Hallo ihr Lieben,
momentan befinde ich mich in einem Arbeitsverhältnis, welches durch den befristeten AV am 28.2.18 endet. Ab 19.3.18 beginnt die Schutzfrist, da der ET der 30.4.18 ist. Ich müsste mich dann ja ab 1.3.18 arbeitslos melden, da mich ja niemand für 2 Wochen einstellen wird und ich mich im Beschäftigungsverbot befinde.
Wer zahlt hier was?
Habe ich dann Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1? Und wie sieht es mit dem Mutterschaftsgeld aus? An wen wende ich mich am besten?
Ich habe von sowas leider gar keine Ahnung, da ich bis jetzt immer arbeiten war.
Vielen Dank für eure Hilfe
Wer zahlt? befristeter Arbeitsvertrag, Beschäftigungsverbot, Arbeitsamt/Krankenkasse
Hallo,
Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation wie du.
Mein AV endet am 23.01.18 , MS beginnt am 12.11.17
Du musst dich auf jeden Fall 3 Monate vorher arbeitslos melden.
Vielen Dank und was haben die bei dir dann gesagt oder das einfach nur aufgenommen?
Wer hat dir das BV ausgestellt?
Mein Arzt. Ist das wichtig?
Ja, denn wenn der Arzt es ausstellt bekommst du kein ALG und darfst mit der Krankenkasse kämpfen weil dir Krankengeld zusteht.
Hi. Evtl kann ich dir weiterhelfen. Ich hatte so eine ähnliche Situation. Also wenn du ein bv hast. Musst du dir von deiner Frauenärztin zusätzlich eine AU ausstellen lassen. Diese schickst du dann an deine Krankenkasse. Diese zahlt dir wiederum dein Gehalt bzw Krankengeld. Wird jedoch für die Berechnung deines elterngeldes ausgeklammert. Da es aufgrund der ss ist.
Am besten informierst du dich mal bei deiner Krankenkasse. Es ist nämlich tatsächlich so dass man sich normal erst mal arbeitslos melden muss. Die dann für 6 Wochen bezahlen und dann die Krankenkasse einspringen. Ist ziemlich viel papierkram. Und jeder streitet ab für dich zahlen zu müssen. Also definitiv arbeitssuchend melden. Gleichzeitig dein bv mit einreichen. Dann deiner Krankenkasse melden. Die sagen sie brauchen nach diesen 6 Wochen eine AU. Und diese kann der Frauenarzt trotz bv alle 4 Wochen ausstellen.
Ansonsten gibt es noch Beratungsstellen wie Donum vitae die können dir in solchen Sachen auch helfen. Va dann mit den Anträgen für elterngeld usw. Ist ja dann alles etwas komplizierter als normal.
Hoffe ich konnte dir helfen.
Da du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehst wirst du weder Arbeitslosengeld noch Hartz IV bekommen. Ich bin in der gleichen Situation und habe beim Mutterschutz noch nicht durchgeblickt wer dann bezahlt. Aber wahrscheinlich die KK. Wenigstens den Mindestsatz von 300€
Also Hartz 4 müsste sie schon bekommen, wieso auch nicht? Sie ist halt dann momentan „nur“ nicht Vermittlungsfähig. Krieg ich momentan selber und seit 2 Monaten zusätzlich „Mehrbedarf für werdende Mütter“, auch vom Amt.
Allerdings hab ich vor der SS schon Bezüge bekommen, da ich wegen depressiven Angststörungen meine Arbeit verloren habe 🤔
Für ALG II muss man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Im Mutterschutz zählt die Krankenkasse und da gibt es keinen Mindestbetrag von 300€.
Ich war in der selben Situation. BV ab 11.07. und befristeten Vertrag bis 31.07. gehabt. Ab dem 11.07. musste ich eine Au vorlegen beim Arbeitsamt. Die haben dann die 6 Wochen Lohnfortzahlung nach Auslaufen des Vertrags bezahlt und danach bist du Krankengeldberechtigt bei deiner Krankenkasse und erhältst den Durchschnitt von drei Monaten als Krankengeld. Sobald du im Mutterschutz bist, ändert sich das dann auf Mutterschaftsgeld für die 14 Wochen. Danach geht man in Eltern Zeit, wie genau das da dann funktioniert, hab ich noch nicht rausgefunden. War froh als ich endlich das Krankengeld erhalten habe. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Hartz 4 hat man nicht! Man ist im BV nicht vermittelbar. Das Arbeitlosenamt mit Alg 1 springt nur in den ersten sechs Wochen als Ersatz für den Arbeitgeber ein wg Lohnfortzahlung. Danach endet jeglicher Anspruch.
In Elternzeit kann man ohne AG nicht gehen, Anspruch auf ALG II hat nichts damit zu tun ob man Vermittlungsfähig ist.
Hallo mein Arbeitsvertrag geht bis 31.10 ab 1.11 wäre ich Arbeitslos
Ich bin auch im ARBEITSVERBOT
Deshalb meinte das Arbeitsamt bekomme ich kein Arbeitslosengeld
Das müsse die Krankenkasse übernehmen
So ist es bei mir
Und übernimmt die Krankenkasse es auch bei dir?
Darüber brauchst du dir gar keine Gedanken zu machen. Wenn das Arbeitsmarkt nichts zahlt, dann ist sie dadurch verpflichtet durch das MuSchu-Gesetz. Du darfst nicht schlechter dastehen, nur weil du schwanger bist.