Anspruch Alg 1 während Elternzeit

Hallo ihr lieben,

Ich hab ja vor einiger Zeit schon mal hier geschrieben, nun hab ich eine Entscheidung.
Ich erhalte Alg 1 während der Elternzeit.

Sprich jetzt noch ein Jahr.
Nachdem ich angefeindet würde u mir hier unterstellt wurde ich würde sozialbetrug begehen, wollte ich nur noch mal klar stellen das alles richtig lief.
Alle Unterlagen wurden eingereicht u danach genehmigt.
Lasst euch nicht verunsichern. Man hat Anspruch darauf, auch wenn viele andere etwas anderes behaupten.
Und nein ich werde mich nicht auf meinen Hintern setzen und Geld in meine Tasche schieben, sondern erst mal nach meiner Gesundheit schauen und dann eine Weiterbildung machen.

Lg

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Du vergisst wohl, was du gesagt hast, was du machen willst oder nicht und wenn du auf deine Gesundheit schaust und nicht arbeiten willst, dann hast du nicht ohne weiteres Anspruch auf ALGI und nur, weil es bewilligt wurde, heißt das ja noch lange nicht, dass es korrekt ist, denn wer weiß, ob du denen das auch so erzählt hast, wie hier!

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Hallo,

Zum ersten ist deine Art zu schreiben sehr unfreundlich.

Zum zweiten will ich nicht daheim bleiben, sondern kann momentan aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten... Mobbing u dadurch panikattaken. Wünsche ich keinem, wenn man nicht mal allein aus dem Haus kann oder gelähmt da sitzt u sein Kind nicht versorgen kann. Also bitte vorsichtig mit den Aussagen die du triffst.

Und ja wenn ich eine Möglichkeit bekomme mich weiter zu bilden tue ich das.
Auch das ist nicht daheim rum sitzen.

Ich bitte dich höflichst darum deine Unterstellungen ich würde sozialbetrug begehen zu unterlassen.
So wie du es unter meinem anderen Posting getan hast.

Lg

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Nein, meine Art ist überhaupt nicht unfreundlich und schon gar nicht ausfallend, nur weil ich nicht deiner Meinung bin.

Und du bestätigst es wieder, du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, weil du krank bist, dann gibt es in der Regel jetzt keine ALGI, sondern Krankengeld!

Aber schön, wenn du meinst, bei euch ist das anders!

Und nein, ich werde nicht meine Meinung ändern, nur weil du meinst, jedes Mal eine andere Ausrede zu haben.

Tatsache ist, du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (für mich klingt es auch so als ob du gar nicht arbeiten willst) und damit steht dir kein ALGI zu!

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Das doch schon für dich.hier gibt es kein ALG1 wenn man nur zu Hause bleiben möchte. Hier muss man sich bewerben und sogar dann arbeiten gehen wenn man was hat ;)

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Hallo,

Ist bei uns genauso, Weiterbildung ist aber auch nicht daheim rum sitzen.

Lg

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***Ich hab ja vor einiger Zeit schon mal hier geschrieben, nun hab ich eine Entscheidung.
Ich erhalte Alg 1 während der Elternzeit.***

Klar gibts ALG1 auch während der Elternzeit wenn man die Voraussetzungen erfüllt: ----> Die Arbeitnehmerin muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das tut sie, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist. ----> Die Anwartschaftszeiten müssen erfüllt sein. ----> Es muss eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers vorliegen, die bescheinigt, dass eine Beschäftigung bei ihm während der Elternzeit nicht möglich ist und er die Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber gestattet.

Wieso sollte dich da jemand anfeinden oder sagen du schiebst dir Geld in den Hintern? Du stehst ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Wenn nicht, also wenn das Arbeitsamt von falschen Voraussetzungen ausgeht, würdest du ganz schön viel riskieren, denn das Amt weiß ja um diverse Tricks und hat da so seine Strategien....

***Sprich jetzt noch ein Jahr.***
Naja, je nachdem wie schnell du einen Job vermittelt bekommst. Also eher "bis zu einem Jahr".

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Ja genau so ist es. Wenn ich natürlich was finde gehe ich arbeiten. Das steht ja außer Frage. Wenn ich mich allerdings Weiterbilden kann, tue ich das natürlich.

Klar hab ich dem Arbeitsamt alles genauso erzählt wie ich es hier schreibe. Es gibt kein Grund zu lügen.

Außerdem wurde ich im Betrieb gemobbt. Geblieben sind Panikattaken. Die muss ich erst in den Griff bekommen. Vorher wird arbeiten schwierig. Auch darüber wurde beim Amt gesprochen.

Also alles im normalen Bereich.

Naja die Person wurde ja schon wieder ausfallend...Unter meinem Posting. Die gleiche die dies damals schon getan hat.

Wenn man die Hintergründe nicht alle weiß sollte man sich still verhalten oder eben nochmal genau nachfragen.

Danke dir für deine sehr freundliche Antwort.

Lg

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Naja, "diese Person " ist überhaupt nicht ausfallend geworden, das Problem ist eher, das sie deinen damaligen Thread noch sehr gut in Erinnerung hat und zudem bestätigst du hier ja wieder, dass du nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Und genau das ist aber die Voraussetzung für ALG I.

Also kann ja irgendwas nicht stimmen.

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Nun.... dann warten wir mal auf deinen nächsten Beitrag .... "Arbeitsamt will mich vermitteln/in Maßnahme stecken... Sanktion..... was kann ich dagegen tun?"

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Wer sagt das ich dagegen was tun möchte?