Hallo,
wir erwarten unser 2. Kind (Jan.2019)und ich habe gelesen, dass man 14 Monate des EG-Bezuges von Kind Nr. 1 (März 2016 - April 2017) ausklammern kann.
In Monat 15-18 (Mai-August 2017)haben wir mit Partnerschaftsmonaten in Teilzeit gearbeitet. (Sep.-Oktober 2017 Vollzeit, ab Nov. Mutterschaftsleistungen) Diese Monate 15-18 werden nun in die Berechnung vom EG fürs 2. Kind mit berücksichtigt.
Frage 1: Zählt als Einkommen nur das Teilzeitgehalt oder auch die Auszahlung des Elterngeldes für die Partnerschaftsmonate?
Frage 2: Können 14 Monate von der Mutter ausgeklammert werden, wenn auch der Mann EG bezogen hat?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Aussagen :D
Liebe Grüße
Ewa
Elterngeld Einkommensberechnung bei Partnerschaftsmonaten
Also erstmal kannst du ja noch nicht schwanger sein..und wer weiß ob das so klappt dass es dann Januar überhaupt wird?! Wir haben grade mal 2017..dann kommt noch 2018.. da glaube ich nicht dass da noch jetzige EG Monate entscheidend sind.
Wärst du jetzt schwanger dann würde nur dein Teilzeit Gehalt zählen.. nicht das EG während den Partnerschaftsbonusmonaten.
Kind 2 kommt natürlich Januar 2018 ^^
1) Es zählt das TZ Gehalt ohne die Elterngeldzahlung
2) 14 Monate können nur ausgeklammert werden, wenn du im EG Plus Bezug warst. Das steht oben nicht so genau, wer von euch in welchen Monaten welches EG bezogen hat.
Hast zB du 12 Basismonate und dann 2 Monate nichts, dein Partner in LM 13 und 14 seine Partnermonate gehabt, dann kannst du nur 12 Monate ausklammern und hast 2 Monate mit 0€.
Vg Isa
1. Es zählt nur das Teilzeiteinkommen.
2. Nur, wenn die Mutter 14 Monate Elterngeld erhalten hat. Beim Vater werden ja auch nur seine Elterngeldmonate (eben generell maximal 14) ausgeklammert.