Vorläufiges BV... Wie geht es weiter?

Guten morgen ????

Ich komme nun gerade vom FA und habe heute ein "vorläufiges individuelles beschäftigungsverbot" erhalten.

Nun steht da ja sinngemäß drauf, das es so lange gilt bis der AG alle Gefährdungen hat Beurteilen lassen, und aus der Welt geschafft hat.

Nun würde ich nur gerne wissen wie läuft das jetzt weiter? Bekomme ich einfach Bescheid das ich jetzt wieder arbeiten gehen soll? Oder kommt wer auf mich zu und ich darf auch an jenem Gespräch /Beurteilung Teil nehmen?

Das Problem ist das als mein Arbeitsplatz die Werkstatt angegeben wurde, ich da allerdings nicht arbeite sondern dauerhaft auf Baustellen bin.
Kann mir jmd sagen welchen Weg das ganze nun ca gehen wird? Wie kann ein solches Verbot wieder aufgehoben oder zu einem kompletten werden?

Dankeschön ??

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Hey.
Du gibst deinem Betriebsarzt bescheid dass du ein bv hast. Dem Arbeitgeber muss du die Bescheinigung vorlegen.
Der Betriebsarzt oder Arbeitgeber muss deinen Arbeitsplatz prüfen uns so gestalten dass für dich keine gefahren entstehen.
Warum hat dein fa dir ein bv denn gegeben?
Ein komplettes beschäftigungsverbot kann dein Arbeitgeber aussprechen oder Betriebsarzt (was sie wahrscheinlich nicht tun werden) dein fa kann auch eins aussprechen oder z.b. Dein hausarzt.
Liebe grüße

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Hallo :)
Das BV bekam ich da keine aller Baustellen im MuSchuG liegen.

Die Schwangerschaft wurde gemeldet und die Werkstatt in der ich allerdings nicht arbeite wurde ohne mein Beisein überprüft.

Ich möchte nicht zwingend ein komplettes BV, sondern einen ordentlichen Arbeitsplatz.

Meine sorge ist nur wenn ich das BV abgebe das es heißt der Platz wurde überprüft und ich soll sofort an die Arbeit. Meine Frage ist, muss ich das dann sofort machen? Kann ich erst etwas schriftlich verlangen? Und darf diese Aufhebung vom BV vom AG kommen, oder muss da eine neue Beurteilung erstellt werden?

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Wenn Dein Arbeitsplatz laut Beurteilung die Werkstatt ist, dann gehst Du in die Werkstatt, wenn Dein Chef Dich auffordern sollte, wieder zu arbeiten.

Am besten rufst Du mal bei Bezirksregierung an, schilderst dort Deinen Fall und fragst, wie Du am besten vorgehen sollst. Im Zweifel ist ja nachvollziehbar, dass Dein AG Dich bisher, trotz Kenntnis Deiner Schwangerschaft, entgegen der Gefährdungsbeurteilung auf Baustellen eingesetzt hat.