Elterngeld für zweitens Kind, wenn man noch in Elternzeit ist

Hallo ihr lieben kugelfrauen :-)

Ich hoffe so sehr, das ich mich schon bald zu euch gesellen darf!

Zu meiner Frage...
Meine Tochter kam am 4.12.2015 zur Welt.
Wir wünschen uns von Herzen ein zweites Kind und haben schweren Herzens, des Geldes wegen noch gewartet...
Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und mir das Elterngeld auf ein Jahr ausbezahlen lassen...
Ich habe nun schon hin und her gerechnet, ab wann wieder wenigstens etwas an Geld zusammen kommt...
Nicht falsch verstehen, Geld geht uns eben nicht über alles, aber es ist leider sehr wichtig in der heutigen Zeit!
Wir haben ein Haus abzubezahlen und mein Mann verdient als Handwerker leider nicht die Welt.
Zumal ich unbedingt wieder zwei Jahre zu Hause bleiben möchte!!!
Natürlich habe ich mich schon umgehört und das ist mein Fazit...
Wenn ich nun diesen Monat schwanger werden würde, hätte ich 6 Null Monate und 6 volle, stimmt das?
Ich habe schon oft gesagt bekommen, ich hätte mir das Geld auf zwei Jahren ausbezahlen lassen sollen, dann wäre das anders....
Weiter unten im Forum habe ich gelesen, dass aber auch das nicht der Fall ist, oder?
Spielt ja auch für jetzt keine Rolle, aber trotzdem interessant zu wissen, vielleicht auch für andre, die noch überlegen wie sie ihr Elterngeld verteilen wollen.

Vielleicht ist ja eine Fachfrau hier, die es mir ganz genau erklären kann...
Darüber würde ich mich so sehr freuen!!!!

Falls es von Bedeutung ist, ich wohne in Rheinland-Pfalz und bin Erzieherin von Beruf.

Sorry für den langen Text, ich hoffe der ein oder andre hat bis zum Schluss gelesen.
Ich wünsche euch alles gut und herzlichen Glückwunsch von Herzen!

Viele liebe Grüße, Melody mit Mira an der Hand und zwei Sternchen im Herzen!

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Leider wirst du dann nur den mindestsatz Elterngeld beim 2. Bekommen.

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Erst mal danke für die Antwort, aber meinst du komplett?

Ich würde ja im Dezember wieder ins BV fallen und hätte ja wieder volles Gehalt, würde das nicht angerechnet werden?

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Achso ich wusste nicht dass du wieder arbeitest.
Dann zählt dein gehalt (auch das ausm bv) der letzten 12 monate vor der Geburt deines kindes.

Das elterngeld zählt nicht dazu, da es nur im 1. Jahr des 1. Kindes zählt.

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Hallo,
ich kann das Rechnen durchaus verstehen.
Bei uns wird es auch so sein das ich entweder sehr schnell nach der Geburt wieder schwanger werden muss oder eben vor dem zweiten wieder fast ein Jahr nahezu voll wieder arbeiten muss. Ansonsten tut es das finanziell überhaupt nicht.
Also ich denke da darf man niemanden verurteilen wenn man das als Entscheidung für die Kinderplanung mit einbezieht.

Also nach meinem Wissen wäre es bei dir so:
Gezählt werden wieder die 12 Monate vor der Geburt. Die Monate die davon noch zur Elternzeit von Kind 1 gehören gehen mit 0€ in die Berechnung ein ( da es bei dir die Monate im zweiten Elternjahr sind, nur die in den ersten 12 Monaten würden ausgeklammert werden) und die Monate im BV von Ende Elternzeit 1 bis zur Geburt Kind 2 fließen in Höhe seines Gehaltes in die Berechnung ein.

Hoffe hab mich Verständlich ausgedrückt :)

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Darf ich fragen, warum du nicht erstmal wieder arbeiten gehst, wenn das Geld etwas knapper ist? Verstehe mich bitte nicht falsch, aber wenn man schon so rechnen muss, dann ist es vielleicht einfacher noch nicht der richtige Zeitpunkt für ein weiteres Kind?

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Erst mal lieben Dank für deine Antwort und deine Verständnis!

Natürlich darfst du fragen!

