Hallo
Ich habe mal paar Fragen. Mein Mann und ich wollen und dieses we mal schlau machen zwecks den ganzen Formularen. Habe im Internet zwar schon viel gelesen aber vielleicht kann es mir einer für ganz dumme erklären... Lach
Also... Ich möchte 2 Jahre daheim bleiben. Finanziell ist das auch locker machbar. Was muss ich beantragen? Elterngeld plus? Muss man bei Elterngeld Plus arbeiten im 2. Jahr odet kann man nur?
Dann möchte Mein Mann auch seine Elternzeit nehmen und diese 8 Wochen splitten auf 3 Jahre. Ist das möglich? Muss er innerhalb einer bestimmten Zeit den ersten Teil nehmen? z.b. Wenn das Kind im Oktober 2017 kommt und er möchte die ersten wir Wochen im Juni 2018 nehmen den restlichen im Februar 2019. Geht das? Oder muss alles aif ein Jahr gemacht werden?
Doofe fragen aber ja ich frag halt mal. Hoffe hier kennt sich jemand bisl aus.
Bedanke mich schon einmal.
Liebe grüsse
Sabi mit Elias im Bauch
Elterngeld und Elternzeit
Ich hatte mich vertippt. Doof wenn man es mit Handy macht. Er möchte das auf 2 Jahre splitten.
Wenn du 2 Jahre zu Hause bleiben möchtest, kannst du entweder 12 Lebensmonate (LM) Basiselterngeld beantragen oder LM 1 und 2 Basiselterngeld (während des Bezugs von Mutterschaftsgeld bekommt man immer Basiselterngeld) und LM 3-22 Elterngeld Plus.
Arbeiten musst du bei Elterngeld Plus nicht.
Bei deinem Mann meinst du vermutlich auch die Elterngeldmonate.
Die kann er splitten, aber wenn er Basiselterngeld beziehen will, müssen beide Monate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes liegen.
Vg Isa
Super lieben Dank. Eine Frage habe ich noch.
Wenn er Basiseltengeld bezieht bekomme ich dann trotzdem meinen Teil?
Ja, ihr könnt gleichzeitig Elterngeld beziehen. Das ist kein Problem.
Vg Isa
Muss mich hier mal mit Fragen zum Thema einklinken....
Ich habe ET im Nov 17 und möchte ein Jahr zu Hause bleiben.
Lt Aussage meines Arbeitgebers wären das ja aber eigtl nur 10 Monate Elternzeit wenn ich direkt im Anschluss an den MuSch daheim bleibe. Mein Mann möchte seine 2 Monate im Sommer 2018 nehmen. Sind das dann die Psrtnermonate??
Elterngeld kann ich ja aber doch für 12 Monate beantragen oder?
Steh da irgendwie etwas auf dem Schlauch es ist alles do neu wenn man sich noch nie damit befasst hat.
Danke!!!
Ja das sind effektiv nur 10 Monate und paar Tage Elternzeit (da der Mutterschutz ja nur 8 Wochen und keine 2 Monate sind) lt Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html Absatz (2) wird aber der nachgeburtliche Mutteschutz in die Länge der Elternzeit mit einberechnet ... Daher ist bei einem Jahr Elternzeit der Beginn erst nach Ende Mutterschutz das Jahr Elternzeit endet aber damit genau vor dem 1. Geburtstag.
Ach ja ganz vergessen
Die 2 Monate für deinen Mann sind dann die Partnermonate.
Ja Elterngeld kannst du für 12 Monate beantragen, die Mutterschaftsgeldbezugsmonate nach der Geburt sind automatisch Elterngeldbasismonate und das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet.
Hier ist ein toller Elterngeldrechner, bei dem ich auch für mich verschiedene Varianten durchgespielt habe, um zu sehen, wie sich das auf das Elterngeld auswirkt:
https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner/rechner.xhtml?cid=2
LG