Elternzeit auch 13 oder 14 Monate möglich?

Hallo ihr Lieben, #winke

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Meine Tochter ist am 21.07.2017 zur Welt gekommen.

Ich möchte nur 1 Jahr in Elternzeit gehen und danach wieder arbeiten. Das heißt, meine Elternzeit ginge bis 20.07.2018. Allerdings ist die Eingewöhnung in der Kita vom 30.07.2018- 17.08.2018.

Kann ich dann auch Elternzeit bis 17.08.2018 beantragen? Wie genau läuft das dann mit dem Elterngeld? Bekomme ich 12 Monate Elterngeld und den Monat danach gar nichts oder würde man das auf 13 Monate aufteilen?
Kann ich überhaupt 13 Monate beantragen oder kann der Chef das ablehnen?
Ich muss den Antrag auf Elternzeit morgen einreichen. Ich wäre für Hilfe sehr Dankbar.

Dankeschön :-)

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Elternzeit ist nicht jahresgebunden, du hast Anspruch auf bis zu 36 Monate, du musst dich für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen.

Deine Informationen bekommst du natürlich im BEEG.

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Hallo,

wieviele Stunden willst Du denn direkt nach der Eingewöhnung pro Woche arbeiten? Mehr als dreizig Stunden/Woche? Sonst würde ich dir dringend empfehlen zwei Jahre Elternzeit einzureichen und direkt anzukündigen, dass Du ab September wieder arbeiten willst. Dann hast Du noch Kündigungsschutz.

Liebe Grüße Andrea

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Hallo,

ich möchte dann wieder voll einsteigen. Also 40 Stunden die Woche.
Ich möchte auch nur 1 Jahr nehmen, da wir auf das Geld angewiesen sind.

Wenn ich 2 Jahre nehmen würde, dann wird das Elterngeld doch auch auf die 2 Jahre aufgeteilt oder? Das wäre dann einfach zu wenig. Ich brauche halt nur wegen der Eingewöhnung anstatt der eigentlichen 12 Monate dann 13 Monate. Ich hab nur leider gar keine Ahnung, wie das dann alles verrechnet und berechnet wird, bzw. ob das so überhaupt möglich ist wie ich gerne möchte.

Ich hoffe du hast verstanden, wie ich das meine #gruebel

LG Nine

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Nein, die Aufteilung des Elterngelds ist völlig unabhängig davon, wie du Elternzeit nimmst.

Ich nehme beispielsweise auch zwei Jahre Elternzeit, 11 Monate Elterngeld, aber steige danach auch nur mit bis zu 30 Stunden wieder ein.

Wenn du Vollzeit arbeiten möchtest ist das natürlich keine Option.

Du kannst auch 13 oder 14 Monate EZ einreichen. Sogar einzelne Tage sind möglich.

Dein Elterngeld beziehst du dann einfach für 12 Monate und teilst es dir selbst ein oder du kannst auch zB 11 Basiselterngeldmonate (volles EG) nehmen und Monat 12 und 13 Elterngeld plus (halbes Elterngeld).

Das ist dir überlassen.

Vg Isa

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Mir geht es nächstes Jahr ganz genauso. Muß auch wegen der Elternzeit einen Monat länger zuhause bleiben.
Ich werde das Elterngeld für 12 Monate beantragen und mir dann monatlich immer ein paar Euro wegpacken, die dann für den 13.Monat reichen sollen.
Leider kann man das Elterngeld nur entweder 12 oder 24 Monate auszahlen lassen.

LG Lu 37+3

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Nicht wegen der Elternzeit muß ich zuhause bleiben sondern wegen der Eingewöhnung...
Blöde Worterkennung...!!!

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"Leider kann man das Elterngeld nur entweder 12 oder 24 Monate auszahlen lassen."
Das ist Unsinn, mal davon abgesehen, dass kaum einer 24 Monate Elterngeld erhalten kann (nur wenn es kein Mutterschaftsgeld gibt), kannst du jede Anzahl zwischen 12 und 22 Elterngeld beziehen!

13 sind wie gesagt gar kein Problem, einfach 11 Basiselterngeld und 2 ElterngeldPlus

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Elterngeld und Elternzeit kann nur für vollendete Lebensmonate genommen werden. Bei euch, genau wie bei uns damals jeweils vom 21-21. eines Monats. Sprich du kannst bis zum 21.08.18 Elternzeit nehmen.

