Elterngeld/Elternzeit, Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld

Hallo zusammen,

ich finde bei google etwas widersprüchliche Aussagen zum Thema Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld und Elterngeld. Und das mit dem Urlaub ist mir auch nicht ganz klar. #kratz

Ich bin seit 12 Jahren Angestellte mit vertraglicher Regelung zu Weihnachtsgeld (90% mit Novembergehalt) und Urlaubsgeld (40% mit Maigehalt) + monatl. VWL.

Muss ich beim Antrag auf Elterngeld das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld als Einkommen mit angeben? (VWL sind ja mit anzugeben, soweit bin ich schonmal...#huepf)

ET ist der 22.11.2017 - ich bin also bis Ende Januar 2018 im Muschu. D.h. das ich für dieses Jahr auf jeden Fall volles Weihnachtsgeld bekomme. Wie sieht es in der Elternzeit aus? Bekomme ich da auch Weihnachts- und (Mitte 2018) dann auch Urlaubsgeld ausgezahlt? Und wenn ja - mindert das dann mein Elterngeld? Also wenn ich als Weihnachtsgeld ein fast volles 13tes Gehalt bekomme, bekomme ich dann kein Elterngeld?

Und was passiert mit meinem Urlaub in der Elternzeit? Für den Monat Muschu 2018 bekomme ich ja anteilig 2,5 Tage ... für Elternzeit bekomme ich aber keinen Urlaub, oder?

Ich weiß, dass hier keine Experten sind, aber zumindest viele erfahrene Menschen die sich vielleicht die gleichen Fragen kürzlich gestellt haben. :-)

Vielen lieben Dank vorab,
viele Grüße
lhys

1

Huhu, also in Elternzeit steht dir kein Urlaubsanspruch zu. Soweit ich erfahren habe, da ich selber 13. Gehalt und Urlaubsgeld bekomme, bekommt man dieses in der Elternzeit auch nicht. LG

2

Falsch, man hat auch in der Elternzeit vollen Urlaubsanspruch, diesen darf der AG aber nach Mitteilung um 1/12 je vollen Kalendermonat Elternzeit kürzen. Hat aber nichts mit Urlaubsgeld usw. zu tun.

Weihnachtsgeld gäbes es z.B: im öD voll im 1. Jahr.

5

Hallo

Das heißt, jemand der 3 Jahre nimmt und 30 Tage im Jahr hätte theoretisch Anspruch auf 90 Tage, wenn der Ag die nicht kürzt?

weitere Kommentare laden
3

Weihnachts- und Urlaubsgeld sind Einmalzahlungen, die werden nicht mitgerechnet.

Ob du in Elternzeit darauf Anspruch hast, sagt dein Tarifvertrag oder Vertrag. Solltest du Anspruch haben, wird das auch nicht angerechnet.

4

Hi,

da gab es vor 1-2 Wochen grosse Presseinfo, das zur Berechnung des Elterngeldes das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld NICHT mit einberechnet werden darf!

lg
lisa