bin ich unterhaltspflichtig für Kind meines Ehepartners

Liebe Gemeinschaft,
ich bitte um eure Unterstützung/Hilfe zu meinem folgenden Anliegen.
Ich bin seit 19 Jahren verheiratet und lebe mit meinem Mann und unserem Sohn (wird im Dezember 18 Jahre alt) in gemeinsamen Hausstand (Eigentum), Mein Mann hatte im letzten Jahr eine kurze Affäre mit einer anderen Frau. Hieraus ist ein Kind hervorgegangen, welches im August 2017 geboren wurde. Die Ex-Geliebte stellt nun Forderungen wegen Unterhaltszahlungen an meinen Mann. Diese Frau ist ebenfalls verheiratet, lebt aber seit einigen Monaten getrennt von ihrem Mann. Klar, das mein Mann Unterhalt bezahlen muss, wenn der denn auch wirklich der Kindsvater ist.

Zu meiner Frage:
Wird mein Einkommen bei der Festlegung der Unterhaltsberechnung auch herangezogen ?. Es ist ja nun nicht mein Kind. Das Jugendamt verlangt nun Auskünfte über meine Vermögenswerte, u.a. soll ich meine monatlichen Einkünfte offenlegen.
Muss ich dem nachkommen ? Wir haben beide regelmäßige Gehaltseinkünfte, die auf ein gemeinsames Konto gehen. Mann Mann verdient monatlich € 1.150 und ich € 1.700.
Wir haben eine Hausfinanzierung und laufende Verbindlichkeiten, d.h. kommen mit unserem Geld im Monat gerade so hin.
Kann mir bitte jemand ein Rat geben, ich bin sehr verzweifelt. Vielen Dank und Grüße
su1965

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Hallo

Nein, dein Gehalt spielt erstmal keine Rolle und du musst dein Gehalt nicht offenlegen. Das Ja geht das nichts an.
Aber.. da dein Mann nur so wenig verdient, wird er zum Mangelfall und da sieht es schon anders aus. Ein Gericht kann dadurch seine Selbstbehalt(1000 Euro) senken auf 880 Euro. Somit muss er dann davon auch Unterhaltszahlungen leisten. Im Übrigen ist er auch der Mutter zu Unterhalt verpflichtet. Was ihr für Verbindlichkeiten habt, ist erstmal egal. Der Kndesunterhalt(für beide Kinder) geht vor.
Bedenke auch, das dieses Kind auch Erbansprüche an eurem Haus hat.
Für mich wäre die Ehe beendet.
Ist er denn schon offiziell als Vater eingetragen? Ist er sicher der Vater?

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Warum Mangelfall?? Und der Mutter gegenüber ist er nur zu Unterhalt verpflichtet, wenn er auch leistungsfähig ist.

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Weil er nur 1150 Euro verdient!!!! Das Netto muss noch bereinigt werden. Evtl ist er dann gar nicht leistungsfähig.!!

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Noch etwas. Wenn euer Knd 18 wird und sich nicht mehr in der allgemeinen Schulbildung( bis 12 Klasse) befindet, ist er im Unterhalt an letzter Stelle.

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Hat er die Vaterschaft anerkannt?

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Ist es sicher dass er der Vater ist? Vor allem: solange die Frau noch verheiratet ist zählt der Ehemann als Vater!

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Anwalt fragen!

So lange sie verheiratet ist und das Kind ehelich geboren wurde, zählt zunächst der Ehemann als Vater.
Wurde schon ein Vaterschaftstest gemacht? Selbst wenn dann dein Mann der biologische Vater wäre, müsstet ihr sowieso klären lassen, wer dann der rechtliche Vater ist. Erbe, finanziell usw.

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Es wurde noch kein Vaterschaftstest gemacht

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dann würde ich das als erstes machen.

in einer Beziehung zu vertrauen, finde ich gut und wichtig

bei einer Affäre, noch dazu noch verheiratet, würde ich als erstes mal sicher sein wollen.
wenn sich die Mutter sicher ist, prima. Das ändert jedoch noch nichts daran, dass ihr Noch-Mann u.U. automatisch als Vater gilt.

Die Vaterschaft müsste dein Partner ja sowieso erst anerkennen. Auch das würde ich in einem SOLCHEN Fall ERST wenn die biologische Sachlage klar ist.

Bis dahin: Anwalt fragen, was finanziell auf euch zukommen KÖNNTE
und ab welchem Zeitpunkt ihr dem Jugendamt Auskunft geben müsst.

Den teuersten raussuchen können sie sich nicht. :-p

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Ich kann deine Verzweiflung gut verstehen, bin aber leider nur ein Laie, was die juristische Seite angeht. So lange dein Ehemann die Vaterschaft nicht anerkannt hat, muss er meines Wissens noch keinen Unterhalt bezahlen. Außerdem sollte natürlich erst das Ergebnis des Vaterschaftstests abgewartet werden, da ich den Aussagen der Geliebten nicht so ohne weiteres Glauben schenken würde. Rechtlich gesehen ist zunächst der Ehemann der Geliebten der rechtliche Vater. Dieser müsste dann die Vaterschaft anfechten und wäre dann bei einer Vaterschaftsanerkennung durch deinen Mann auch rechtlich gesehen nicht mehr der Kindsvater.

Was das Jugendamt angeht, könnte ich mir schon vorstellen, dass sie auch von dir Auskünfte verlangen dürfen. Natürlich wirst du dem Kind gegenüber keine direkte Unterhaltsverpflichtung haben, aber dein Gehalt kann evtl. auch angerechnet werden. Dein Mann wäre dann evtl. doch leistungsfähig, weil euch beiden ja durch dein Gehalt mehr Geld zur Verfügung steht. Allerdings müssen auch eure laufenden Verbindlichkeiten und der Kindesunterhalt eures Sohnes berücksichtigt werden. Ich würde daher auch zu einem Rechtsanwalt gehen, der klären soll, ob dein Mann auch wirklich leistungsfähig ist. Vielleicht gilt er auch als Mangelfall und muss nur den Mindestunterhalt bezahlen.

Ansonsten würde ich mir an deiner Stelle ernsthaft überlegen, ob du an der Ehe noch festhalten möchtest. Ich würde es nicht tun, da euer Vertrauensverhältnis ja bereits jetzt zerstört ist. Sofern du deinen Mann nicht auszahlen kannst, müsstet ihr das Haus verkaufen. Ob das die Bank so einfach mitmachen würde, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

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Hallo

Nein, das Ja hat kein Recht auf Auskünfte über ihr Gehalt. Nur ein Gericht kann das um evtl seinen Selbstnehalt zu senken und u schauen, ob sie ihm gegenüber unterhaltspflichtig ist.
Bei den geringen Gehältern wird da aber nichts zu holen sein.
Bei Trennung wird sie erstmal in Stk2( bis Kind 18 ist), dann in 1 kommen. Er sowieso in 1
Dann wird sich das mit dem Haus auch erledigt haben, denn halten kann es keiner von beiden,

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Stkl. 2 behält sie im Fall der Trennung, solange das Kind bei ihr lebt und kindergeldberechtigt ist. Und kein anderer Erwachsener dort lebt.

LG