Verständnisfrage Elternzeit

Hallo ihr Lieben,

ich würde gern wissen, ob ich das mit der Elternzeit mittlerweile alles so richtig verstanden habe und würde mich über eure Hilfe sehr freuen :)

ET 19.09.2017
Elterngeldbezug 12 bzw. 14 Monate (mit Partner) - ist aber für folgendes unwichtig...

Ich würde gerne CIRCA nach einem Jahr wieder arbeiten (in TZ, vorher VZ), mir das aber so flexibel wie möglich gestalten. Die Kinderbetreuung kann erst nach Geburt bestätigt werden. Wenn wir "Pech" haben, muss die Kleine bereits ab August (neues Krippenjahr = viele Plätze) in die Krippe. Lieber wäre uns Oktober-Dezember. Im Anschluss möchte ich in TZ arbeiten, also ab ca. November-Januar. Zusätzlich möchte ich mir die Option, doch noch länger zuhause zu bleiben aber gerne offen halten.

Daher die folgende Planung: direkt 3 Jahre EZ anmelden und den AG schon unverbindlich darüber informieren, dass ich voraussichtlich ab November/Dezember 2018 in TZ wiederkommen möchte. Den konkreten TZ-Antrag muss ich dann ja spätestens 7 Wochen vor Arbeitsbeginn einreichen, oder?

Stimmt folgendes:

- 3 Jahre EZ sind vorteilhafter, da Kündigungsschutz und mehr Anspruch auf TZ besteht ?

- kann ich meinen Antrag auf TZ innerhalb der EZ flexibel stellen, also ggf. doch erst später als zunächst angekündigt ?

- kann ich, falls es mit der Kinderbetreuung nicht klappen sollte, die TZ-Arbeit in EZ unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgreifen ? Gilt dann wieder die 7-wöchige Antragsfrist?

Danke! #herzlich

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Soweit mir bekannt ist ,legst Du dich mit Angabe der Elternzeit fest . Das bedeutet , dass der AG Dir nach der Elternzeit auch TZ genehmigen muss (natürlich wenn die Betriebsgröße etc. stimmen). Wenn Du jetzt nach 1,5 Jahren sagst "jetzt möchte ich aber gern wiederkommen" muss der AG das nicht zulassen .

Eine Freundin von mir hatte fest 2 Jahre beantragt - bereits mit der Mitteilung dass sie nach ca. 1 Jahr evtl. TZ anfangen will ( Betreuung war nicht klar ob diese klappt etc.). Nun wollte sie im Juli wieder anfangen , aber Pustekuchen. Der AG kann sie aktuell nicht nehmen , da kein Platz etc . - die Schwangerschaftsvertretung ist bis nächstes Jahr April da und ab dann kann sie wiederkommen.

Für die Unternehmen ist es ja sonst null planbar , wenn man sagt man will auf einmal wiederkommen vor allem weil ja Ersatz für den Zeitraum eingesetzt wurden.

Ich hoffe das war verständlich geschrieben . Alles Gute

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Dann sollte deine Freundin sich richtig informieren und du am besten auch. Das was du schreibst ist falsch.

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Ok deshalb schrieb ich , soweit ich das eben weiß . Aber wie ist es denn dann richtig ? Ich lerne da gern dazu . Aber davon schreibst du nix ...

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Bei einem Unternehmen mit mehr als 15 Arbeitnehmern kann der AG den Wunsch nach Teilzeit in Elternzeit nicht ablehnen. Du musst den Teilzeitwunsch spätestens 7 Wochen vor Arbeitsaufnahme anmelden.

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Also ich würde 2 Jahre Elternzeit anmelden und wenn es so weit ist, dass du wieder arbeiten möchtest einfach 7 Wochen vorher die TZ in Elternzeit beantragen mit genauer Stundenverteilung und geplanten Arbeitstagen.

Dein AG hat dann 4 Wochen Zeit schriftlich abzulehnen, aber nur aus dringenden betrieblichen Gründen und die muss er nachweisen können. Ein einfaches "geht nicht" reicht da nicht aus.

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Ok, danke. Aber warum 2 Jahre und nicht gleich die mir zustehenden 3 Jahre? Hast du dafür eine Begründung?

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Da du das 3. Jahr immer einfach nachträglich noch mit 7 Wochen Frist anmelden kannst ohne das dein AG ablehnen kann bist du flexibler wenn du erstmal 2 Jahre anmeldest und dann entscheidest ob du das 3. Jahr oder ein Teil davon noch dranhängst oder nicht und ggf für später aufhebst.

Legst du dich gleich von Anfang an auf 3 Jahre fest bist du auch bis auf wenige Ausnahmen daran gebunden.

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