Elternzeit verlängern wegen erneuter Schwangerschaft

Huhu ihr lieben, meine Elternzeit endet im Oktober. Da ich nun aber wieder
Schwanger bin beginnt der neue Mutterschutz Mitte Januar. Wie ist es wenn man die Elternzeit bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes verlängert also sofern der Arbeitgeber dem Zustimmt. Bekommt man dann trotzdem den vollen Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld? Hat das schonmal jemand gemacht und Erfahrungen dazu? Danke für eure Antworten und liebe Grüße

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Hey das würde mich auch interessieren meine elternzeit endet im Dezember und bin erneut schwanger Geburtstermin wäre März. ?? wie ist das mit dem Geld nur Kindergeld oder Zuschuss wie ist das LG

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Hallo,

ja das geht ich nehme mal meine Daten als Beispiel ...

Meine Elternzeit für Kind 1 geht bis Okt 18
Kind 2 kommt im September 17, der Mutterschutz begann am 2.8.17
Ich habe schriftlich die Elternzeit für Kind 1 zum 1.8.17 beendet, das geht bei erneuter SS. Und war sozusagen ab 2.8.17 direkt im Mutterschutz. Wenn das Kind 2 da nehme ich dann Elternzeit für Kind 2. Bekomme volles Mutterschaftsgeld vom AG und daß von der KK natürlich.

Du müsstest halt vorher deine Elternzeit noch verlängern oder bis zum Mutterschutz arbeiten wie du möchtest ;)

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Cool danke für die Antwort. Also ist es nicht relevant ob man 1 oder 2 Jahre Elternzeit bei Kind 1 hat? Hatte 18 Monate und werde dann nach einer Verlängerung bis zum nächsten Mutterschutzbeginn fragen. Dann aber muss der Arbeitgeber den Zuschuss zahlen also wenn die verlängerte Elternzeit pünktlich zum Beginn des neuen Mutterschutzes Kind 2 beendet ist? Danke und liebe Grüße

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Und wo muss ich mich überall hin wenden wegen der Verlängerung? Krankenkasse schriftlich und Arbeitgeber? Danke :)

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Hallo,

Ich hab das auch gemacht! :-)
Meine Elternzeit hätte nach 2 Jahren Anfang September geendet! Habe dann das dritte Jahr Elternzeit beantragt und weil das 2. Kind im Dezember kommt, werde ich diese Elternzeit vorzeitig zum Beginn des Mutterschutz beenden!

Das (die vorzeitige Beendigung) musst du lediglich "rechtzeitig" dem Chef mitteilen. Dafür gibt es auch keine Fristen!

Die restliche Elternzeit von Kind 1 verfällt übrigens nicht, sondern kannst du später noch nehmen!
Liebe Grüße Zoe

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Danke für die Antwort. Also schreibst du deinem Arbeitgeber dann schriftlich nen 2 Zeiler das du die Elternzeit auf Grund des Beginn des neuen Mutterschutz zum xy.xy. Beendest? Machst du das bevor oder nachdem das Kind geboren ist? Weil ich darf meine Elternzeit jetzt für die 3 Monate verlängern und überlege wie ich das schreiben formuliere. Oder kann ich schreiben ich verlängere bis zum voraussichtlichen Beginn des neuen Mutterschutzes? Danke und liebe Grüße

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Ob du gleich nur diese drei Monate nehmen kannst, weiß ich ehrlich gesagt nicht!
Da erkundigst du dich am besten mal bei einer Infostelle.
Ich hatte
Meine Elternzeit schon verlängert. Letztlich sind es bis zur Geburt auch nur drei Monate, aber ich hatte direkt um ein Jahr verlängert...
Meinem AG hab ich nun geschrieben, dass ich meine Elternzeit vorzeitig zum Beginn des MuSchutz beende und hab mir vom FA noch ein Attest ausstellen lassen.

Der AG muss einfach "rechtzeitig" vor Beginn des Mutterschutz informiert sein, damit sich die Zahlung nicht verzögert.

Hoffe, dass hilft dir weiter!
Liebe Grüße Zoe

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P.S.: Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber wenn du die Elternzeit in den ersten 3 Lebensjahren deines Kindes nimmst, brauchst du keine Zustimmung des AG!

Da kann er also gar nichts gegen sagen!

Und zur Zuschusshöhe:

Wenn nicht im Vorfeld vereinbart wurde, dass du nach Ende der Elternzeit zB mit nur 50% wieder einsteigst, dann hast du das Recht auf den vollen Zuschuss wie vor der Geburt des ersten Kindes!