Kündigungschutz - Schwangerschaft - Nachweis nachrreichen

Hallo ihr Lieben,

der Text ist etwas länger, bin gerade aber echt am verzweifeln, keiner gibt mir eine richtige Auskunft und mein Frauenarzt ist auch noch im Urlaub...

Ich war schwanger - Beschäftigungsverbot erhalten - Leider MA mit Ausschabung - danach etwas länger krankgeschrieben.
Bin jetzt seit 2 Wochen wieder auf der Arbeit - seit diesem Monat (2te Zyklus) wollten wir es wieder direkt versuchen.
Eisprung war wohl ca. am Wochenende. Mittwoch und Donnerstag haben wir auch noch geübt. Nun wurde mir die Kündigung am Freitag vorangekündigt dass diese zur Prüfung an den Betriebsrat geht mit einer Woche Frist.

Also... ich werde entweder am Freitag, den 07.07 oder am Montag, den 10.07 die Kündigung erhalten. Der Eisprung war aber bereits voraussichtlich dieses Wochenende. D.h. zur Kündigung besteht ja egtl die eventuelle Schwangerschaft - wäre aber noch nicht nachweisbar.

Ich weiß, ich weiß, die Wahrscheinlichkeit jetzt wieder schwanger zu sein ist zwar gering, aber ich bin ein Kontrollfreak und habe jetzt schon Panik schwanger zu sein und arbeitslos zu werden!

ich hatte mit einer Sprechstundenhilfe telefoniert - die meinte nur dass zur Kündigung die Schwangerschaft schon nachweisbar sein muss - sonst kein Kündigungsschutz.
Auf die Frage wofür man dann nach Kündigung noch diese 2 Wochen hat es nachzureichen, wusste Sie keine Antwort.

Meine Frage ist nun, zum Zeit der Kündigung besteht ja dann schon rein theoretisch die Schwangerschaft, sie wäre nur nicht nachzuweisen.
Nach diesen 2 Wochen Frist nach Erhalt der Kündigung wäre Sie nachweisbar - SSW 5 wäre es ja dann. Dann hätte ich nachträglich Kündigungsschutz und die Kündigung wird unwirksam, richtig? Habe ich ein Denkfehler? Die Sprechstundenhilfe hat mich echt verunsichert und habe nun Angst dass es ausgerechnet jetzt doch noch geklappt hat D-:

Danke vorab! Hoffe es ist einigermaßen verständlich, werde beim Schreiben schon aufgeregt :-D

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der Kernpunkt ist doch ein anderer... -- ab nächsten Zyklus bist du doch dann auf jeden Fall Arbeitslos Schwanger, wenn er dich diesen Monat kündigt und du nächsten Monat schwanger wirst......

oder würdest Du jetzt aufgrund dieser Kündigung Euren Kinderwunsch auf Eis legen?

warte ab, ob du schwanger bist -- dann kannst du mit einem Anwalt versuchen, die Kündigung wegen Schwangerschaft für nichtig erklären zu lassen. -- der Anwalt wird schon wissen, wie es in solchen Grenzfällen zu handhaben ist ....

da würde ich mir aber erst Gedanken machen, wenn es wirklich so ist ... --- vielleicht bist du ja nicht schwanger... dann hast du dich umsonst kirre gemacht.... --

ich persönlich finde, Du bist schon ab Befruchtung schwanger.. - sogar dann schon 2plusx -- und by-the-way.... du bist am NMT ja schon bei 4+x... also in der vierten woche Schwanger obwohl du erst seit 2 wochen befruchtet wurdest.... .. -- das wäre also VOR der Kündigung .... -- alles Spitzfindigkeiten, die jeder Anwalt auseinandernehmen wird.... -- also warte ab....

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Eine Kündigung kann man nicht für nichtig erklären lassen.
Und selbstverständlich ist man ab Befruchtung schwanger - sowohl medizinisch als auch arbeitsrechtlich.

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Die Kündigung erhalte ich ja erst frühstens zum 07.07 für den 31.08 (hab 4 Wochen zum Monatsende)

Der Eisprung war aber bereits jetzt am Wochenende. 01.07 oder 02.07 als vor der Kündigung.
Heißt ich wäre ja vor der Kündigung auch schwanger geworden.

Somit wäre ja die Kündiung unwirksam. Das haben mir jetzt ja die Damen im Forum Gott sei Dank bestätigt und ich bin direkt etwas entspannter.

Sollte es dieses Wochenende nicht geklappt haben, werde ich natürlich arbeitslos sein, aber dann wird für mich der Kinderwunsch auch auf Eis gelegt.

