Elterngeldfrage-Welche Berechnungsgrundlage?

Hallo.

Bin derzeit noch in Elternzeit, welche aber Anfang September offiziell endet.

Bin jedoch wieder schwanger. Letzter Arbeitstag ist Ende November, dann beginnt wieder offiziell der neue Mutterschutz für das nächste Kind. Heißt, ich gehe bald nochmal für knapp 3 Monate arbeiten.

Auf welcher Grundlage würde denn nun mein neues Elterngeld (Anspruch ab Januar) berechnet werden?

Habe schon gelesen, dass meine derzeitige Elternzeit ausgeklammert wird, da dies ja kein Einkommen ist und mein Gehalt von davor herangezogen wird + die paar Monate die ich jetzt noch arbeiten gehe. Stimmt das so?

Ich hoffe, ihr versteht wie ich das meine und könnt mir ein bisschen helfen. Auf die Elterngeldstelle werde ich aber wohl auch nochmal gehen müssen ;-)

Danke euch!

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Hallo, nicht deine Elternzeit wird ausgeklammert sondern die Zeit, in der du Lohnersatzleistungen erhalten hast, z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld. Wenn das Elterngeld für dein großes Kind also schon ausgelaufen ist wenn das zweite kommt zählen alle Monate zwischen Ende Elterngeld Kind1 bis Geburt von Kind2 mit 0 Euro.

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Danke für die Antworten.

Verstehe ich das also jetzt richtig, dass mein Gehalt + neuer Mutterschutz vor Geburt des 2.Kindes mit 0 angerechnet werden? Also insgesamt 4 Monate ohne Einkommen gezählt werde?!?

Ich meine, warum gehe ich da nochmal arbeiten wenn dieses Einkommen überhaupt keine Relevanz hat für die Berechnung? Ist das nicht ein Nachteil wenn dieser Zeitraum mit 0 beziffert wird? Somit hätte ich dann praktisch 8 Monate welche für die Berechnung herangezogen werden: Das Gehalt welches ich vor der Elternzeit mit Kind 1 bekommen habe?

Danke nochmals.

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Wann war denn die Geburt der großen Geschwister? (Ich unterstelle, dass das auf deinem Profilbild deine Kids sind) und von wann bis wann hast du Elterngeld bezogen ? Bzw. Wann begann der letzte Mutterschutz?

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Obacht: Nicht alle Lohnersatzleistung sind Ausklammerungsgründe. Das sind nur:
- Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind,
- Bezug von Mutterschaftsleistungen,
- Zeiten nachweislicher schwangerschaftsbedingter Erkrankungen mit Einkommenseinbußen.

Arbeitslosigkeit und Krankengeld, das man nicht aufgrund von schwangerschaftsbedingten Erkrankungen erhält, berechtigen nicht zum Ausklammern. Genausowenig wie Elternzeit ohne Elterngeldbezug.

Grüsse
BiDi