Anrechnung betriebliche Altersvorsorge auf Witwenrente?

Hallo zusammen,

Ich bekomme diesen Monat zum ersten Mal (allerdings rückwirkend für mehrere Monate) eine Zahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge meines verstorbenen Ehemannes.

Durch mein Gehalt mit Steuerklasse 3 bekomme ich schon Abzug von der Witwenrente, da ich über der Verdienstgrenze liege. Aus dem Schreiben der RV geht mir nicht klar hervor, ob auch die betriebliche Altersvorsorge als Einkommen angegeben werden muss. Der Arbeitgeber meines Mannes sagte nein, es muss nur versteuert werden. Ich bin mir aber irgendwie nicht so sicher. Rufe ich bei der RV an werde ich vertröstet und soll es schriftlich einreichen, dauert dann ein paar Wochen...

Und wird die betriebliche Altersvorsorge mit Lohnsteuerklasse 6 besteuert?

Für mich gilt neues Recht, da Eheschließung im Jahr 2002.

Weiß jemand Bescheid?
Danke!
Ruine 5

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Pöööh, sorry, Autokorrektur ha ha.
Bin zum Glück noch keine Ruine

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Hallo,

schau mal, das hab ich im Internet gefunden:

Bei Renten wegen Todes (Hinterbliebenenversorgung oder auch einfach Witwen-/Witwer- und Waisenrenten) ist die Anrechnung sonstiger Einkünfte vorgesehen (§ 18a SGB IV).
Zu den Einkünften die angerechnet werden, gehören auch Renteneinkünfte aus privater und betrieblicher Altersversorgung.

Ausdrücklich ausgenommen von der Anrechnung werden Renten aus geförderter Altersversorgung (§18a Abs.1 Satz 2 Nr. 2 SGB IV), also Riester-Renten.
Anzurechnen sind allerdings Renten aus privater und betrieblicher Altersversorgung (§18a Abs. 3 Nr. 9 & 10 SGB IV).

Liest sich so als käme es auf die genaue Art der betrieblichen Altersvorsorge an.

LG

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Hallo, danke Dir!

Das bezieht sich auf eigene Renten wegen Alter oder Erwerbsminderung.

Die werden angerechnet.
Bei mir handelt es sich ja um eine Hinterbliebenenrente. Aber das ist immer so schwammig formuliert ...

Grüße

Tine