Elterngeld und Elternzeit ist getrennt voneinander. Du kannst alles beantragen von keine Elternzeit bishin zu voll 36 Monate. Wichtig ist - du kannst nicht mitten im Monat ansetzen sondern immer das Geburtsdatums als Richtmaß. Dein Chef muss dabei alles akzeptieren egal ob du 8 Monate einreichst, 12 Monate, 13, 17 oder 30 Monate das ist egal. Wichtig hierbei ist. Die ersten 12 Monate sind bindend. Hast du bereits Elternzeit eingereicht und das bis 21.07.18 musst du auf Kulanz deines Chefs hoffen das er den nachträglichen Monat noch dran hängt. Anders sieht es aus, wenn du bis 21.07.19 beantragt hättest... denn ab den ersten 2 Jahren die du am Stück genommen hast, kannst du bis 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit die restlichen 12 Monate oder auch nur ein oder zwei Monate die du mehr brauchst dranhängen ohne das dein Chef ein Vetorecht dagegen hat. Den Sinn dahinter versteh ich zwar auch nicht aber so ist es. Du kannst deine Elternzeit in vorheriger Absprache mit deinem AG bis zu 3 mal splitten. Sprich du kannst jetzt 13 Monate nehmen und bis zum 8. Geburtstag deines Kindes z.b. 12 Monate nochmal in der 1. Klasse vom 21.8.-21.08. und ein weiteres mal weil dein Kind z.B. in der 2. Klasse (hoffen wir mal nicht) eine längere Krankheitsphase hat und absehbar z.b. nach nem Unfall etc. daheim betreut werden muss und z.b. 3 Monate ausfällt. Dann kannst du auch noch mal Elternzeit nehmen dann wären aber 8 Monate die verfallen.

Elterngeld wird nur 12 Monate bezahlt. Die ersten 2 Monate bekommst du ja kein Elterngeld sondern Mutterschaftsgeld... dann 10 Monate Elterngeld und 2 Monate kann dein Partner nehmen um die 12 Monate zu füllen. Bist du alleinerziehend kannst du auch bis zum 14. Lebensmonat Elterngeld erhalten, weil du dann die zwei Monate die auch dem Partner zustünden übernimmst.

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"Elterngeld und Elternzeit kann nur für vollendete Lebensmonate genommen werden. Bei euch, genau wie bei uns damals jeweils vom 21-21. eines Monats. Sprich du kannst bis zum 21.08.18 Elternzeit nehmen."

Das ist falsch! Elternzeit ist nicht Monats-, Tages-, oder wochenabhängig. Nur während des Bezugs von Elterngeld ist es ratsam, auch nach Lebensmonaten zu gehen bei der Elternzeit. Aber wenn man kein Elterngeld bezieht ist es total egal.

Und ein Lebensmonat geht nicht vom 21. bis 21. sondern vom 20. bis 21. in deinem Beispiel.

Auch wenn man Elternzeit auf später übertragen möchte muss man nicht nach den Lebensmonaten gehen!

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Schon wieder soviel Fehler!

"Elterngeld und Elternzeit kann nur für vollendete Lebensmonate genommen werden. Bei euch, genau wie bei uns damals jeweils vom 21-21. eines Monats. Sprich du kannst bis zum 21.08.18 Elternzeit nehmen."

Elternzeit hat nichts mit Elterngeld zu tun. Die kann auch für ein Jahr, zwei Monate, sechs Wochen und drei Tage genommen werden.

>Elterngeld lebensmonatsweise, aber vom 21. bis 20.

" Die ersten 12 Monate sind bindend. <"
Nein, die ersten 24!

"Anders sieht es aus, wenn du bis 21.07.19 beantragt hättest... denn ab den ersten 2 Jahren die du am Stück genommen hast, kannst du bis 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit die restlichen 12 Monate oder auch nur ein oder zwei Monate die du mehr brauchst dranhängen ohne das dein Chef ein Vetorecht dagegen hat."
Kannst auch 3 Tage ranhängen!

"12 Monate nochmal in der 1. Klasse vom 21.8.-21.08"
nein 21.8. bis 20.8.

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