Hallo
Es geht um jemanden in meinem Bekanntenkreis und ich denke das funktioniert so nicht.
Ich kenne mich jedoch mit Arbeitslosengeld zum Glück nicht aus und möchte daher hier nachfragen ob ihre Plaung möglich ist.
Ob das ganze fair ist ist ansichtssache. Ich möchte lediglich wissen ob es funktionieren kann.
Die fakten:
Sie 30 - ungelernt mit dem 2. Kind schwanger. ET mitte August.
Er 32 - gelernt. Aber anderweitig eingestellt. Wurde zum 30.6. Gekündigt.
Kann gesundheitlich in seinem erlernten Beruf nicht mehr einsteigen. Sucht daher Vollzeit helfer Jobs.
1. Kind - 3 jahre alt besucht ab September für 25 Std die Kita.
So nun werden sie ab 1.7. ALG 2 bekommen da er häufig die Jobs wechselt und zwischenzeitlich gesundheitlich immer mal wieder arbeitslos war.
ALG 1 gibt es ja erst ab 12 Monaten Beschäftigung. Oder?
Das ist eher zweitrangig.
Sie hat nun überlegt solange er noch nichts neues hat, (und das wird sich nach aktuellem Stand noch etwas ziehen), dass sie nach der Geburt KEIN kinder und auch kein Elterngeld beantragen möchte weil das auf das Hartz 4 angerechnet werden würde.
Sie sagt sie möchte es erst Beantragen wenn er endlich wieder einen Festen Job hat und dann eine Nachzahlung kassieren die halt nicht angerechnet wird.
Man bekommt Kindergeld ja bis zu 3 Jahre nachgezahlt.
Aber ich zweifel daran das das Amt das so hinnimnt, doof sind die ja auch nicht.
Nun die frage ist das möglich? Oder MUSS man zeitnah diese Gelder beabtragen?
Ich finde keine brauchbare Ausage im Netz, wenn sich jemand auskennt bitte melden.
Danke im Voraus und LG
Muss man Kinder und Elterngeld beantragen?
Das wird nicht gehen.
Im SGB II ist fest verankert, dass sie alles tun müssen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu vermindern. Dies bedeutet, anderweitige Leistungen zu beantragen, sprich Kindergeld und Elterngeld.
Tun sie das nicht, geht der Anspruch für die Beantragung der Leistungen automatisch auf die Behörde über und diese kann den Antrag dann stellen.
Auf jeden Fall verzögert das den Antragsprozess massiv - es gibt also lange keine Knete. Ich weiß nicht, ob sie das wollen oder können.
Ich persönlich finde ekelhaft, dass man versucht sich über staatliche Leistungen ungerechtfertigt zu bereichern. Das sagt sehr viel über den Charakter Deiner Bekannten aus. Zum Glück geht das, was sie ja vorhaben, auch gar nicht.
Selbst wenn die Anträge auf Elterngeld und Kindergeld erst später bewilligt werden, werden die nachzuzahlenden Leistungen direkt an das Jobcenter gezahlt, da dieses ja in Vorleistung gehen musste, und nicht an die Hilfeempfänger.
LG
Hallo
Danke! Das hab ich mir schon gedacht.
Allerdings meint sie das würde klappen denn es gäbe keine Pflicht Kindergeld und Elterngeld zu beantragen.
Ich kenne mich wie gesagt mit so Ämter Angelegenheiten nicht aus.
Ob sie sich so eine Verzögerung Leisten können weiß ich nicht, wage es aber zu bezweifeln weil sie schon vor Jobverlust finanziell nicht so gut da standen um viel bei Seite legen zu können, zumindest vermute ich das. Wir sind nicht so dicke das wir da im Detail drüber reden würden.
Zumindest hieß es regelmäßig sie kommt nicht mit zum Mädelsabend, weil Kino und was Trinken gehen nicht drin ist.
Wir (6 Frauen, 4 davon aus der Schulzeit) machen eigentlich den 1. Samstag im Monat was.
Kino, Bowlen, einfach was Trinken, selten auch mal Tanzen etc. Und sie war mehrere Male aus finanziellen Gründen nicht mit.
Auch Waschmaschine und Kleidung für das Kind wird auf Raten gekauft. Entweder hat sie grade deshalb viel zur Seite legen können, oder eben nichts.
Ich nehme an eher nichts weil er in seinen Jobs wohl nie das große Geld gemacht hat.
