2 Monate Elternzeit: Wie ist die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer? Vater

Hallöchen,

vielleicht weiß hier jemand Rat.

Folgende Situation: ET 20.12 - Vater will 2 Monate in Elternzeit gehen und im Anschluss in ein neues Arbeitsverhältniss wechseln.

Ist seit 11 Jahren in dem Betrieb und im Arbeitsvertrag ist was von verlängerten Kündigungsfristen zu lesen (zu beiden Seiten gleich AG und AN) - das würde dann 4 Monate bedeuten?

Also müsste die Kündigung Ende Oktober beim Chef sein? (wenn es die 4 Monate wären?? Oder gelten da eben diese 3 Monate dann wäre es erst Ende November ...

Wann muss er fristgerecht kündigen?
Muss die Elternzeit erst rum sein und dann darf er kündigen?

Ich hoffe hier weiß jemand Bescheid oder hatte eine ähnliche Situation :)

LG #paket 21. Woche

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Kommt ja darauf an, zu wann er genau kundigen will. Zum letzten Tag der EZ, dann drei Monate vor dem Tag, zum Monatsende, dann laut Vertrag.

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Und dieses "zum letzten Tag der EZ" gilt auch dann wenn er nur 2 Monate in EZ geht?

Würde bedeuten Kündigung und EZ gleichzeitig schriftlich in einem Schreiben anzukündigen - weil EZ 7 Wochen vorher bescheid sagen und in der Kündigung würde dann zum Ende der EZ stehen. (was ja dann eigentlich schon vor den 7 Wochen geschehen müsste)

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Ist der Vertrag für das neue Arbeitsverhältnis denn schon unterschrieben?
Sonst ist er nach der Elternzeit ggfs. arbeitslos mit Frau und Kind zu Hause. Nicht gut!

Du scheinst Dich ja auf §622 BGB zu beziehen.
Über 10 Jahre im Betrieb -> 4 Monate Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats.

Wenn ET eintritt ist der Mannbis 19.12. im Job und dann bis 19.02. in EZ zu Hause.
Danach dann eine gute Woche arbeitslos und neuer Job startet am 01.03. oder wie ist das geplant?

Du schreibst von 3 Monaten und von 4 Monaten ... wo kommen die 3 Monate her?

Ich würde Ende Oktober zum 28.02.2018 kündigen.

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Hallo paule11,

"Wenn ET eintritt ist der Mannbis 19.12. im Job und dann bis 19.02. in EZ zu Hause.
Danach dann eine gute Woche arbeitslos und neuer Job startet am 01.03. oder wie ist das geplant?" <--- ganz genau so wäre es geplant.

Bis zum ET in der alten Firma, nach der EZ in der neuen Firma. Frage ist nur, welche Kündigungsfrist gilt.

Die 3 Monate kommen z.b. hier her: https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/elternzeit/
"Der Arbeitnehmer hingegen kann ganz normal kündigen, zum Ende der Elternzeit allerdings nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten."

Neuer Arbeitsvertrag ist alles kein Problem. Würde dann vorher einen Vorvertrag geben.

Du würdest also Ende Oktober die Kündigung einreichen und auch gleichzeit die EZ ankündigen?

LG

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Ich lese das so, dass Du nach §622 mit 4 Monaten zum Ende der EZ kündigen darfst.
Da Du zu der Zeit im EZ bist, muss zum, Ende der EZ mit 3 Monaten Frist gekündigt werden.

Das machst Du aber eh, weil Du ja 4 Monate Frist hast.

Also alles schick.

Ja, Ende Oktober Kündigung einreichen und EZ für 1. und 2. Lebensmonat anmelden.
Den Empfang der Kündigung und/oder die Kündigung zum 28.02.2018 würde ich mir bestätigen lassen.
Auch die EZ bestätigen lassen.

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