Beschäftigungsverbot von Psychiaterin möglich?

Hallo, meine Frage steht ja schon oben. Darf ein Psychiater ein Beschäftigungsverbot ausstellen?

Kurz zu mir: Im Februar starb in der 25. Woche meine wundervolle Tochter in mir. Ich habe sie natürlich auf die Welt gebracht.

Nun bin ich frisch wieder schwanger und ich freue mich sehr auf unser absolutes Wunschkind. Nur die Arbeit belastet mich sehr. Ich kann es mir absolut nicht vorstellen schwanger dort zu arbeiten....

Ich bin Erzieherin und hatte in der letzten SS ein BV wegen fehlender Immunität von CMV und grenzwertiger bei Windpocken.

Ich habe irgendwie angst dass das nichtmehr der Fall ist...

Also nochmal: Darf in einem solchen Fall die Psychiaterin ein Beschäftigungsverbot ausstellen?

Danke fürs lesen

Yunima mit Kämpferchen fest im Herzen und kleiner Hoffnung im Bauch

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Ja die dürfen das wohl auch ausstellen, hatte mir bei meiner 1. Schwangerschaft meine FA gesagt. Ob da aber was beachtet werden muss weiß ich nicht. Es gibt aber auch FA die auch Pyschater sind , zumindest bei uns Inder Stadt einige, vllt wäre ein Termin ja da auch ne Option oder dich bei den informieren ?

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Danke. Ich habe bereits eine Psychiaterin sie hat die Wiedereingliederung gemacht und ich denke sie wird sich auch nicht lumpen das zu machen. Ich bin jetzt sehr beruhigt :-) vielen dank.

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JEDER niedergelassene arzt darf dir ein berufsverbot ausstellen. Selbst ein HNO.

Ich drück dir für diese schwangerschaft ganz fest die daumen.....

Alles gute dir

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Danke, das sind gute Neuigkeiten #Herzlich

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Dein Kommentar enthält leider zwei grobe Fehler.

- es ist kein Berufsverbot, sondern ein Beschäftigungsverbot
- ein HNO könnte das wohl kaum ausstellen, weil psychische Probleme vom HNO nicht behandelt werden. Jeder Arzt ist nur für sein Fachgebiet zuständig.

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Wenn die Psychiaterin zum Schluss kommt, dass du bei Weiterbeschäftigung psychisch so sehr belastet bist, dass deine Schwangerschaft oder Gesundheit gefährdet sind, dann darf sie das individuelle BV ausstellen. Jeder Arzt darf das sein Fachgebiet betreffend, ausstellen. (Bei einem HNO geht das in deinem Fall natürlich nicht.) Wenn es nur den Umgang mit Kindern betrifft, der dir Angst macht, kann sie das auf den Umgang mit Kindern begrenzen. Dann sind aber Büroarbeiten möglich.

Die Immunitäten klärt der Betriebsarzt. Wenn die Immunitäten vorhanden sind, darfst du ohne Gefährdung weiterarbeiten, sondern keine Krankmeldung oder ein individuelles BV vorliegen.

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Es darf wirklich jeder niedergelassene arzt ein BV ausstellen. Bei mir haben sich mrin arbeitgeber, mein HA und mein FA geweigert. Ich könne mich ja AU schreiben lassen. Letzten endes hat es dann mein schmerztherapeut gemacht.

Ich habe mich 5 schwangerschaften immer wieder mit diesem thema auseinander gesetzt.

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Danke. Ich hoffe einfach darauf dass sich innerhalb von einem Jahr nichts an meiner Immunität geändert hat. Aber eine CMV infektion merkt man ja nicht....

Zur Not such ich das Gespräch bei der Psychiaterin.

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