Beschäftigungsverbot / Nebenjob

Hallo,
meine berufliche Situation: ich habe eine Vollzeitstelle im medizinischen Bereich und arbeite hier mit Kleinkindern und psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen. Daneben habe ich einen Nebenjob auf 450€ Basis, bei dem ich samstags und / oder sonntags die Notaufnahme eines Krankenhauses koordiniere. Das ganze auf Abruf, d.h. mal 2 Schichten pro Monat, mal 6. Es gibt Früh- und Spätschichten, Nachtschichten mache ich aus Sicherheitsgründen eh keine.

Nun zu meiner Frage: wenn ich schwanger werde, werde ich für meinen "Hauptjob" voraussichtlich ein Beschäftigungsverbot erhalten. Wie sieht das mit einem Nebenjob aus, der im Schichtdienst ist? Ich könnte dann nach Mutterschutzgesetz nur die Frühschichten übernehmen (Spätschicht geht bis 22 Uhr) und das auch nur samstags (wegen Sonntagsarbeitsverbot). Das würde für mich ziemliche finanzielle Einbußen bedeuten, da die Wahrscheinlichkeit, dass ich gerade samstags zur Frühschicht gebraucht werde, ja sehr gering ist.
Habe ich ein Anrecht auf irgendeinen finanziellen Ausgleich oder ähnliches? Kann man mit dem Arbeitgeber eine Außnahmeregel vereinbaren? Ich würde gerne weiter arbeiten, ich sehe bei dieser Tätigkeit (im Gegensatz zu meinem Hauptjob mit Infektionsgefahr, Gefahr durch aggressive Patienten und enorme Lautstärke) keine Gesundheitsgefährdung für Baby oder mich, wenn ich abends bis 22 Uhr arbeite. Dort habe ich keinen direkten Patientenkontakt, kann im sitzen oder stehen arbeiten, habe ausreichende Pausenzeiten (Kein Notfall = keine Arbeit), durch das starre Schichtsystem keine Überstunden usw.
Da die Arbeit am Wochenende dort eine GANZ andere ist als Mo-Fr, wäre es auch nicht möglich, unter der Woche dort eingesetzt zu werden. Mo bis Fr kommen körperlich sehr anstrengende Arbeiten dazu, die ich als Aushilfe bisher nie leisten musste und die für mich auch nicht in Frage kämen.

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"Ich könnte dann nach Mutterschutzgesetz nur die Frühschichten übernehmen (Spätschicht geht bis 22 Uhr) und das auch nur samstags (wegen Sonntagsarbeitsverbot). Das würde für mich ziemliche finanzielle Einbußen bedeuten, da die Wahrscheinlichkeit, dass ich gerade samstags zur Frühschicht gebraucht werde, ja sehr gering ist.
Habe ich ein Anrecht auf irgendeinen finanziellen Ausgleich oder ähnliches?"
Ja, den hättest du, aber in der Pflege darfst du auch Sonntags arbeiten.

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Hallo, es ist keine pflegerische Tätigkeit, sondern eine rein organisatorische / kaufmännische. Gilt da diese Ausnahmeregelung auch?

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Ich vermutet eher, es interessiert, zu welche Tarif usw. du gehörst und ich könnte mir eben vorstellen, dass damit auch die Leute der Organisation im Krankenhaus unter Krankenpflege fallen. Werden ja vermutlich bei den Schaustellern auch die Leute an der Kasse dazu zählen usw ;)

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Für beide Jobs gilt:

Arbeitgeber muss Gefährdungsbeurteilung machen, Gefährdungen ermitteln und mit geeigneten Maßnahmen ausschließen. Evtl Umsetzung an einen unschädlichen Arbeitsplatz. Nur wenn das nicht möglich ist, Freistellung (BV).

Im Nebenjob darfst du auch sonntags arbeiten, da es sich wohl um ein KKH handelt, das unter die Ausnahmen des Sonn- und Feiertagsarbeitsverbots fällt.

Außerdem darf dein Arbeitgeber selbstverständlich bei der Aufsichtsbehörde eine Ausnahme auf Zulassung von Nachtarbeit (bis 22 Uhr) beantragen, wenn aus ärztlicher Sicht nicht dagegen spricht und das dein ausdrücklicher Wunsch ist.

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Super, vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort. Dann bin ich beruhigt, ich hatte schon Angst dass mir dann zuhause die Decke auf den Kopf fällt oder ich dem Babyshoppingwahn verfalle

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Vielleicht bekommst du ja überhaupt kein BV, auch nicht im Hauptjob. Bedingung wäre aber, dass du an keinem Tag mehr als 8,5 Std. arbeitest und ein freier Tag pro Woche gegeben ist. Sonst gibts Probleme mit dem MUSchG.