Resturlaub vor Elternzeit (Vollzeit, Teilzeit)

Hallo,

folgende Frage:

Ich bin zur Zeit in Elternzeit. Vor der EZ habe ich Vollzeit gearbeitet und habe aus der Zeit (aus 2016 + 2 Tage aus 2015) noch insg. 29 Tage Urlaub.

Wenn ich nach der EZ in Vollzeit arbeiten gehe, ist das mit dem Urlaub ja eindeutig, da ändert sich nichts.

Wenn ich aber in TZ arbeiten gehe - wie ist es dann mit dem Urlaub, der ja aus einer VZ-Tätigkeit stammt.

Kann man irgendwie die 29 Tage Urlaub nehmen und als Vollzeit bezahlt werden und nach dem Urlaub dann in Elternteilzeit gehen, also gibt es irgendeinen Weg, die 29 Tage Urlaub auch voll bezahlt zu bekommen?

Danke

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HI

Dann rechnest Du es halt um
29 Tage a 8h auf das was Du dann Arbeitest
z.B. 58 Tage a 4h

oder Du gehst nach der Elternzeit für einen oder 2 Monate "Vollzeit" und nimmst einfach sehr viel Urlaub (so hat es mein AG in EZ gemacht ... aufgestockt auf 30h und 2 Monate Urlaub genommen und dann wieder runter reduziert auf die tatsächliche Arbeitszeit)

VG

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"Kann man irgendwie die 29 Tage Urlaub nehmen und als Vollzeit bezahlt werden und nach dem Urlaub dann in Elternteilzeit gehen, also gibt es irgendeinen Weg, die 29 Tage Urlaub auch voll bezahlt zu bekommen?"
Ja, gibt es und muss der AG voll zahlen oder entsprechend umrechnen, dass du sie trotzdem voll vergütet bekommst.

Wenn du allerdings TZ in EZ arbeitest hast du eh noch keinen Anspruch auf den Resturlaub, der bleibt nach der EZ mindestens ein Jahr bestehen. Vorher muss der AG den nicht gewähren.

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Hallo,

genauso wurde es mir und meinen Kolleginnen mit hohen alten Urlaubsansprüchen gemacht. Als ich aus der Elternzeit kam, hatte ich erstmal 20 Tage Urlaub nach VZ Gehalt.

War nicht nur für mich gut, sondern auch für meinen AG, der diesen alten Urlaub nicht von meinem neuen Urlaubsanspruch separieren musste.

Ich hoffe ich konnte dir helfen

Magnumweiss