Wann muss ich dem Arbeitgeber mitteilen das ich Schwanger bin`?

Hallo ihr lieben ich bin fast in der 10.ssw und würde gerne wissen wann ich am besten meinem Chef mitteile das ich Schwanger bin =)

Ich weiss , dass er sich darüber überhaupt nicht freuen wird aber das ist mir egal !

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen..

Liebe Grüße eure Anna =)

Wann muss ich dem Arbeitgeber mitteilen das ich Schwanger bin?

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Zumindest an dem Tag, an dem Du in den Mutterschutz gehen willst, solltest Du es ihm sagen...

Zitat: "Ich weiss , dass er sich darüber überhaupt nicht freuen wird"
Wenn er nicht der Vater ist, muss er sich auch gar nicht darüber freuen. Er muss nur die Formalitäten erledigen.

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Natürlich ist der nicht der Vater aber das Problem ist das ich Arbeitststunden mache die wirklich krank sind , ich arbeite praktisch für 2 Vollzeitkräfte mit und ich weiss mit sicherheit das ich ein BV bekommen werde vom Arzt

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Woher weiß er denn, dass Du vom Arzt ein BV bekommen wirst? Wieso kennt er denn Deinen Gesundheitszustand während der Schwangerschaft, wenn er von derselben nocv gar nichts weiß?

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Hallo, seltsame Frage .... "müssen" erstmal gar nicht.

Wenn du aber vom Mutterschutzgesetz profitieren/geschützt sein möchtest, dann musst du es ihm sagen ...

VG
B

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Okay

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Mir fehlt leider die einzige, rechtlich korrekte Antwort. Gar nicht. Nur die Geburt ist Anzeigepflichtig.

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Bitte nicht gleich übertreiben.
Die Antwort, dass sie es mitteilen muss, wenn sie von den Mutterschutzgesetzen profitieren will, ist definitiv ebenso rechtlich korrekt.

Darüber hinaus ist nun gerade Deine Antwort nicht wirklich korrekt, zumindest nicht in dem Zusammenhang, den die TE beschrieb. Sie muss ihrem AG sehr wohl schon früher eine Mitteilung von ihrer Schwangerschaft machen, nämlich spätestens, wenn die Wehen einsetzen bzw. sie zur Einleitung ins KH muß (ein Vorgang, der sich u.U. tagelang bis zur tatsächlichen Geburt hinziehen kann), da sie ansonsten nämlich unentschuldigt bei der Arbeit fehlt (was ein Abmahn- oder Kündigungsgrund darstellen kann) und ihr ein KH keine AU ausstellen wird.

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Nein, das muss sie dem AG nicht mitteilen, sondern sich krank melden. Warum sie krank oder im KKH ist, geht den AG nichts an.

Die von dir genannte Antwort ist bei den drei Auswahlen auch nicht dabei!

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Du bist leitende Angestellt nach dem Arbeitsrecht? Also keinen Kündigungsschutz etc? Dann solltest du es deinem AG möglichst bald mitteilen, da du ansonsten eventuell schnell die Kündigung vor der Nase hast, wenn er es merkt bevor du es mitgeteilt hast. Bei leitenden Angestellten geht das ja fristlos.
Also solltest du zusehen, dass das Mutterschutzgesetzt für dich greift.
Ob er sich freut oder nicht ist völlig egal. Er hat seine Pflichten und du hast deine Pflichten. Natürlich kannst du auch noch bis zur 13. SSW warten um dir relativ sicher zu sein, dass alles gut geht. Das ist deine Entscheidung.
Überstunden und Co. fallen halt erst weg, wenn du es dem AG mitgeteilt hast.

Ich habe weiter unten gerade gelesen, dass dein Arzt dir ein BV ausstellt. Warum hat er das denn noch nicht getan? Ein BV vom Arzt hat ja erst mal nichts damit zu tun, ob man es dem AG schon gesagt hat, sondern wird aus medizinischen Gründen ausgestellt.

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Das ist doch totaler Unfug!
Selbstverständlich gilt das Mutterschutzgesetz auch für leitende Angestellte! Sie hat als Schwangere besonderen Kündigungsschutz und muß dem AG von der Schwangerschaft nur dann mitteilen, wenn sie ggf. gekündigt wurde. Vorher muß sie überhaupt nichts sagen.
Und darüber hinaus gilt das KSchG ebenso für leitende Angestellte, auch bei ihnen muß eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein (sofern der Betrieb > 10 AN und Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat:)
Bitte nicht so etwas hier hinschreiben, wenn man keine Ahnung von der Materie hat.

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Ich glaube, du hast es nicht richtig gelesen. Ich habe geschrieben, dass für sie als leitende Angestellte die Arbeitsgesetzte nicht gelten und sie daher ihrem AG möglichst schnell bescheid geben soll, damit das Mutterschutzgesetz für sie greift.

Wo du natürlich recht hast ist, dass in der Theorie ein Kündigungsschutz für leitende Angestellte besteht, wenn die entsprechenden Kriterien zutreffen. Allerdings sieht die Praxis anders aus. Das war blöd von mir formuliert.

Lies doch einfach die Beiträge sorgfältig bevor du undifferenzierte Antworten verfasst.

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Hallo also erst einmal sorry dass es hier viele gibt die am Thema vorbei reden und einfach nur ihren Frust und ihre persönlichen Meinungen zu anderen Menschen äußern möchten.
Deinem Arbeitgeber darfst du die Schwangerschaft mitteilen wann du möchtest also jetzt oder auch erst im dritten Monat.... aber da du ja als Filialleitung in einem Spielcasino arbeitest würde ich dies recht zeitnah tun um auch durch das Mutterschutz Gesetz geschützt zu sein. Denn nachdem darfst du z.b. auch nicht mehr nach 20 Uhr arbeiten.... ich wünsche dir alles Gute

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Heii.. vielen lieben dank für deine nette Nachricht :)

Ja viele waren sehr unfair und auch recht gemein aber ist nicht so wichtig :)

Ja ich habe am Montag einen Arzttermin und dann schauen wir mal was der Arzt dazu sagt.. & dann werde ich meinem Arbeitgeber direkt bescheid geben :)

Liebe Grüße