Schwanger, Bv, AG zahlt keinen Gehalt.

Hallo,
Ich habe folgendes Problem. Ich bin seit dem 1.9.17 neu angestellt. (Ambulante Pflege)

Kurz vorher habe ich erfahren das ich schwanger bin und habe dies auch direkt, noch vor Arbeitsbeginn meinem Chef mitgeteilt.

Da es mir zu dem Zeitpunkt sehr schlecht ging (übelkeit, erbrechen) über den ganzen Tag, war ich die ersten 6 Wochen krankgeschrieben, dann habe ich ein Beschäftigungsverbot von meinem betriebsarzt erhalten.

Nun mein Problem, ich habe seit ich dir angestellt bin noch keinen Cent von denen bekommen.. Weder vom AG noch von der KK.

Ich werde nach nachfragen immer nur damit vertröstet das es noch eine Weile dauert, das würde sich schon alles regeln.

Miete, Lebensmittel, Auto.. Alles nicht bezahlbar für mich, ich muss mir ständig Geld leihen und das ist enormer Stress für mich und sicherlich auch nicht gut für das Baby..

Wie soll ich nun vor gehen? Wo bekomme ich Geld her? Wer ist im recht? Bekomme ich vielleicht kein Geld weil ich seit dem ersten Tag dort nicht arbeiten konnte?

Sorry für den langen Text.. Ich hoffe ihr könnt mit Tipps geben.

LG krummli

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Guten Morgen,

mein letzter Stand:

In den ersten 28 Tagen einer NEUEN Anstellung übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung. Hierfür benötigt sie unter Anderem ersteinmal die Anmeldung durch den AG. Dies wird häufig leider erst mit der monatlich durchlaufenden Lohnabrechnung nach Ende des abzurechnenden Monats gemacht.

Nach den 28 Tagen besteht ein sechswöchiger Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (etwa 70% des Gehalt).

Bei einem Beschäftigungsverbot zahlt der Arbeitgeber das VOLLE Gehalt weiter (er bekommt es dann von der Krankenkasse erstattet).

LG

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... ups, ein kleiner Fehler hat sich eingeschlichen:

Der Hinweis "etwa 70% des Gehalts" steht an der falschen Stelle.
Nach dem erwähnten sechswöchigen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den AG (in voller Höhe) zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von etwa 70% des Gehaltes. Das ist in Deinem Fall schon nicht mehr relevant, da Du ja bereits im BV bist.

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"Nach dem erwähnten sechswöchigen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den AG"
der in den ersten 4 Wochen entfällt.

Damit sollte der AG jetzt genau was schon gezahlt haben?

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Hey,

was sagt denn die Krankenkasse dazu, dass noch kein Krankengeld ausgezahlt wurde?

Der Arbeitgeber wird wahrscheinlich Ende Oktober das Gehalt, die Entgeltfortzahlung, überweisen

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Die KK sagt nur das der AG bis Ende diesen Monats noch irgendwelche Formulare ausfüllen und denen schicken muss.

Gehalt gibt es dort am 15. Und der AG hat schon angekündigt das ich VIELLEICHT Mitte November Gels bekomme, da sie noch einiges mit der KK klären müssen.

Aber es kann doch nicht sein das ich ohne Geld da stehe und es dort keinen Menschen interessiert..

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Dazu muss ich noch sagen das ich bei meinem alten AG auch Mitte des Monats Geld bekommen habe. Kann ja nicht sein das ich ganze 3 Monate auf mein Geld warten muss..

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Ach sry, gerade erst gelesen dass du es dem Chef sogar mitgeteilt hast. Du hast ja von Anfang an mit offenen Karten gespielt.
Da solltest du langsam wirklich Druck machen bei denen.

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In bestimmten Situationen geht das job Center in vorleistung.z.b. Bei Konkurs des Ag.
Vielleicht mal da nachfragen.
Man muss es halt zurückzahlen. Ist so eine Art Darlehen.

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Du musst das Gehalt natürlich bekommen. Grundgehalt und etwaige Zuschläge. Informiere dich mal, wie das ist, da du ja erst krankgeschrieben warst, ob dir da sie Lohnfortzahlung zusteht nach so kurzem Vertragsbeginn. Kann sein, dass dadurch einiges durcheinander geraten ist.

Der AG muss fürs BV tatsächlich Formulare ausfüllen, deshalb würde ich ihm, notfalls mit Anwalt auf die Füße treten.

Allerdings weiß ich nicht wie du auf 3 Monate Gehaltsverlust kommst, es fehlen dir doch 1,5 Gehälter?

Noch kurze Anmerkung: du bist doch bestimmt nicht komplett allein verantwortlich für alles finanzielle? Da gibt es doch bestimmt noch deinen Partner.

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Mitte August war mein letzter Gehalt und mit Glück der nächste Mitte nächsten Monats.. Das sind dann 3 Monate. Aber so wie ich das sehe gib das auch nix, die schieben alles nach hinten.

Mein Freund und ich wohnen nicht zusammen, wir sind momentan auf wohnungssuche. Heißt ich hab meine eigene Miete zu tragen und 2 mieten kann mein freund sich auch nicht leisten.

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Dann geh zum Anwalt. Bzw. informiere deinen AG mal nett darüber, dass du das tust.

Alles Gute!