Erst mal noch eine Ergänzung zu dir...
Wie gesagt hatte ich mich schon viel informiert, aber man hört ja immer viel und ist dann verunsichert.
In meinem Fall wäre das so, bzw hatte ich das so verstanden...
Wenn Ich in den ersten 6 Monaten, nach der Geburt meiner Tochter wieder schwanger geworden wäre, dann hätte ich wieder volles Elterngeld, aber das empfand ich dann doch noch zu früh, obwohl der Wunsch nach Nummer zwei gleich da war!
Also haben wir uns darauf geeinigt, das ich wieder 4 Monate arbeiten gehe und wenn ich dann schwanger werden würde, wieder volles Gehalt hätte...
Jetzt ist unser Wunsch aber so unendlich groß geworden!!!
Ihr kennt das sicher, jeder wird schwanger und man freut sich für alle, aber einem selbst schmerzt das irgendwie. :-(
Außerdem dachten wir nun, das man ja nicht davon ausgehen kann, das es klappt und so hätten wir im Hinterkopf, ok, immerhin wieder ein Monat mehr Geld.
Zumal habe ich eine blutkrankheit Uhr man weiß nie, ob es sich bleibt und wenn nicht, würde mein Arbeitgeber erst mal nichts mitbekommen und ich wäre nicht gezwungen, es meinen Kollegen zu erzählen, so könnte ich erst noch die kritische Zeit abwarten.
Außerdem fände ich einen geringen altersabstand zwischen meinen Kindern, also etwas mehr als zwei Jahre, richtig schön.
Und ich denke auch an meine Arbeit, denn so könnte meine Vertretung einfach länger bleiben und die Kinder müssten sich nicht wieder umgewöhnen...

Also eigentlich ist jetzt optimal, wenn eben das blöde Geld nicht wäre, was einem im Kopf schwirrt.
Vielleicht bin ich von falschen Tatsachen ausgegangen und es wäre viel besser, oder viel schlechter, daher die Frage :-)

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"Wenn ich nun diesen Monat schwanger werden würde, hätte ich 6 Null Monate und 6 volle, stimmt das?"
Ja, sollte hinkommen, je nachdem, wann dein Mutterschutz genau beginnt.

" Ich habe schon oft gesagt bekommen, ich hätte mir das Geld auf zwei Jahren ausbezahlen lassen sollen, dann wäre das anders...."
Hätte nicht wirklich daran etwas geändert, wären auch maximal 14 Monate ausgeklammert worden, das trifft ja nun aber eh nicht mehr zu!

Du solltest also je nachdem, wieviel du wieder arbeitest noch etwas warten, damit es mehr als den Mindestsatz gibt (bei einem Netto von insgesamt mehr als 4600 Euro ist dies der Fall, wieviel Monate das für dich bedeutet, musst du selber ausrechnen).

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Ach ihr lieben, ich bin wirklich glücklich, das ich so viel Rückmeldung bekomme!!!
Vielen lieben Dank dafür!!!

Aber nun sehe ich, das meine Frage wohl gar nicht so dumm ist!

Ich denke, das ich mit meiner anfänglichen Vermutung wohl richtig lag und das mit der Steuerklasse muss ich mir nochmals überlegen, wenn es dann soweit ist, aber auch für diesen Hinweis bin ich sehr dankbar!!!

Wir werden es denke ich ab dem nächsten Zyklus versuchen, aus den genannten Gründen...
So hat jedes Ergebnis seine positiven Seiten, auch wenn zwei Striche das Maximum wären :-)

Vielen lieben Dank euch allen und alles gute!

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Ach ja und mehr als den mindestsatz hätte ich jetzt schon mal, sogar das doppelte, aber immerhin noch die Hälfte als bei meiner Tochter...

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Hallo!

Besser wäre gewesen ihr hättet nicht gewartet.

Ich bin auch gerade noch in Elternzeit bis Ende Februar. Jetzt bin ich in der 10. SSW. Das Kind soll Mitte März kommen. Mir wurde erzählt ich soll meine Elternzeit einen Tag bevor mein neuer Mutterschutz beginnt schriftlich bei meinem AG beenden. Einen Tag später beginnt mein MS und ich bekomme dann sogar Mutterschutzgeld wie bei meinem letzten Kind. Auch Elterngeld bekomme ich wie das letzte Mal.

LG Grit 9+3

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Die Elternzeit, die du hattest sorgt aber zumindest beim Elterngeld nicht dafür. Das klappt also nur, wenn dein Kind jetzt erst 6 Monate alt ist.

Sonst wird das nichts mit dem selben Elterngeld, wie beim Kind davor!

Beim Mutterschaftsgeld stimmt es aber!

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Ich habe gerade mal in dein Profil geguckt und damit ist klar, dass du keinesfalls das Elterngeld wie beim letzten Kind bekommst.

Mutterschutz beginnt im Februar, also zählt Februar 2017 bis Januar 2018. Nun werden ja nur max. die ersten 14 Monate vom vorherigen Kind ausgeklammert und da geht es nur bis Mai vermutlich bei dir.

Sprich es zählen die Monate Juni 2017 bis Januar 2018 auf jeden Fall mit 0 Einkommen (wenn du jetzt nicht arbeitest) und es werden nur 4 Monate von vor dem letzten Kind genommen. Ohne Geschwisterbonus erhältst du also nur 1/3 des jetzigen Elterngeldes (wenn dein Einkommen immer gleich war)!

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