Hallo in die Runde.
Ich habe eine Frage zum Elterngeld nach einer vorherigen Elternzeit.
Unser "baby" wird im September 2 und ich werde dann wieder teilzeit in meinem alten Job Arbeiten. Die letzte Zahlung vom ElternGeld war im April in diesem Jahr...habs auf zwei Jahre verteilt bekommen.
Nun hätten wir ja schon gern ein zweites Kind. Nur können wir es uns eigentlich leisten..??..
Angenommen ich werde in nächster Zeit wieder schwanger...Und auch angenommen verdiene netto 600 Euro in meinem teilzeitjob...Wie hoch wäre denn das elterngeld bei Kind 2. Wie wird das berechnet...
Was ist mit den Monaten in denen ich in elternzeit bei Kind 1 war aber kein elterngeld mehr bekommen habe....
Hab schon alles gegoogelt komm aber auf keinen grünen Zweig...Vielleicht kann mir ja hier in wenigen Sätzen ein bisserl verständlich auf die Sprünge helfen. :'-)
Tausend Dank. Viele grüsse und einen schönen Start ins Wochenende.
Elterngeld bei teilzeit nach der Elternzeit
Also es zählen 12 Monate vor mutterschutz. Da du im April das letzte Geld bekommen hast und noch nicht schwanger bist.. kannst du davon ausgehen dass kein Gehalt vor kind1 rangezogen wird. Es werden 12 Basis Monate und ich glaube 14 (?) EG+ Monate ausgeklammert. ..
Wenn du im September schwanger werden solltest (oder mit Glück noch im August) wprfesr du ja mindestens 7x 600 Euro netto haben für die Berechnung.. die anderen Monate wären dann juli/August ..da hättest du kein Einkommen.
Es können in beiden Varianten (Basiselterngeld und EG-Plus) maximal die ersten 14 Monate ausgeklammert werden.
Wo gibt es 14 Monate Basiselterngeld für eine Person? -> bei alleinerziehenden Müttern da diese die beiden Partnermonate auch nehmen können!
Vielen Dank für deine Antwort. So wird manches verständlich
Bemessungszeitraum für das neue Elterngeld sind wieder 12 Monate vor Geburt.
Beim ermitteln des Bemessungszeitraumes können Monate in denen Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen wurde (Dabei können maximal die ersten 14 Monate EG-Bezug ausgeklammert werden) übersprungen (ausgeklammert) werden und dafür werden frühere Monate herangezogen.
Wenn du jetzt schwanger wirst bist du frühestens im Februar/März im Mutterschutz (wir nehmen mal Richtung Ende Februar an)
Dann würden Februar 2017 - Januar 2018 die 12 Monate Bemessungszeitraum darstellen.
Die 14 ausklammerbaren EG-Bezugsmonate vom 1. Kind wären September 2015 - November 2016, d.h. das nützt dir nichts mehr.
Damit zählen die Monate Februar 2017 - September 207 mit 0 da kein steuerpflichtiges Einkommen vorlag. Die Monate Oktober - Januar würden dann mit deinem Gehalt einfliessen.
Das wird addiert und durch 12 geteilt heisst: 4 * 600 + 8 * 0 = 2400€/12 Monate = 200€...
Damit würdest du den Mindestbetrag von 300€ an EG bekommen. Zusätzlich gibt es den Geschwisterbonus von 10% bzw min 75€ zusätzlich bis dein grosses Kind 3 wird oder wenn 3 Kinder unter 6 Jahren vorhanden sind.
Bedeutet um ein relevantes Elterngeld über den Mindestsatz zu bekommen müsstet ihr noch etwas warten...
Arbeitest du dann Teilzeit in Elternzeit (nimmst auch das 3. Jahr Elternzeit)? Das wäre ratsam da du dann zum Beginn des nächsten Mutterschutzes die Elternzeit und damit auch die Teilzeit beenden könntest und würdest dann den vollen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom AG bekommen da dein alter Vertrag wieder auflebt!
Die Berechnung ist hier nur exemplarisch da dass EG vom bereinigten Brutto berechnet wird ... aber bei den Zahlen ausreichend.
Wenn du nachrechnen willst wie sich das mit mehr Einkommen verhält: https://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html hier dann mit dem steuerpflichtigen Brutto ohne sonstige Einkünfte rechnen. Hier gibt es auch alles sehr übersichtlich und einen Elterngeldrechner mit Planer http://www.elterngeld-plus.de/
Auch dir herzlichen Dank für die Rückmeldung. Langsam kapier auch ich es.
Ja ich habe drei Jahre ElternZeit beantragt und genehmigt bekommen und gleichzeitig die Genehmigung nach dem 2 Jahr wieder in teilzeit zu arbeiten.
Ist schon brutal an was man alles denken muss wenn man doch eigentlich nur ein geschwisterchen "machen" möchte. Jaja...Wenn da das liebe Geld ned wäre. ????????
>>>Ist schon brutal an was man alles denken muss wenn man doch eigentlich nur ein geschwisterchen "machen" möchte.<<<
Schon tragisch, echt...
Früher war alles besser, da musste man nicht rumrechnen, da war es egal, "wann" ein Kind letztendlich kam, Geld gab es sowieso keins...