Das traurige ist, ich hatte vor kurzen erst ein super Jobangebot und habe es aufgrund der Schwangerschaft noch abgelehnt...

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Zeitlich dürfte das bei dir passen. Wenn ich dich richtig verstanden hab, war dein ES etwa 1.7., deine Kündigung erhältst du etwa 7.7..

Eine Schwangerschaft ist im Urin an ES+14 nachweisbar und im Blut bereits einige Tage früher.

Für dich bedeutet es du kannst der Kündigung zwei Wochen widersprechen, also bis zum 20.7.. Dein ES+14 wäre am 15.7.. Ich persönlich würde bereits Mitte /Ende der Woche (12.-14.7.) in ein Labor gehen und einen Blut-schwangerschaftstest machen. Dann hättest du bei einem positiven Test noch ein Paar Tage um dir eine Bestätigung beim Arzt zu holen.

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"Für dich bedeutet es du kannst der Kündigung zwei Wochen widersprechen, also bis zum 20.7.. "
Nein, da liegst Du gleich mehrfach falsch!
Einer Kündigung kann man nicht widersprechen, da es eine einseitige Willenserklärung ist, die mit Zugang wirksam wird.
Die in § 9 Abs. 1 MuSchG genannte 2 Wochen-Frist gilt nur, soweit der Frau die Schwangerschaft überhaupt bekannt war. Ansonsten kann sie die Mitteilung nämlich nachholen gem. § 9 I MuSchG.

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Vielen Dank, egtl wusste ich es ja schon, aber die nette Sprechstundenhelferin hat mich völlig irritiert :-D
Bin jetzt direkt beruhigter wo ihr mir das alle bestätig habt...

Habe es gerade von unserem Betriebsrat auch nochmal schriftlich bekommen ;-)

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Hallo , erst einmal tut es mir Leid , mit der FG.

Zum Thema :

Kündigt der Arbeitgeber, weil er von der Schwangerschaft nichts weiß, und teilt die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung ihre Schwangerschaft mit, wird die bereits ausgesprochene Kündigung unwirksam.

Sobald Du einen positiven SST in den Händen hälst, teile dem AG schriftlich( per Einschreiben mit Rückschein) mit, dass du schwanger bist . Die Bestätigung des Arztes kannst Du dann nachreichen , wenn der AG drauf besteht (die Kosten dafür trägt der AG). Wichtig ist , dass DU den AG über eine bestehende Schwangerschaft in Kenntnis setzt .

Alles Gute und viel Glück

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Es kommt hier aber im vorliegenden Fall gar nicht auf die 2 Wochen-Frist an, sondern wahrscheinlich darauf, wann die TE tatsächlich von der Schwangerschaft erfährt und dann ist das Nichteinhalten dieser 2 Wochen-Frist nämlich unschädlich.

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Danke dir! :-)

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Gem. § 9 Abs. 1 MuSchG hast Du ab Kündigung 2 Wochen Zeit, Deinen AG über eine vorliegende Schwangerschaft zu informieren.
Erfährst Du erst später von der Schwangerschaft, ist das Überschreiten der 2-Wochen-Frist unschädlich, wenn Du dann nach Schwangerschaftsbestätigung vom Arzt die Information Deines Arbeitgebers unverzüglich nachholst.
Jedoch mußt Du natürlich zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich schwanger gewesen sein.
Steht der Beginn der Schwangerschaft nicht eindeutig fest, ist nach der Rechtsprechung des BAG die sog. Rückrechnungsmethode anzuwenden. Hiernach gilt die widerlegbare Vermutung, dass die Schwangerschaft 280 Tage vor dem angegebenen Entbindungstermin begonnen hat (BAG v. 07.05.1998 –2 AZR 417/97–).

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Danke euch alle! Ihr beruhigt mich...

Wie oben schon gesagt wusste ich es ja egtl selber, aber diese Sprechstundendame hat mir ja indirekt gesagt dass ich damit falsch liege und hat mich völlig irritiert...
Sollte die Dame es nicht besser wissen, hätte sie einfach sagen sollen dass sie mir keine Auskunft geben kann...

Bzgl. zurückrechnen, habe Zyklen zw. 26-28 Tage und letzte Periode war am 21/22.06.
Dieses Wochenende Mittelschmerz und Ovus.

Knappe Kiste, aber bin da wohl dann im Recht! ;-)

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Hallo,

so wie Du schreibst, ist die Kündigung nicht mehr aufzuhalten.

Und ob Du nun schon schwanger geworden bist, kannst Du nicht mehr beeinflussen. Es ist also jetzt alles aus Deiner Hand.

