schwanger im 2.Elternzeit-Jahr

Hallo zusammen

mal angenommen, ich beantrage 20 Monate Elternzeit und werde im zweiten Jahr Elternzeit wieder schwanger. Wonach berechnet sich dann das zukünftige Elterngeld für Kind 2?

LG

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Genau wie sonst auch nach den 12 Monaten vor dem Mutterschutz bzw. der Geburt. Ausgeklammert werden dabei nur Elterngeld und Mutterschaftsgeldmonate.

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Wie lange du Elternzeit beantragst ist nicht wirklich interessant.
Interessant ist, wie lange du Elterngeld beziehst.

Vg Isa

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DAs macht aber nur einen Unterschied von meist zwei Monaten, denn auch beim ElterngeldPlus werden nicht mehr als 14 Monate ausgeklammert.