Beschäftigungsverbot nach langer Krankheit.Was steht mir zu?

Hallo an alle die mir vielleicht helfen können,
ich bin seid Anfang des Jahres aufgrund einer starken Depression krank geschrieben und beziehe Krankengeld von der Krankenkasse.
Nun bin ich in der 20.Woche schwanger (Wunschkind) und es werden Zwillinge.
Mein FA möchte mir ein BV erteilen,aufgrund starker Beschwerden wie Blutungen und Krämpfen.Ich beziehe ja schon seid Monaten Krankengeld.
Wieviel Geld steht mir zu?Wonach wird berechnet und wer zahlt?Ich kann mir nicht vorstellen,dass mir auf einmal wieder das ganze Gehalt zustehen soll.
Kann mir bitte jemand helfen?

2

Hallo,

ich denke du erhälst einfach weiterhin das Krankengeld.

Was ich allerdings nicht verstehe, wenn man aufgrund von schweren Depressionen arbeitsunfähig ist, wie kommt man denn da auf die Idee schwanger zu werden?

Wenn du mal ein Kind hast wirst du sehen, dass es nicht immer ein Spaziergang ist und zum Teil sehr anstregend. Bei Zwillingen wird es entsprechend mehr sein.

Verstehe mich nicht falsch aber du hättest erstmal schauen können, dass du selbst wieder fit bist.


LG Tina

3

"ich denke du erhälst einfach weiterhin das Krankengeld. "
NUr wenn sie weiterhin krankgeschrieben ist. Bei einem BV bekommt man kein Krankengeld, sondern sein normales Gehalt. Bei der Berechnung werden Zeiträume mit Krankheit einfach ausgelassen.

6

Aber wenn sie wegen einer schweren Depression arbeitsunfähig ist, kann sie kein BV haben, oder nicht?

weitere Kommentare laden
1

"Ich kann mir nicht vorstellen,dass mir auf einmal wieder das ganze Gehalt zustehen soll."
Wenn du keine Krankschreibung mehr hast und eigentlich arbeitsfähig wärst, dann doch!

4

Wenn du die starken Depressionen noch hast und damit nicht arbeiten könntest, dann musst du weiter Krankengeld beziehen. Wenn du arbeitsfähig wärst und nun nur wegen der Schwangerschaft nicht arbeiten gehen kannst, dann kannst du durch ein BV das volle Gehalt aus deinem gültigen Arbeitsvertrag bekommen.

Ich glaube du musst dich erst durch einen Arzt "gesundschreiben" lassen und dann das BV vom Frauenarzt holen. Ob die KK da in so einem Fall einfach zuschaut und nicht weiter nachprüft (wie auch immer) weiß ich nicht.

Allerdings bin ich mir gar nicht sicher, ob du grundsätzlich wegen deiner Beschwerden ein BV bekommen kannst, denn die Blutungen treten ja nicht durch die Arbeitsbelastung oder den Stress auf Arbeit auf, sondern sind auch ohne berufliche Belastung vorhanden. Ich glaube gelesen zu haben, dass da ein Zusammenhang bestehen muss um ein individuelles BV zu bekommen. Bin mir aber sehr unsicher.

5

Die AU ist vorrangig vor dem BV. Das heißt, solange deine Depression anhält und du arbeitsunfähig bleibst, so lange bleibt es beim Krankengeld.

Vorsicht, genau wegen solch eines Falls wurde ein Arzt zu hohen Regreßzahlungen verurteilt. Das muss korrekt abgerechnet werden.