Hallo ihr lieben,
Ich hab heute positiv getestet und werde nächste Woche zum Frauenarzt gehen. Arbeite auf einer interdisziplinären Station mit altersdurschnitt 70+. Will wieder arbeiten, weiß aber das eine Kollegin direkt ein BV bekommen hat. Bin derzeit aufgrund einer Operation krankgeschrieben ( noch bis 1.9) und möchte ungern meiner Chefin jetzt schon von der Schwangerschaft erzählen, bin ja gerade mal in der 5 Ssw.
Wir haben viele isolierte Patienten und Pflegefälle, will nichts falsch machen, aber auch nicht zu Hause rumsitzen... was mach ich nun wenn der Arzt nächste Woche eins ausspricht (Problem ist auch das mein Freund ebenso Arzt ist und darauf bestehen wird -.-')
Hat jemand Erfahrung damit? Lg
BV als Krankenschwester
Für den Arbeitsplatz ist doch der Arzt gar nicht zuständig!
Für den Arbeitsplatz sind der AG und der Betriebsarzt zuständig. Wenn du Krankenschwester in einem KKH bist, dann gibt es so viele Back Office Tätigkeiten, so viele Dinge die man auch schanger gefahrlos noch machen kann. Es gibt Positivlisten die jedes KKH führt.
Verwaltungstätigkeiten, Stationstelefon, Akten bearbeiten, Patienten verlegen (ohne das Bett zu schieben, nur der organisatorische Teil), Vitalwerte bestimmte, Medikamente ausgeben, Infusionsbeutel wechseln (natürlich ohne Isozimmer), Essenstabletts ausgeben und wieder einsammeln .....
Man muss als Krankenschwester nicht zwingend freigestellt werden. Und der AG ist verpflichtet, dich auf einem Ersatzarbeitsplatz einzusetzen, wenn das möglich ist. Die Kassen erstatten inzwischen gar nicht mehr so einfach jedes BV, wenn es nicht gerechtfertig ist.
Ruf bitte deinen Betriebsarzt an und mach einen Termin - das fällt unter Schweigepflicht und wird erst mal nicht bekannt.
Seit ca. 2 Jahren wird Schwangeren in der Klinik, in der ich arbeite, ein generelles BV ausgesprochen, sobald sie diese bekannt gegeben haben. Die entsprechende Begründung dafür kann ich Dir nicht nennen, es betrifft Intensivstationen, periphere Stationen, als auch mich in der Notaufnahme.
Ich kann mir vorstellen, dass es nicht damit getan ist, der Schwangeren zu sagen, dass sie zB administrative Aufgaben übernimmt. Oder Essen einsammelt. Dafür sind andere Stationshelfer und Assistenten eingestellt, die eben günstiger in der Bezahlung sind.
- Essen? Stationsassistenten
- einfache Grundpflege? Pflegeassistenten und -helfer
- Botengänge? Patienten durchs Haus bringen? Eigener Bringdienst und Ehrenamt
- Bestellung? ja, auch das ist ausgelagert
- Visite begleiten? Gerne. Findet zw. 10:00 und 11:00 statt. Aber alle drei gleichzeitig, jede Gruppe wird nämlich von einem anderen Arzt betreut.
- Aufnahmen bearbeiten? Nur noch die Anordnungen, es gibt eine zentrale Patientenaufnahme.
In der Realität des Stationsalltages sind diese Tätigkeiten doch alle ausgelagert.
Aus der Realität: 30-35 Patienten pro Station, 3 examinierte Pflegekräfte pro Schicht. Gruppenpflege. Die Schwangere ist immer die 3. und niemals zusätzlich geplant. Und nun sollen sich 2 Kräfte 3 Gruppen teilen und die Schwangere sucht krampfhaft nach Aufgaben.
Das klappte vor Jahren, als die Schwangere die 5. exam. Kraft im Dienst war und noch nicht durch oben genannte Berufsgruppen ersetzt.
Das schreibt sich doch immer so schön, dass man doch andere Aufgaben machen kann. Aber die Entwicklung der letzten Jahre lässt das nicht zu. Der Dienstplan ist übrigens dem Stellenschlüssel so angemessen.
Das musste mal raus. Auch wenns viel war.
Hallo mahoney
Genauso wie du es beschreibst sieht es bei uns auch aus... für alles gibt es zusätzliche Kräfte. Die Aufgaben die es gibt sind meistens die die man nicht machen sollte.
Würde trotzdem liebend gern arbeiten...
Die Krankenhäuser, die ich kenne, haben immer Personalbedarf und unendlich viele Aufgaben die jederzeit jemand übernehmen kann. Und ich kenne mindestens 2 große Krankenhäuser, in denen das genauso gehandhabt wird wie ich es beschrieben habe.
Und es ist keinesweg so, dass die Schwangere krampfhaft "nach Aufgaben suchen muss", sondern sie wird für ganz bestimmte Aufgaben eingeteilt - oft als Zusatzkraft zur regulären Besetzung hinzu. Die Aufgabenliste und die Verbotsliste gibts schriftlich - bindend. Also gar kein Problem. Es funktioniert.
Und das Argument "Dafür sind andere Stationshelfer und Assistenten eingestellt, die eben günstiger in der Bezahlung sind." zieht auch nicht, weil auch Stationshelfer und Assistenten mal Urlaub haben, mal krank sind und eine Vertretung brauchen. Und das Argument günstiger zieht auch nicht, weil der AG nachweisen muss, dass seine Mehrkosten durch die Umsetzung höher sind als die Kosten, die der Umlagekasse durch das BV entstehen!
Mit anderen Worten: Die Krankenschwester verdient sagen wir mal 3.500, der Assistent nur 2000 Euro. Dann hat beim BV die Umlagekasse 2.400 Euro zu erstatten (Brutto plus AG-Anteile), und bei einem Einsatz als Assistentin hätte der AG nur 1.500 Euro Verlust. Das ist einem AG zumutbar!
Derzeit ziehen die Umlagekassen die Daumenschrauben an und spätestens wenn das 10. BV nicht erstattet wird, dann wird es plötzlich möglich sein.