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Hallo,

Ich weiß nur, dass wenn man innerhalb der ersten 4 Wochen nachdem man eine neue Arbeitsstelle angetreten hat, erkrankt, das man dann keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat sondern man bekommt lediglich das Krankengeld von der Krankenkasse. Für die 5. und 6. Woche müsste dann wieder der Arbeitgeber aufkommen und danach geht dann ja wieder das Krankengeld weiter. Aber ob das jetzt auch bei einer Schwangerschaft so ist bin ich mir nicht sicher. Ich habe damals als ich ins Beschäftigungsverbot gekommen bin weiterhin das Geld vom AG bekommen und diesem wurde das Geld dann wieder von der Krankenkasse erstattet.
Entweder gehts du schnell zum Amt, dass die dir ein Darlehen geben oder du fragst deinem Chef nach einen Vorschuss. Ich kenne das aus unserer Lohnbuchhaltung, dass die Mühlen dort manchmal sehr langsam mahlen.

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Guten morgen

Bei uns in der Firma bekommt man sogar die ersten 42 tage kein gehalt, wenn man krank wird. Also kein krankheitstag der ersten 42 arbeitstage wird vergütet. Ob krankengeld beantragt werden kann, weiß ich nicht genau, aber automatisch kommt da nur das anteilige gehalt für die "gesunden" tage. Da aber die kompletten 6 wochen nicht gearbeitet wurde, weiß ich nicht wie das ist.

Ich drücke dir die Daumen, dass sich das bald klärt.

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Sowas muss aber vertraglich festgehalten sein, dass wenn man in den ersten so und soviel Tagen krank wird, kein Gehalt bekommt... Und selbst dann glaube ich nicht, dass es rechtens ist... Immerhin muss man in Deutschland geleistete Arbeit entlohnen... Man kann sagen, dass die kranktage abgezogen werden und nur die gearbeiteten Tage ausgezahlt werden... Aber das Gehalt komplett einfach nicht zu zahlen, fällt glaube ich schon unter die Kategorie Unterschlagung...

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Hi er muss pünktlich deinen Lohn zahlen...!

Notfalls hilft ein briefchen vom Anwalt nach

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Hallöchen
Sorry wenn ich das so sage aber das ist eine richtige scheiß Situation, die dich in Teufels Küche bringt... Nachdem du dein Gehalt erhalten hast würde ich mir zusätzlich den Schaden, der dir dadurch entstanden ist (Zinsen von geliehenem Geld, evtl. Mieterverwarnung, seelische Leiden) einklagen... Man kann doch einer Schwangeren nicht drei komplette Monate das Geld verwehren... Die genaue rechtliche Grundlage dazu fehlt mir zwar aber ich weiß, dass du im recht bist und auch Schadensersatzansprüche geltend machen kannst... Informiere dich doch mal bei einem Anwalt... Nach der elternzeit würde ich mir persönlich aber nen anderen Arbeitsplatz suchen... Bei so jemandem wöllte ich nicht arbeiten... Solche Halsabschneider pfui...

Alles liebe

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Drei Monate verweigern geht ja auch nicht. Wenn ich richtig gelesen habe, hat sie den Job neu ab 01.09., also fehlt ihr das Geld vom neuen Arbeitgeber „erst“ seit 1 1/2 Monaten. Nun weiß man ja nicht, ob diese im Vorraus zahlen oder Mitte oder Ende des Monats. Und wenn sie am 01.09 da angefangen hat, dann wären ab 14.10 erst die sechs krank um, wenn sie Geld von der KK bekommen würde. Aber sie ging ja in BV. Wieso ist dann überhaupt Krankengeld relevant? Der Arbeitgeber zahlt bei BV nicht die Kasse.

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Ohh... Ja so genau hab ich da jetzt nicht hingelesen muss ich gestehen... Aber das ist mir mathematisch schon zu viel zahlenjonglieren hahaha... Sie wird schon die richtige Lösung finden...

Alles liebe wünsch ich dir:))

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Verstehe ich das jetzt richtig? Du hättest am 01.09 einen neuen Job anfangen sollen, warst ab 01.09 gleich krank geschrieben für 6 Wochen? Dann würdest du ab 14.10 ins Krankengeld fallen. Hast du aber ab 14.10 ein BV bekommen, dann fällst du nicht ins Krankengeld, sondern bekommst dein Lohn vom Arbeitgeber weiter. Wie hoch das ausfällt, weiß man nicht, da du ja nie gearbeitet hast für ihn. Denke, dann wird dir nur der Stundenlohn zustehen, ohne Zulagen. Aber dann fehlt dir ja nicht drei Monate das Geld, sondern „erst“ für 1 1/2 Monate. Man weiß ja nicht wie der Arbeitgeber zahlt, im Voraus, Mitte oder danach? Wenn du sagst am 15., vielleicht bekommst du am 15.10 erst Lohn für September.

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Der AG schuldet Ihr max. für 2 Tage Lohn für September!

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Mittlerweile ist mir das klar. Wusste nicht, dass die Kasse die ersten vier Wochen zahlen muss, wenn ich von Anfang an gleich krank bin. Ich sehe es doch genau wie du, weil wir nicht wissen, wann der Arbeitgeber zahlt und da kann es natürlich sein, dass sie dann erst am 15.11. ihr Geld für Oktober bekommt. Dann ist es natürlich blöd gelaufen