Hallo Zusammen!
Am Sonntag ist meine Tochter (16 Monate) gestürzt. Bin mit Ihr ins Schlafzimmer, um sie zu beruhigen. Habe die Tür zugemacht, damit uns keiner stört.
Als sie wieder ruhig war, wollten wir wieder raus, doch die Tür ging nicht mehr auf.
Ich konnte die Klinge herunterdrücken so viel ich wollte, doch nichts passiert. Auch den Schlüssel umdrehen, als wenn man aufschließt half nichts.
Mein Mann versuchte von außen die Tür zu öffnen, doch es ging nichts.
Also hat er die Tür aufgebrochen. Nun ist die Tür natürlich hinüber.
Meine Frage nun: Ist das ein Fall für die Haftpflichversicherung? Oder zahlen wir das alleine?
Wir wohnen zur Miete und ich bin mir nicht sicher, ob das ein Fall für die Verwaltung ist.
Musste noch nie meine Hapfpflicht in Anspruch nehmen und habe keine Ahnung.
Vielleicht weiß ja wer Bescheid!
Danke und viele Grüße
Jenny
Kaputte Tür - Haftpflicht?
Hallo,
da keine Gefahr in Verzug war, hätte es doch gereicht mit einem Schraubendreher den Beschlag abzuschrauben. Dafür muss man doch nicht direkt die Tür zerstören.
Die Verwaltung würde ich informieren - aber ein Haftpflichtschaden wird das nicht sein, da gemietete Gegenstände davon normalerweise ausgenommen sind.
Achtung: Laienwissen!
Liebe Grüße Andrea
ernst gemeinte Frage: wie funktioniert das? Wenn du nur den Beschlag abschraubst, öffnet sich doch nicht die Tür. Der Bolzen ist ja unabhängig vom Beschlag. Wenn es so einfach wäre eine Tür zu öffnen, hätte ich mir viel Ärger in Studentenzeiten erspart, als wir uns mehrfach aussperrten.
Hi,
habt ihr keinen Hausmeister, der gekommen wäre?
Tür aufbrechen...naja, da gab es doch sicherlich auch eine andere Möglichkeit, oder?
Könnt ja mal bei der Versicherung anrufen, was sie sagen....
LG
Lisa
Unsere Hausverwaltung sitzt in Berlin und hat nun einen neuen Hausmeister, der alle Jubeljahre mal herkommt, wenn für die Umgebung genug zusammen kommt, dass sich die Fahrt von Berlin aus lohnt.
Und das Gespräch mit Ihm würde ungefähr so laufen: "Isse kaputt. Musse Firma machen."
Der gute versteht nicht so ganz genau, was man von Ihm will.
Ich bin ehrlich an die andere Methode haben wir beide nicht gedacht.
Und mir ist auch bewusst, dass wir da in der Pflicht sind, dass zu ersetzten.
War nur eine Frage, weil einer Freundin meinte, ich sollte das an meine Versicherung melden.
Danke für deine Meinung.
Sprich mit der Hausverwaltung und schildere den Fall, vielleicht kann man eine Kostenteilung oder eine -beteiligung des Vermieters erreichen, da die Türe defekt war.
Ansonste, bei Vorsatz zahlt mMn keine priv. Haftpflicht; Gefahr für Leib und Leben bestand auch nicht und der Vermieter hatte auch keinen Raum zu handeln.
Einfach Türen eintreten ist ungünstig.
Das zahlst Du selbst.
Danke für deine Meinung!
Ich denke schon das die Verwaltung das machen lassen würde, aber am Ende finden wir das ziemlich wahrscheinlich auf der Nebenkostenabrechnung wieder! ;) Alles schon erlebt.
Dann mach ich mich mal ran und such mir eine neue Tür aus!
Viele Grüße
Jenny
Ruf einfach bei der Versicherung an. Das hat mir schon oft viel Geld gespart. Die haben auch Sachen übernommen, wo ich niemals dachte das es geht.
Ich meine das es ein Versicherungsfall ist, zumindest in meiner Haftpflicht sind klar Mietsachschäden enthalten. Vorsatz war es ja nicht, musst ja mit Kleinkind irgendwie da wieder raus kommen. Klar, das hätte man anders regeln können, wenn man weiß wie.
Fragen kostet nichts und ist besser als jede anonyme Schadensmeldung.
Ich hätte auch den Beschlag abgeschraubt, dann wäre die Türe zerstörungsfrei zu öffnen gewesen. Dafür jetzt eine Versicherung in Anspruch zu nehmen, wo ihr das selber kaputt gemacht habt, ist wohl eher nicht dran.
Einige Haftpflichtversicherungen haben bewegliche, angemietete Gegenstände in ihrem Vertrag mit drin. Denke schon dass die Zahlen, Haftpflicht greift ja auch bei Fahrlässigkeit. Viel Erfolg!
"Ich hätte auch den Beschlag abgeschraubt, dann wäre die Türe zerstörungsfrei zu öffnen gewesen"
Durch das bloße Abschrauben des Beschlages lässt sich eine verschlossene Tür nicht öffnen, da der Bolzen unabhängig vom Beschlag ist.
Hallo,
da ihr die Tür vorsätzlich kaputt gemacht habt, zahlt meiner Meinung nach die Privathaftpflicht nicht, auch wenn Ihr Mietsachschäden versichert habt (eigentlich Standard). Aber vielleicht sind sie ja kulant, wenn ihr den Fall schildert. Viel Erfolg!
LG