Hallo ihr Lieben,
Ich war nach meiner Fehlgeburt krank geschrieben und bin 6 Wochen lang ins Krankengeld gefallen. Danach bin ich glücklicherweise wieder schwanger geworden und gehe auch seit Mai wieder arbeiten. Wie ist das mit dem Einkommen Bzw. Dem späteren Elterngeld wegen dem Krankengeld? Weiß das jemand?
Vielen Dank!
Lg
Krankengeld Fehlgeburt wieder schwanger
https://www.google.de/amp/s/amp.welt.de/amp/print/die_welt/finanzen/article110615886/Volles-Elterngeld-trotz-Krankengeld.html
"Wer im Bemessungszeitraum arbeitsunfähig war und Krankengeld erhalten hat, bekommt weniger Elterngeld. Der Grund ist, dass das Krankengeld den Durchschnittsverdienst mindert, weil es zu den steuerfreien Einnahmen und damit nicht zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit gehört. Eine Ausnahme gilt für schwangerschaftsbedingte Erkrankungen, die zu einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot durch den Arzt geführt haben. Die Frau erhält in diesem Fall den Mutterschutzlohn nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG)."
Du könntest dich auch einfach bei der Elterngeldstelle direkt erkundigen, das ist meist das Einfachste.
Lg, Emmi
Hallo,
ich habe dazu das nachstehende Urteil gefunden:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-73654?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1
Wenn du wegen der Fehlgeburt krankgeschrieben warst (also schwangerschaftsbedingte Erkrankung), so kannst du den Zeitraum ausklammern lassen.
VG
B
Alle schwangerschaftsbedingten Krankschreibungen (egal, ob die aktuelle Schwangerschaft oder eine andere) dürfen ausgeklammert werden.