Hallo Ihr lieben ich habe eine Frage wegen dem individuellen beschäftigungsverbot.Ich bin im Moment noch krank geschrieben und möchte aber gerne wieder ein paar Stunden arbeiten gehen.Ich arbeite Vollzeit als Friseurin habe aber Probleme mit dem Ischias und durch das stehen mit wassereinlagerungen.
Mein FA sagt das mein Arbeitgeber mich in das individuelle beschäftigungsverbot setzen muss.Ist das so??oder muss das der Arzt???Und wie ist das dann mit der Bezahlung vom Lohn,bekommt man den vollen Lohn oder weniger???
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Glg LottaWolke mit Blaubeere 21+5
Individuelles Beschäftigungsverbot
Bei mir wurde das individuelle Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin ausgesprochen.
Ich bin Lehrerin und hatte schon früh einen verkürzten Gebärmutterhals.
Meine Ärztin hat es mir schriftlich ausgestellt und ich habe es eingereicht. Mein Gehalt habe ich weiterhin voll bekommen.
Ich glaueb, dass es von Arzt zu Arzt unterschiedlich gehandhabt wird. In meiner vorherigen Schwangerschaft hatte ich die gleiche Diagnose, allerdings eine andere Ärztin. Sie hat mich krankgeschrieben und kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Als Beamtin macht das allerdings finanziell keinen Unterschied.
Genauso ist das bei mir meiner schreibt mich nur krank und alles andere muss meine Chefin dann machen.möchte gerne noch ein paar Stunden arbeiten nur komplett das schaffe ich nicht mehr da spielt mein Ischias nicht mit.
Ich Danke für deine schnelle Antwort.
Glg
Müssen tut es keiner von beiden, da Rückenbeschwerden eigentlich eher eine Indikation für eine Krankschreibung sind und nicht für ein BV.
Im BV würdest du dein normales Gehalt weiter erhalten.
Ja das stimmt müssen tut es keiner.Aber immer zu Rückenschmerzen und den damit ganzen Tag stehen ist nicht toll.und schmerzt halt auch sehr.bin jetzt schon die 2.woche krank geschrieben und es werden bis jetzt dann 3 Wochen die er mich rausnehmen will.
Danke für deine Antwort.
Glg
Versuch mit deinem AG zu klären ob ein teilweises BV möglich ist.
Hast du denn keine Möglichkeiten dich zwischendurch mal zu setzen oder hinzulegen?
Sun & Babyboy 28.SSW
Laut Muschutz gesetz ist ab der 21 ssw doch sowieso eigentlich festgeschrieben, dass du nur noch 4 std tägl. So lange stehen darfst.
Also wenn du kein komplettes bv bekommst, dann würde ich zumindest dieses Teil BV durchsetzen. Das kann der FA auch tun.
Lg
Ich Danke Euch für euere Antworten.Ich habe jetzt mit meiner Chefin telefoniert,soll mit meiner Hausärztin reden und wenn sie mir das auch nicht geben kann dann läuft das über meine Chefin.
Danke schön und eine schöne restkugelzeit euch allen.
Es besteht weder für dich, noch für das Kind Gefahr. Daher besteht keine Indikation für ein BV. Lass dich weiter krankschreiben, empfehlen würde ich dir einen Osteopathenbesuch.
LG
Nein
Sor
Huhu bin fast in der selben Situation . Ich will arbeiten anstatt krank Meldung aber kann und darf nur noch die 4 std ( laut MuschuG) meine FÄ meint mein Chefin wäre dafür zuständig und die stellt sich dumm weil ich nie eine gefährdensbeurteilung bekommen und ausgefüllt habe :/ zum Kotzen. Hab morgen einen Termin beim HA. Mal schauen was der sagt ...
Das ist bei mir zum Glück nicht so mein Chefin ist froh das ich noch arbeiten gehen möchte und wenn es auch nur Stunden sind,ich arbeite auch viel zu gern.Ich drücke dir die Daumen das du bei Hausarzt erfolgt hast.Glg