BV Stundenreduzierung, Überstunden, etc.

Ich hoffe ich finde hier jemanden der sich auskennt.
Kurz zu den fakten. Ich habe eine unbefristete Vollzeitstelle (39Std/wöchentl.), bei uns läuft es so, dass wenn man Teilzeit arbeitet, diese Vollzeitstelle behält und lediglich eine Stundenreduzierung beantragt. So ist es aktuell bei mir, ich arbeite 30 Stunden, dies ist noch bis 31.12.2017 genehmigt, danach würde theoretisch mein Vollzeitvertrag wieder greifen, wenn ich nicht um Verlängerung der Reduzierung bitte.

ich bin jetzt schwanger und am 25.02.18 beginnt der Muschu.
aktuell bin ich krankgeschrieben, sobald es mir besser geht bekomme ich ein BV, dass ich nur noch 10 Std. wöchentlich arbeiten darf.

Meine Frage nun, ich würde die Reduzierung nun nicht verlängern so dass ab Januar mein Vollzeitvertrag greift. Da ich ja eh das BV habe müsste ich ja nur die 10 Stunden wöchentl. arbeiten.
Im Februar möchte ich gerne meinen Urlaub und Überstunden abfeiern. Wenn ich dann jetzt eine Woche Überstunden frei mache, muss ich dann nur 10std. abfeiern, wegen dem BV oder müsste ich dann wegen Vollzeit 39 Std. abfeiern?
Kennt sich da jemand aus?


Vielen Dank schon mal
Haely48

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Rein logisch würde ich sagen 39 Stunden, aber das kann bei deinem AG anders sein... :-p

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Rein rechtlich 39h, denn für die wirst du ja dann auch bezahlt. Es bietet sich also an, die vorher abzufeiern und erst später ins BV zu gehen.

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Ok super danke für die Info.

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Du arbeitest in einem 30-Std.Vertrag aber wegen BV nur real 10 Std. Die übrigen 20 std. wirst du bezahlt freigestellt.

Wenn du eine Woche frei hast, werden dir selbstverständlich 30 Std. abgezogen. Im Übrigen muss der AG in der freien Woche das BV aussetzen und dich ganz normal bezahlen. Da du ja frei hast, fallen keine Gefährdungen an, somit greift gar kein BV.
Die Umlagekasse wird dem AG doch nicht die früher geleisteten Überstunden bezahlen!! Wer kommt denn auf so eine Idee?

Genauso beim Urlaub. Eine Urlaubswoche sind 30 std, auch wenn du ohne Urlaub nur 10 Std. real gearbeitet hättest. Für Urlaub kann der AG doch nicht mit der Umlagekasse abrechnen, das BV wird ausgesetzt.