Anspruch aus betrieblicher Übung) und es steht auch so im Arbeitsvertrag vereinbart:

Eine zusätzliche freiwillige Leistung wird wie folgt gewährt:
50% der monatlichen Bruttovergütung als Weihnachtsgeld im November des Jahres
Je 25% der monatlichen Bruttovergütung als Urlaubsgeld im Mai und September des Jahres
Someit eine zusätzliche Leistung vom Arbeitgeber gewährt wird, ist diese freiwillig und kann mit einer Frist von einem Monat bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, insbesondere bei schlechter wirtschaftlicher Lage sowie Gründen im Verhalten oder Person des Arbeitnehmers widerrufen oder angerechnet werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Urlaubs- und Weihnachtsgratifikation besteht nicht. Wenn eine solche gewährt wird, so handelt es sich um eine freiwillige Leistung, auf die auch bei mehrfacher Gewährung kein Rechtsanspruch besteht. Voraussetzung für die Gewährung einer Gratifikation ist stets, dass das Arbeitverhältnis am Auszahlungstag weder beendet noch gekündigt ist. [...]

Sooo, also nun ist die Frage. Habe ich einen Anspruch darauf oder nicht?

LG

PS:: Ich möchte nicht klagen oder so Scherze, sondern wenn, meinem AG erklären, wieso ich Anspruch darauf habe. Ich möchte nach der Elternzeit definitiv wieder dort arbeiten ;-)

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Und noch eine ergänzende Frage:

Ich habe eine Haupttätigkeit (Vollzeit) bei der einen Firma und eine Nebentätigkeit (450,- € Basis) bei einer anderen Firma unserer Unternehmensgruppe.

Erhalte ich für die Nebentätigkeit auch Mutterschaftsgeld oder fällt das einfach komplett weg?

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Du musst auf der Bescheinigung fürs Mutterschaftsgeld an die Krankenkasse beide Jobs angeben. Die Krankenkasse teilt die 13,-€ auf beide auf und gibt beiden AG Bescheid, was sie an Zuschuss zahlen müssen.

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"Voraussetzung für die Gewährung einer Gratifikation ist stets, dass das Arbeitverhältnis am Auszahlungstag weder beendet noch gekündigt ist."

Wenn es so in deinem Vertrag steht, ist es doch eindeutig. Ich würde sogar behaupten, dass dir bei dieser Formulierung die Gratifikation auch während der Elternzeit zusteht.

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"Meine Kollegin aus der Buchhaltung meinte, dass ich dann kein Weihnachtsgeld bekomme, weil ich ja nicht arbeite."
DAnn kennt deine Kollegin aus der Buchhaltung wohl das MuSchG nicht, denn danach zählen Beschäftigungsverbote als Arbeitszeit, somit auch der Mutterschutz.

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Hallo,

mir hatte man auch kein Weihnachtsgeld gezahlt. Ich bin im August 2016 in den Mutterschutz gegangen. Der Mutterschutz ging bis Ende November, also Stand es mir definitiv zu. Man wollte mich auch abspeisen mit: "Du warst ja nicht arbeiten!" Ich habe mich beschwert und es dann im Dezember nachgezahlt bekommen.

LG

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Für alle, die das hier evtl. noch nachlesen:

Ich habe die Punkte geklärt :-)

Ich erhalte selbstverständlich mein Weihnachtsgeld und auch selbstverständlich das Mutterschaftsgeld auf Grundlage beider Beschäftigungen :-)

LG