Elterngeld bei fristloser Kündigung

Hallo zusammen!
Wenn man kurz vor Beginn des Mutterschutzes fristlos gekündigt wird, wie geht es dann weiter?
Bekommt man dann trotzdem Elterngeld? Es wird 12 Monate rückwirkend geschaut, bei mir von Okt 2017 bis Nov 2016 wieviel man verdient hat. Wenn nun der Okt 2017 wegfällt (wegen der Kündigung) fällt der dann einfach bei der Berechnung komplett raus und es wird einfach nur von Sep 2017 bis Nov 2016 auf den Verdienst geschaut oder sorg die Tatsache der fristlosen Kündigung und die Lücke in der man keinen Arbeitgeber hatte dafür, dass alle Monate einfach nicht beachtet werden und man bekommt nur den Mindestbetrag von 300€?
Vielen Dank!

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Ob du noch einen laufenden Arbeitsvertrag hast oder nicht, interessiert für das Elterngeld nicht.
Der Monat sorgt dann dafür, dass das komplette Elterngeld etwas niedriger wird, weil es vom Durchschnitt berechnet wird.

Aber wieso und warum sollte man fristlos vor dem Mutterschutz (den man dann evtl. nicht hat) gekündigt werden, das kann ich mir nicht vorstellen, dass das geht, denn eine Kündigung ist ja eh nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich. Ob die einer fristlosen Kündigung zustimmen und wie die Zustimmung so schnell dazu kommen soll, ist mir nicht ganz klar!

Für die Art der Krankenversicherung macht das evtl. einen deutlichen Unterschied!

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auch eine fristlose Kündigung erfolgt in der Schwangerschaft nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz, und das dauert. Das geht nicht von heute auf morgen.

Warum solltest du fristlos gekündigt werden? Da müssen sehr schwerwiegende Gründe vorliegen, die so was rechtfertigen.

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Ich halte es für fast ausgeschlossen, dass man als Schwangere rechtmäßig fristlos (!) gekündigt werden kann. Von daher würde ich mich nicht mit der Berechnung meines elterngeldes beschäftigen, sondern umgehend Kündigungsschutzklage einreichen.

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Natürlich geht das. Da die TE scheinbar nichts dagegen einzuwenden hat, muss ja etwas erhebliches Vorgefallen sein (Diebstahl, fehlen am Arbeitsplatz ohne Meldung & AU etc)

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Ich habe nirgendwo behauptet, dass eine fristlose Kündigung gar nicht „geht“. Theoretisch ist dies möglich. Praktisch eher nicht. Die aufsichtsbehörde würde kaum einer FRISTLOSEN Kündigung zustimmen, auch bei den von dir aufgezählten Beispielen nicht. In der Praxis ist es vielmehr so, dass viele AG unwirksame Kündigungen aussprechen, gerade bei Schwangeren. Und da ist, selbst bei Diebstahl, der allererste Weg zum Arbeitsgericht, um die Wirksamkeit prüfen zu lassen. Da ArbG in der Regel seeeeeeeehr AN-freundlich entscheiden, hat eine schwangere selbst bei Diebstahl sehr gute Chancen, das due Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wird.

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Eine fristlose Kündigung während der Schwangerschaft ist kaum möglich. Du hast hoffentlich fristgerecht den Widerspruch eingelegt?

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Man kann gegen eine Kündigung keinen Widerspruch einlegen!

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Arbeitsschutzklage #sorry

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