Resturlaub vor Beschäftigungsverbot?

Hallo.
Meine PDL hat mir gerade mitgeteilt, dass ich mit Bekanntmachung der Schwangerschaft nicht mehr auf meine Station zurück darf (Maßregelvollzug). Jetzt sagte sie mir, dass ich bevor ich in das BV komme, meinen Resturlaub aufbrauchen soll. Stimmt das so? Kennt sich damit jemand aus?

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Nee musst du nicht. Nur wenn du beantragst.

Ich habe meinen Resturlaub nicht genommen, wird hinter die Elternzeit gehängt.

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Hallo,

Nimm deinen resturlaub mit, den wirst du nach deiner Elternzeit gut gebrauchen können :)

Ich frage mich wer so was sagt..., eine Frechheit..,. Aber man kann es ja mal versuchen ;)

Lg

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Danke.
Ich werde bis Montag jetzt Überstunden abbauen. Das ist auch ok so.
Montag habe ich den neuen Termin mit meiner PDL, dann wird entschieden, ob ich Zuhause bleibe oder innerhalb der Klinik wo anderes eingesetzt werde.

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Lass dich nicht darauf ein.
Ist sicher ein Versuch, deinen Urlaub "los zu werden", oder einfach Unwissenheit.
Du musst deinen Urlaub nicht nehmen.
Entweder bekommst du ein BV oder wirst woanders eingesetzt.

Alles gute!

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