Schwanger während Elterngeldbezug

Ich weiß das ist die Millionste Frage zu dem Thema und dafür gibt es die Elterngeldstelle. Bei denen war ich auch schon aber wir leben hier in der Provinz und sie wirkte recht überfordert und konnte mir eigentlich keine Frage beantworten. Deswegen brauch ich euch.
Also mein Großer ist am 29.09.2016 geboren. Ich bezog dann ganz normal Mutterschaftsgeld und im Anschluss Elterngeld voll. Mein Mann hat leider im Januar Krankengeld und dann im Februar und März volles Elterngeld bezogen. In den Monaten April- Juli arbeiten wir beide Teilzeit und beziehen die Partnerschaftsmonate. Im August und September bekomme ich volles Elterngeld. Und dann würden mir ja noch Elterngeld Monate zustehen, die Sachbearbeiterin hat mir damals erklärt das man volles Elterngeld nur bis zum 1. Geburtstag des Kindes bekommen kann. Also haben wir die übrigen Monate in (weiß gerade nicht genau wie es heißt) Teilzeit Monate umgestellt. Soweit so gut. Jetzt der Knackpunkt, ich bin wieder Schwanger und ET ist der 19.2.2018.

Ich dachte also ich frage mal an ob es für mich nicht sinnvoller wäre ab Oktober wieder arbeiten zu gehen und auf die Elterngeldzahlungen zu verzichten. Was meint ihr? Dazu muss ich sagen das ich im Gesundheitswesen arbeite und sofort ins Beschäftigungsverbot wandere. Ich weiß es ist kompliziert aber könnt ihr mir ein wenig helfen? Ich hab wahnsinnige Angst davor am Schluss nur mit 300€ auskommen zu müssen. Und nein ich will nicht mehr als mir zusteht aber wenn man seit seinem 15. Lebensjahr arbeitet hat man sich ja doch daran gewöhnt Lohn zu beziehen und ich brauche diese Sicherheit :-/
Ich danke euch jetzt schon ganz herzlich dafür das ihr diesen riesen Text gelesen habt ;-)

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Oh und eine Sache noch. Mein Mann wird beim zweiten Kind aufjedenfall wieder zwei Monate daheim bleiben. Ich denke den 3. und 4 Lebensmonat. Derzeit haben wir beide die Steuerklasse 4 mit Faktor, ist es sinnvoll 2018 dann auf 3 (Mann) und 5 zu wechseln?

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Das solltet ihr vorher durchrechnen(lassen) da das Elterngeld zwar nicht versteuert wird aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt erhöht es ggf den Steuersatz und durch den Wechsel auf die 3/5 steigt die Gefahr einer Steuernachzahlung. Das kann man so pauschal nicht sagen da dass dann von den konkreten Summen und steuerlichen Absetzmöglichkeiten abhängt.

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Je nach Höhe eurer Einkommen macht es ggf Sinn für die Elterngeldberechnung deines Mannes jetzt noch schnell in die 3(Mann)/5 zu wechseln da für deinen Mann die Monate August oder Septemberr 2016 - Januar 2018 als Bemessungsgrundlage dienen (dabei werden auch die Monate wo er Elterngeld bezogen hat übersprungen) und wenn er zum August in die 3 wechselt dann hat er 6 Monate im Bemessungszeitraum zur Elterngedlberechnung die 3 und dann wird diese auch zur Elterngeldberechnung verwendet (die überwiegenden Monate mit der gleichen Steuerklasse bei "unentschieden" zählt dann die letzte ). Dann kann man überlegen ob man dann nach der Geburt wieder wechselt je nach Vorberechnung. Ggf dann lieber jeden Monat etwas weglegen falls es zur Steuernachzahlung kommt.

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Schade dass dir die Elterngeldstelle da nicht weiterhelfen konnte, die müssen es ja genauestens wissen.

