Elternzeit - vorzeitige Rückkehr formulieren

Hallo zusammen!

Ich muss meinen Elternzeitantrag stellen bzw. dieses Schreiben bei meinem AG einreichen.
Jetzt würde ich gerne die ersten 2 Jahre direkt verplanen, allerdings mit der Option auf eine frühere Rückkehr.

Ist soetwas möglich? Und wenn ja, wie formuliere ich das am besten, damit es klar, aber nicht schroff klingt?

Danke!

VG ratpack

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also ich hab ein schreiben gemacht in dem ich angekündigt habe, ab Geburt 2 Jahre Elternzeit zu nehmen, mit der Option im 2ten Jahr ab dem 18 Monat in Teilzeit zurückzukehren(man darf ja nur unter 30std. dann arbeiten)...

im "echten" Elternzeitantrag füllt man das ja dann nochmal aus...

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"im "echten" Elternzeitantrag füllt man das ja dann nochmal aus... "

Gibt es noch einen anderen??
Ich dachte ich muss nur bei meinem AG einen einreichen.

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Es gibt keinen Elternzeitantrag, das reicht formlos. Manche AGs haben allerdings einen eigenen Antrag als Formular. Ob das rechtlich bindend ist, neine Ahnung. Ich habs trotzdem nur formlos gemacht und es ging. Es ist ja letztlich eben kein Antrag, sondern man bestimmt die Elternzeit selbst.

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"Ich muss meinen Elternzeitantrag stellen"

Elternzeit wird nicht beantragt sonder angemeldet und dafür hast du Zeit bis nach der Geburt!

"...hiermit melde ich Elternzeit für xxx , geb. am xxxx, im Anschluss an die gesetzliche Muttershcutzfrist an bist zum xxxx (bei ganzen Jahren immer der Tag vorm Geburtstag des Kindes)."

Wenn du es jetzt schon reinbringen möchtest kannst du Schreiben ,, ich behalte es mir vor, am xxx mit xxx Stunden an xxx Tagen wiederzukommen".

Allerdings kannst du damit warten, bis du genau weißt, wann du wiederkommen möchtest, die Frist zum Beantragen von Teilzeit in Elternzeit ist 7 Wochen.

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Bei mir laufen diese 7 Wochen genau in die Betriebsferien hier, so dass ich das Schreiben schon jetzt fertig gemacht habe :)

Elternzeit beginnt laut Behördenauskunft mit Geburt des Kindes (voraussichtlicher Termin ist anzugeben), so dass ich alles jetzt schon fertig machen muss, damit ich die 7 Wochen Frist wahren kann. :)
Änderungen muss ich dann nachreichen, wenn das Kind da ist.

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Die Frist sind 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit und die beginnt nach dem Mutterschutz. Das habe ich und auch andere dir aber doch schon erklärt. Also nein, vor der Geburt musst du dich nicht festlegen!

Die "Behörde", also Elterngeldstelle, hat nichts mit Elternzeit zu tun!

Schau doch bitte in entsprechende Gesetz! BEEG!

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