Was passiert, kannst Du nicht mehr beeinflussen.

Von daher ist es absolute Zeitverschwendung, darüber nachzudenken, auch für einen Kontrollfreak - denn alles hierzu ist ja bereits Deiner Kontrolle entzogen ;-).

Kennst Du meinen Lieblingsspruch?

"Sorgen sind wie ein Schaukelpferd - egal, wie viel Du schaukelst, Du kommst nirgendwo hin."

Dieser Spruch hat mir (ehemaliger Kontrollfreak, der ebenfalls alles "totgedacht" hat) sehr, sehr geholfen und viel Ruhe gebracht.

Konzentriere Deine Energie ausschließlich auf die Dinge, die Du beeinflussen kannst - das wäre in dem aktuellen Fall selbstverständlich die Jobsuche.

Viel Erfolg dabei :-).

LG

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Ach, um die Jobsuche mache ich mir egtl keine Sorgen. Ich würde schnell etwas finden da in meinem Bereich ziemlicher Fachkräftemangel herrscht und ich meinen Marktwert gut kenne.

Aber ich möchte schwanger einfach nicht woanders anfangen. Daher die Frage. Ich würde in diesem Fall alles darauf setzen erstmal dort zubleiben, ganz klar des Geldes wegen. In der Elternzeit würde ich mir natürlich was Neues suchen, da möchte ich dann natürlich nicht mehr arbeiten.

Sollte ich nicht schwanger sein, bin ich indirekt froh über die Kündigung, fühle mich da schon länger nicht wohl und würde es als Chance nutzen. Aber wie gesagt, schwanger zum neuen AG geht für mich moralisch gar nicht ;)

P.s. habe bereits Einladungen zu Vorstellungsgesprächen ;)

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Wie man sich da nur so einen Kopp machen kann.... ich bin da kein Experte aber für mich (als Arbeitgeber) wäre es unerheblich, wann eine Arbeitnehmerin Eisprung oder Sex hatte, wenn ich sie kündigen möchte. Eine Schwangerschaft besteht demnach frühestens nach dem ersten positiven Test. Und wenn dieser nach der ausgeschriebenen Kündigung erfolgt ist das wohl Pech. Sorry. Aber warum willst du da weiter arbeiten, wenn die dich scheinbar aufgrund deinem Kinderwunsch dort gar nicht mehr wollen?

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Eine Arbeitnehmerin hat 14 Tage nach Erhalt der Kündigung die Möglichkeit, ihre Schwangerschaft nachträglich bekannt zu geben.

Wenn sie also bis zu 14 Tage nach Erhalt der Kündigung Kenntnis von einer frisch bestehenden Schwangerschaft erhält und dies dem AG mitteilt, dann ist sie rückwirkend kündigungsgeschützt.

Die Kündigung wird nicht nichtig. Der Arbeitgeber muss diese entweder zurücknehmen, oder es muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erhoben werden, welche die Arbeitnehmerin unter den o.g. Voraussetzungen gewinnen würde.

Es geht der TE wahrscheinlich darum, einen Arbeitsplatz zu behalten, wenn sie schwanger wird. Ist ja auch wichtig fürs Elterngeld - denn schwanger einen neuen AG zu finden, ist ja eher unwahrscheinlich.

LG

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Ähm, wenn du die anderen Beiträge gelesen hättest wüsstest du ab wann es "Pech" ist und ab wann nicht ;)
Ich weiß immer nicht wieso sich manche dazu berufen fühlen ihre Meinung zu äußern wenn eine konkrete Frage gestellt wird worauf man fachlich Antworten erwartet?!?

Hier geht es gerade um meine Zukunft...mein AG bei dem ich schon länger bin kündigt mich unerwartet während meiner Babyplanung die voll im Gange ist, wir haben Haus und Garten zu finanzieren und hier geht's auch um Elterngeld etc.
Ich wäre einem neuen AG gegenüber niemals so unfair frisch schwanger dort anzufangen! Also lass bitte sowas wie "Pech gehabt" ...deswegen gibt es Gesetze -.-

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Huhu, unabhängig davon ob du schwanger bist oder nicht, reiche auf jeden Fall Kündigungsschutzklage ein.

Sollte man generell bei jeder Kündigung tun.

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Die Kündigung hat gerade unser Betriebsrat zur Prüfung eher ich sie überhaupt bekomme, danach werde ich zum BR gehen und dann leiten wir alles in die Wege :) danke dir!

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Blöde Situation, wa? Darf ich fragen, warum man dir kündigt? Also offiziell, inoffiziell wahrscheinlich wegen dem Kinderwunsch?

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