Der Bemessungszeitraum für dein neues Elterngeld sind wieder 12 volle Kalendermonate vor der Geburt. Dabei werden alle Monate mit Mutterschaftsgeldbezug und Elterngeldbezugsmonate (egal ob du da Teilzeit gearbeitest hast) ausgeklammert und werden übersprungen und dafür Monate davor zur Berechnung herangezogen. Dabei können maximal 14 Elterngeldbezugsmonate ausgeklammert und übersprungen werden, daher passt dass bei dir ziemlich gut.

Daher brauchst du auch bis zum Ende des 14. Lebensmonats deines älteren Kindes nicht auf dein Elterngeld zu verzichten, da die Monate dadurch eh nicht verwendet werden. Auch rechtlich gesehen wird und kann dein Arbeitgeber auch nicht eine bestehende Elternzeit beenden können um dich direkt ins BV zu schicken.

Bei einem voraussichtlichen Entbindungstermin am Montag, 19. Februar 2018 bestehen folgende Mutterschutzfristen: Beginn der Schutzfrist vor der Geburt: Montag, 8. Januar 2018

Dafür hast du das Recht deine Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes zu beenden und das solltest du auch tun denn dadurch erhältst du wieder das volle Mutterschaftsgeld von der KK + den Arbeitgeberzuschuss wie beim 1. Kind

Als Monate zur Berechnung des Elterngeld zählt dann der Dezember 2017 die Monate August 2016 -November 2017 werden ausgeklammert und mit Monaten davor ersetzt da du da Mutterschaftsgeld und 14 Monate Elterngeld bezogen hast/wirst. Damit zählen die Monate September 2015 - Juli 2016 (ich geh mal rechnerisch davon aus dass du ab August 2016 Mutterschaftsgeld bezogen hast) und der Dezember 2017 als Bemessungsgrundlage. Das Einkommen aus diesen 12 Monate wird zusammengerechnet und durch 12 geteilt das ist dann das durchschnittliche Gehalt als neue Berechnungsgrundlage.

Dazu gibt es noch den Geschwisterbonus in Höhe von 10% mindestens aber 75€ mtl zum Elterngeld dazu. Je nach Höhe deines Teilzeitgehaltes im Dezember solltest du damit fast das gleiche Elterngeld wie bisher bekommen oder durch den Geschwisterbonus sogar mehr.

Wo arbeitest du zur Zeit Teilzeit? In deinem vorherigen Job oder etwas anderes? Fällst du da auch ins Beschäftigungsverbot?

Du kannst dahingehend deinen jetzigen Elterngeldbezug ggf nochmal ändern das du die ElterngeldPlus-Monate (deine "Teilzeit-Monate") wieder so in Basismonate umänderst dass du Elterngeld bis Dezember beziehst..... da musst du mal durchrechnen ob sich das rechnet.....ab Januar gibt es ja wieder volles Mutterschaftsgeld...

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wow danke für deine Antwort. Ja ich arbeite in meinem bisherigen Job nur gerade eben mit reduzierten Stunden. Aber noch brauch ich körperlich nicht ins Beschäftigungsverbot. Beim Großen bin ich auch erst nach dem vierten Monat ins BV geschickt worden. Vorher war auch mein Arzt noch mit arbeiten einverstanden.
Also muss ich nicht, so wie sie es mir geraten hat, ab September meine Elternzeit beenden und "arbeiten" gehen. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe?

Ja 2016 haben wir durch die Stk 4 minimal was erstatttet bekommen, dann werden wir mit der sicher weiterhin besser fahren.

Was ich nir noch nicht verstehe,wir ist das in der Berechnung mit den Partnermonaten? Werden die auch ausgeklammert und durch Lohnmonate vor der Elternzeit ersetzt? Weil ich ja Lohn beziehe.

Danke dir nochmal

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Die Elterngeldstelle sagt mir ich kann im Dezember 2017 kein Basis Elterngeld bekommen. Weil der Große im September 2017 ein Jahr wird und man nur bis zum 14. Lebensmonat das Basis Elterngeld beziehen kann. Danach kann man die übrigen Monate nur als Elterngeld Plus bekommen. Deswegen hat sie dann die zwei verbleibenden Elterngeld Basis Monatenind Plus Monate gewandelt so das ich bis einschließlich März 2018 Elterngeld Plus bekommen soll.

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