Hallo ihr Lieben,
ich bin mir nicht sicher ob ich hier in der richtigen Ecke gelandet bin, aber zur Not verschiebt es bitte.
Also zur Zeit wohnt mein Freund 400 km weit weg, aber wir wollen gemeinsam hier bei mir wohnen. Er hat hier auch schon einen Job gefunden, nur stehen wir jetzt etwas ratlos da.
Eigentlich hatten wir gedacht, dass er seinen Hauptwohnsitz hier hat und die Wohnung dort als Zweitwohnsitz behält, damit er seine Tochter dort immer besuchen kann.
Nun bekommt er aber weit unter 1500 Netto und soweit ich mich da belesen habe, kann er ja dann den Unterhalt nicht normal zahlen.
Können die ihm dann verbieten den Zweitwohnsitz dort zu halten, damit er mehr Geld hat um den Unterhalt evtl. zahlen zu können? Er hat ja sozusagen keine Mehrkosten, weil die Miete hier bei mir sehr gering ausfällt und ich diese zahle. Also hat er dann auch nur die Miete dort.
Vielen Dank schonmal
Zweitwohnsitz & Kindesunterhalt
https://www.scheidung.org/selbstbehalt/
Warum kann er nicht normal den Unterhalt zahlen?
Wenn er sich die 2. Wohnung nicht leisten kann, ist das eben so.
Solange der Mindestunterhalt gedeckt ist, kann er machen was er will. Das einzige was man ihm "verbieten" kann ist einen weniger bezahlten Job anzunehmen, bei dem er keinen Unterhalt mehr zahlen kann bzw. wird ihm dann ein fiktives Einkommen angerechnet.
Ja natürlich, er muss alles tun, um wenigstens den Mindestunterhalt leisten zu können. Wenn er den trotzdem zahlt, kann er machen, was er will. Oder gibt es einen höheren Titel?
Also er wird so ca. 1200 Netto bekommen und damit tritt ein Mangelfall ein,
wenn ich das richtig Verstanden habe. Aber ich kenn mich auch überhaupt nicht aus.
Und der Job den er hier hat ist besser bezahlt, als der den er bislang hatte.
Da war er auf Mindestlohnbasis eingestellt und da hatte er mit der Mutter andere
Regelungen getroffen. Deswegen musste er bisher nicht wirklich Unterhalt zahlen.
Nur jetzt ändert sich das ja alles und dann will er ja auch zahlen, nur schwierig wenn er
das nicht schafft.
Und so wie ich das verstanden habe, ist ja in dem Selbstbehalt die Miete für eine Wohnung
mit eingerechnet. Denn er muss ja auch nur einmal Miete zahlen (für den Zweitwohnsitz).
Aber ich weiß nicht wie das funktioniert....
Das lässt uns echt etwas verzweifeln, weil wenn wir die kleine Wohnung dort abgeben müssen,
können wir uns das auch nicht wirklich leisten dort jedes mal ein Hotelzimmer zu nehmen oder so etwas.
Am besten hälst Du Dich da raus und lässt das Deinen Freund mit der EX-Familie regeln.
Hier trucksen zu wollen, zum Nachteil des Kindes, ist schon ziemlich niveaulos.
Ich finde die Überlegung ziemlich abwegig, keinen Unterhalt für ein Kind zu zahlen, weil man sich eine Wohnung leisten können will, die man vielleicht vier Tage im Monat benutzt, um sein Kind zu besuchen.
Davon war doch nie die Rede! Er will doch zahlen, aber wenn man nicht so viel Geld hat, kann man das vielleicht nicht immer wie man es will!
Ich wollte doch nur wissen, ob die verlangen können, dass er die Wohnung kündigt.
Oder es wäre halt auch schön gewesen, wenn jemand vllt ein paar Tipps gegeben hätte,
weil er/sie sich damit auskennt.
Aber merk schon, dass man gleich abgestempelt wird, weil man angeblich nicht zahlen will.
Aber das man auch versuchen will irgendwie alles unter einen Hut zu bekommen ist egal.
Vielen Dank dafür
Nochmal, Tips gibt es hier nicht, wenn er sich die Wohnung nicht leisten kann, ist das eben so, ändert aber nichts am Unterhalt, den er dem Kind zahlen muss...ist doch jetzt nicht so schwer, oder?
ich werfe noch ein "p" nach....man weiß ja nie
Hallo
erkundigt Euch vorab erstmal ob ggf Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen ist. Das kann teuer werden...
LG
Vielen Dank erstmal für die Antworten
Und ja es gibt dort eine Zweitwohnsitzsteuer, aber soweit ich weiß wird das
von der Kaltmiete berechnet und diese Wohnung dort ist wirklich sehr günstig.
Ich denke das wird da noch drin sein. Alles andere was nicht gebraucht wird, wird
dann noch gekündigt, wie z.B. Internet. Strom wollte er sich auch soweit wie möglich
runterstufen lassen und dann sollte das alles gut passen.
Er bleibt da auf jeden Fall in dem Betrag für Miete der im Selbstbehalt enthalten ist.
Wie oft wird er seine Tochter denn voraussichtlich sehen, dass es sich rechnet, die Wohnung zu behalten?
Du schreibst was von 400 km Distanz...das ist ja nun keine Strecke, die man "mal eben" zurücklegt.
Da lohnt es sich ggf., über Alternativen nachzudenken.
Wir werden versuchen jedes zweite Wochenende dort hinzufahren.
Das habe wir abwechselnd während der Zeit, wo es noch eine Fernbeziehung war, jedes
Wochenende gemacht.
Wir wüssten keine wirklichen Alternativen. Vor allem wenn wir zu zweit fahren, wären
dann Hotelkosten hören als die Miete der Wohnung.