Hallo Ihr Lieben,
brauche dringend Rat.
Ich war aufgrund von Elternzeit beurlaubt im Studium (darf aber aufgrund der Begründung: Elternzeit weiterhin Studien- und Prüfungsleistungen ablegen).
Mein AG hatte mich aufgrund des Studiums als Werkstudentin eingestellt.
Aber nun hatten sie es überprüft und bemerkt, dass ich eigentlich gar nicht als Werkstudentin eingestellt werden dürfte, da sozialversicherungspflichtig in allen Zweigen bin. Weil wenn man beurlaubt ist im Studium kann man ja nicht mehr im Studienbetrieb teilnehmen und veliere damit auch den Studierendenstatus.
Okay er muss auch einiges an Beiträgen nachzahlen, aber ich ging davon aus, dass er meine Beurlaubung in meinem Fall nicht als Ausschluss vom Studienbetrieb galt, weil ich weiterhin Studien-und Prüfungeleistungen ableisten durfte.
Ist es nun rechtens? Oder habe ich das falsch verstanden?
Das 2. Problem ist.
Nun soll ich 4.000€ nachzahlen, weil mir zu viel Gehalt ausgezahlt wurde, weil man mich als Werkstudent einstufte und nun als normalen Sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer einstuft (rückwirkend).
1.200€ werden vom nächsten Gehalt direkt abgezogen (mir bleiben wohl 100€ um rumzukommen, wie soll das bitte gehen? Ist das Rechtens, dass der AG das so macht?)
Und ich soll die restlichen 2.800 €'im November zahlen. Aber bitte mit welchen Gehalt den? Ersparnisse hab ich keine.
Bin echt gerade am Verzweifeln.
Ich hab kein Problem das Geld zu bezahlen, wenn es Rechtens ist, aber man sollte mir doch zumindest eine Ratenzahlung anbieten.
Hoffe auf Hife! Dankeeeeee
Urlaubssemester wegen Elternzeit + Werkstudent
Ich fürchte Dein AG hat Recht:
http://www.aok-business.de/fachthemen/sozialversicherungsrecht/studenten-und-praktikanten/beschaeftigung-von-studenten/
Sofern Du nicht nachweisen kannst, dass Du auch im Urlaubsemester Dich vorrangig um Dein Studium gekümmert hast, bist Du tatsächlich voll sozialversicherungspflichtig.
Vielen Dank für die Antwort.
Ich werde einfach über die Rückzahlung mit meinem AG sprechen. Da ich zahlungswillig bin aber zahlungsunfähig. Außerdem ist es arbeiterechtlich nicht korrekt, dsss er mir mein fast ganzes Oktobergehslt schon einmal verrechnen will. Es gibt eine Pfändungsschutzgrenze, die zu beachten ist.
Dann schauen wir mal was ich Montag "verhandeln" kann.
Liebe Grüsse
Das ist Rechtens. Die Privilegien eines Werksstudenten enden im Urlaubssemester.
https://www.studentenwerke.de/de/werkstudentenprivileg
Und mit der Ratenzahlung: Du schuldest Deinem AG nun mal 4000€. Die Modalitäten der Rückzahlung musst Du mit ihm verhandeln, allerdings hast Du keinen Anspruch auf Ratenzahlung.
Hast Du Deinen AG darüber informiert, das Du ein Urlaubssemester einlegst? Das würde Deine Verhandlungsposition erheblich stärken, denn dann hättest Du das nicht alleine vermasselt.
Ansonsten: Hast Du keine Familie / Freunde, die Du 'anschnorren' kannst? Im Zweifelsfall Kredit aufnehmen (wenn Du einen kriegst) und den in Raten abbezahlen.
Grüsse
BiDi
Vielen Dank für die Antwort.
Wenn es Rechtens ist, zahle ich auch das Geld. Immerhin zahlt mein AG ja auch rückwirkend meine sozialversicherungspflichtigen Beiträge und das kann ja nur Vorteile haben.
Ich werde mit dem AG über die Rückzahlung verhandeln. Er muss mir keine Ratenzahlung gewähren, aber ich denke wenn er sieht, dass ich ja zahlungswillig bin, wird er sicher einlenken. Es fehlt dem Schreiben auch eine Rechtsbefehlsbelehrung, d.h. Es werden keine Konsequenzen wegen nicht fristgemäßer Zahlung erläutert.
Nicht Rechtens ist, dass mein AG mein fast komplettes Oktobergehalt einbehalten will. Da gibt es eine Pfändungsschutzgrenze Bzw. Geld fürs Existenzminimum muss bleiben, auch wenn die Rückzahlungsforderung Rechtens ist.
"Vermasselt" = ja, aber dadurch dass ich das nicht wusste, konnte ich die Konsequenz nicht ahnen und im Nachhinein denke ich, kommt es mir ja zu gute!
Ich werde Montag mit dem AG wegen Ratenzahlung Reden. 4000€ kriege ich auf keinen Fall bis zum 14.11. hin. Die Frist ist viel zu kurz und ich muss ja von irgendeinem Geld auch leben können.
Danke nochmal.
Lg
Nicht wissen schützt bekanntlich nicht...
Ich glaube übrigens nicht, dass das als „pfänden“ zählt, was er macht. Bevor du da mit Halbwissen glänzt solltest du dich informieren...