Hallo liebe Foren Mitglieder.
Ich bin ratlos und erhoffe hier ein paar Antworten zu finden, da selbst die Elterngeld Hotline mir nicht weiterhelfen konnte und Widersprüchliche Aussagen getätigt hat.
Kurz zu mir, 28 Jahre Kind 1 geboren Juni 2016. Zwei Jahre Elternzeit davor fest Angestellt im Bereich Medizin.
Das zweite Kind ist unterwegs, ET mitte Februar 2017, die 12 ssw ist angebrochen und alles scheint optimal zu laufen ????
Wenn da nicht die Fragen wären die nun folgen.
1.Ich habe öfter gelesen das man das gleiche Elterngeld von Kind 1 bekommt wenn man innerhalb der Elternzeit von Kind 1 erneut ein Baby bekommt. Das habe ich aber in diesem Forum auch schon anders gelesen. Nämlich das die Monate nach Ende Elterngeld von Kind 1 bis zum Mutterschutz mit 0 Euro angerechnet werden.
Was ist hier richtig?
2. Ich gehe seit Juni 2017 also direkt nach dem Elterngeld auf 400€ Basis arbeiten. Auch hier habe ich öfter gelesen das dieser dazuverdienst nicht für die Berechnung für das Elterngeld von Kind 2 herangezogen wird?Stimmt dies so? Hängt ein wenig mit Frage 1 zusammen.
3. Der Minijob den ich ausübe ist im Krankenhaus. Der AG weiß schon bescheid, und muss mir eigentlich ein sofortiges BV erteilen(Infektionsgefahr und Nachtarbeit). Zur Zeit geht das aber aus Urlaubsgründen von Kollegen nicht und ich gehe weiterhin arbeiten. Das BV kommt dann ab ca. mitte August.
Wie wird das Elterngeld für Kind 2 berechnet? Wenn ich von Juni bis Mitte August auf 400€ Basis arbeiten war und danach ein BV erhalte(Mitte August bis Ende Dezember), werden die Monate innerhalb des BV zur Berechnung hinzugezogen? Oder fallen diese Monate raus und man nimmt die Monate vor der ersten Ss wo ich normal arbeiten gegangen bin? Auch diese Frage ist hängt mit Frage 1 und 2 zusammen.
Ich hoffe ihr versteht wie ich das alles meine. Wenn etwa unklar ist fragt bitte einfach nach ????
Vielen Dank euch schon mal für die Hilfe ????
Elterngeld 2. Kind innerhalb Elternzeit, Minijob und BV
Ich kann dir nur zu Frage 1 antworten.
Es kommt nicht darauf an, wie lange du in Elternzeit bist/warst, sondern, wie lange du in dieser Zeit Elterngeld bezogen hast. Hast du dir das Elterngeld normal auszahlen lassen, werden die ersten 14 Monate ausgeklammert und die restlichen Monate bis zum Mutterschutz deines 2. Kindes mit 0 angerechnet. Du könntest aber Glück haben und die 400 € werden für die Berechnung herangezogen. Sonst bei dir die MonateSeptember-Januar 0 € Monate.
Bei Elterngeld Plus sind es glaube ich 16 Monate die augeklammert werden.
Hier habe ich nämlich Glück. Meine 2. Maus kommt im Dezember zur Welt und mein Elternzeit (inkl. 8 Wochen Mutterschutz) ging von Ende März 2016 bis Juni 2017. Hatte erstmal normales Elterngeld beangtragt und im Nachhinein noch die letzten drei Monate in Elterngeld Plus umgewandelt. So kam ich auf insgesamt auf 14 Monate Elterngeld.
Ab Juni ging ich wieder in Teilzeit arbeiten und mein Elterngeld wird nun von Juni 2017- September 2017 berechnet und die restlichen 8 Monate von vor der Geburt meines ersten Kindes.
Zu Fragen 2+3 würde ich einfach die Unterlagen bei der Antragstellung mit einreichen und warten, was passiert. Im schlimmsten Fall wird der Betrag nicht angerechnet und im besten Fall wird es angerechnet. Viel zu verlieren hast du hier nicht. Und die paar Euros mehr schaden nicht
Vielen Dank für die Antwort ??
Dann ist es also tatsächlich so das die Monate mit 0€ angerechnet werden... Ich hatte nur bis Juni 2017 Elterngeldbezug .
Man kann das Elterngeld auch zwei Jahre beziehen, dann haben also Elternteile die das so machen einen Vorteil, wenn das zweite Baby im 2. Jahr des Elterngeldbezuges kommt. Da die Berechnung für das Elterngeld von Baby 2 dann soweit zurück datiert werden muss das der Verdienst vor der ersten Schwangerschaft zählt.
Also bei dir zählt das Einkommen von Juli 2017 bis Dezember 2017 (je nachdem, wann der Mutterschutz beginnt, nur daran denken, die Elternzeit zum Mutterschutz zu beenden).
Und da das ja nur 6 Monate sind, zählen eben noch zusätzlich 6 Monate von vor dem 1. Kind. Ob du ins BV gehst oder nicht, macht ja für deinen Verdienst keinen Unterschied und somit wird das natürlich auch mitgezählt.