Hallo zusammen
mal angenommen, ich beantrage 20 Monate Elternzeit und werde im zweiten Jahr Elternzeit wieder schwanger. Wonach berechnet sich dann das zukünftige Elterngeld für Kind 2?
LG
schwanger im 2.Elternzeit-Jahr
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Genau wie sonst auch nach den 12 Monaten vor dem Mutterschutz bzw. der Geburt. Ausgeklammert werden dabei nur Elterngeld und Mutterschaftsgeldmonate.
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Wie lange du Elternzeit beantragst ist nicht wirklich interessant.
Interessant ist, wie lange du Elterngeld beziehst.
Vg Isa
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DAs macht aber nur einen Unterschied von meist zwei Monaten, denn auch beim ElterngeldPlus werden nicht mehr als 14 Monate ausgeklammert.