Vielleicht hatte schon einmal jemand diesen Fall und kann mir helfen, bei der KK erreiche ich niemanden mehr.
Uns wurde eine Haushaltshilfe genehmigt. Mein Mann übernimmt das (Abholen/Betreuung der Großen, während ich mit dem Kleinen im KH bin) und arbeitet statt 8h nur 6h, hat also täglich 2h unbezahlten Urlaub. Laut Vertrag sind es also weiterhin 8h.
Nun war er aber mit der Großen zu Hause (Kind-krank-Schein) und dann selbst krank geschrieben.
Wie zählen diese Tage? An den Tagen hat er doch nicht auch 2h unbezahlten Urlaub genommen oder? (Und was ist mit den Wochenenden?)
Ich hätte gedacht, bei den Kind-krank-Tagen zahlt der AG gar nix (KK zahlt anteilig für 8h) und an den Tagen, an denen mein Mann krank war, zahlt der AG die vollen 8h (laut Arbeitsvertrag).
Kompliziert.
Krankenkassenfrage: Haushaltshilfe, Kind-Krank, selber krank,...
Ein ziemliches Durcheinander rein abrechnungstechnisch. Die Stundenreduzierung beim AG für den Haushalt gibt es darüber eine schriftliche Vereinbarung? So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass jeweils nur die 6 Stunden zählen. Ich mag mich aber auch täuschen.
Wenn er krank geschrieben ist, kann er keinen Urlaub nehmen, also da werden 8 h vom AG bezahlt. Bei Kind-Krank zahlt der AG gar nichts, dafür die KK mehr.
Eigentlich total logisch ;)
Danke für deine Antwort!
Genau so denke ich das auch, nur hat der AG das Formular jetzt so ausgefüllt, dass sowohl an den Kind-krank-Tagen als auch den Krankentagen jeweils 2h wegfielen.
Wie verhält es sich mit dem WE? Nehmen wir an, die HH wird für 1Monat genehmigt, werden dann nur bei den Arbeitstagen 2h abgezogen?
DA würde ich dem AG noch mal deutlich auf die Füße steigen, Urlaub wird ja durch AU auch wieder gut geschrieben und der AG muss das zahlen. Und außerdem kann man eben keine HH sein, wenn man krank ist.
Ja, es werden grundsätzlich nur die Arbeitstage berechnet, durch die wird das geteilt.