Soweit ich informiert bin verdienen sich staplerfahrer nirgends eine goldene Nase.
Aber das sind Spekulationen.
Danke schön!
Nein, sie ist nicht verpflichtet, Kinder- und Elterngeld zu beantragen (das gilt auch für ALGII), solange sie keine staatlichen Transferleistungen beantragt.
Vorrang vor ALGII haben alle anderen Leistungen, also auch Kinder- und Elterngeld und wenn sie es nicht beantragt, wird es ihr dennoch beim ALGII angerechnet.
Gruß,
W
Hm, beim Kindergeld kenn ich mich nicht so gut aus, aber ich weiß das der Elterngeldantrag zeitlich limitiert ist. Ich habe meinen nämlich auch erst auf den letzten Drücker gestellt und ich meine das waren 3 Monate nach Geburt. Heißt, Elterngeld wird maximal für drei Monate rückwirkend gezahlt. Maßgeblich ist der Tag an dem der Eintrag eingereicht wird.
Viele Grüße
Hallo,
sie muss.
Brauchbare Aussage:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12a.html
Grüße
PS: darunter fällt auch sein ALG I.
Anstatt sich zu überlegen, wie man aus der sozialen Hängematte heraus noch den Staat bescheißen kann, sollten sich die beiden mal vor den Spiegel stellen. Am besten stellen nehmen sie die beiden Kinder mit zum Spiegelbild.
Dann sollten sie sich fragen, wie das die nächsten 20-25 Jahre weiter gehen soll, bis die Kinder hoffentlich auf eigenen Beinen stehen und ohne Staat leben können (von dern Eltern ist Stand jetzt ja absolut nix zu erwarten, nichtmal eine Vorbildfunktion!).
Als Zusatzfrage kommt dann, wie sie im Alter mit der sicher kommenden Altersarmut umgehen wollen. Da gibt es dann 5 Mal die Woche Eintopf, nur altes Brot von vorgestern und man kann nur auf den frühen Tod hoffen.
Sorry, aber was ist das für eine Einstellung mit 30 und gerade frisch im Berufsleben angekommen. Bitte den Arsch anheben. Wenn er nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten kann (Warum? Faulheit oder hat ihm irgendein Arzt irgendwas bescheinigt ... also Faulheit???), dann soll er gefälligst eine Umschulung machen. Auch mit 40 Jahren Vollzeit Hiwi Jobs wird kein Blumentopf zu gewinnen sein ... spätestens mit 50 bekommt er eh keine Hiwi Jobs mehr, weil jüngeren einfach billiger sind, seltener krank sind und schlicht mehr leisten können.
Wenn da nicht schnell an der Grundeinstellung gearbeitet wird, ist Hopfen und Malz verloren. Leid tut es mir nur um die 2 Kinder, aber leider gibt es in DE keinen Führerschein für Kinder. Jeder Depp darf völlig planlos und wann er will Kinder in die Welt setzen. Danach wird sich schon irgendwer um den Schlamassel kümmern. Zum kotzen diese Einstellung. Danke!
§ 34 und 34a SGB II.
Vorrangige Leistungen sind zu beantragen, wie schon geschrieben. Geschieht das nicht, ist Ersatz zu leisten, das bezieht sich sowohl auf die Leistungen zum Lebensunterhalt wie auch aus der Vermittlung.
Hi!
Nein das geht so nicht! Im Gegenteil tut sie sich selber keinen Gefallen es hinauszuzögern, da das Jobcenter zumindest Kindergeld anrechnet auch wenn es noch nicht "fließt".
Wir haben das Problem häufiger wenn unsere Klientinnen mit ihren Kindern/ ihrem Kind in die eigene Wohnung ziehen, dass das Jobcenter Kindergeld anrechnet obwohl die Klientinnen dieses noch gar nicht bekommen (leben sie bei uns muss dies an Jugendamt abgetreten werden). Das Geld fehlt dann natürlich.
Außerdem ist deine Freundin / Bekannte gesetzlich dazu verpflichtet ihre Bedürftigkeit so gering wie möglich zu halten und dazu zählt eben auch Kindergeld und Elterngeld. Elterngeld kann sie übrigens auch nur drei Monate rückwirkend beantragen (meine ich,bin da aber nicht 100% sicher).
Moralisch finde ich das übrigens auch unter aller Kanone...
Liebe Grüße
Sandra