Hallo Mädels,
Ich hab mal zum BV ein paar Fragen, vllt kann mir das einer erklären.
Ich bin seit dem ich weiß das ich schwanger bin im BV ( AG = Deutsche Post ),
letztes Jahr habe ich mein Urlaubsgeld im Juli bekommen, habe ich da jetzt im BV auch Anspruch drauf ? ( wir bekommen immer zum 15. des Monats Gehalt )
Und mein 2. anliegen
Ich habe ET am 30.11. diesen Jahres, normaler Weise bekommen wir im November unser Weihnachtsgeld von der Firma, nun bin ich ja dann aber schon im Mutterschutz & bekomme mein Gehalt von der KK, wird da das Weihnachtsgeld denn auch berücksichtigt, also habe ich da auch Anspruch drauf ?
Im Gesetz steht ja, das einer Schwangeren keine Finanziellen einbußen entstehen dürfen.
Danke, schon mal im Vorraus ^^
Beschäftigungsverbot
Oh das ist super die Frage das interessiert mich jetzt aber auch hehe
Also dein Urlaubsgeld bekommst du definitiv ! Mit dem Urlaubsgeld weiß ich leider nicht !
Ich denke mal, das mit dem Weihnachtsgeld weist du nicht, oder ?
Du hast natürlich Anspruch auf dein Urlaubsgeld, genauso wie auf Weihnachtsgeld/Geschenke.
LG
Aber zahlt das Weihnachtsgeld denn die Krankenkasse ? oder der AG ?
Dein AG zahlt dir das ganz normal :) das ist gesetzl. so festgelegt. Ich habe das bei meiner letzten SS z.b. auch nicht gewusst und mich sehr gefreut, als dann plötzlich der Geldsegen kam :) erst dann habe ich mich dazu informiert und diese ss habe ich es sogar von meinem AG schriftlich mitbekommen zum Elternzeitantrag, was mir alles zusteht und um was ich mich kümmern muss, bin nämlich im BV.
Da kannst du also ganz beruhigt sein und dich auf den Geldsegen im November freuen :) genauso wie auf dein Urlaubsgeld.
Wäre auch gemein, wenn du das nicht bekommen würdest, du hast ja dafür gearbeitet :) und normal ist sowas auch Arbeitsvertraglich festgelegt.
LG
Das ist ganz interessant.
http://www.smart-mama.de/weihnachtsgeld-trotz-mutterschutz-und-elternzeit-so-gibts-jetzt-extra-geld-vom-christkind/
Alles gute
Danke dir :)
Wenn du ein vertraglich geregeltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld hast bekommst du das eigentlich auch weiterhin. Anders sieht es aus bei Firmen, die sowas als Einmalzahlung machen, also mal ja mal nein.
Bei uns ist das im Tarifvertrag geregelt.
Hallo
Du bekommst dieses und nächstes Jahr sogar noch Weihnachtsgeld.
Wieso denn nächstes? Im ruhenden Arbeitsverhältnis wird kein Weihnachtsgeld ausgezahlt!
Das stimmt do so pauschal nicht.
Ich habe im Geburtsjahr und im 1 Jahr Elternzeit noch Weihnachtsgeld bekommen!!!