Nach Krankengeldbezug Beschäftigungsverbot in Ssw

Habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Vielleicht könnt ihr mir da helfen.
Heute morgen hatte ich ein Gespräch mit meinem Chef und er sagte mir, dass der Betriebsarzt mir höchstwahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot erteilen wird.
Jetzt ist es so, dass ich Anfang April an der Hüfte operiert worden bin und seither krank geschrieben war. Im Oktober fand meine Wiedereingliederung statt, also immer noch Krankengeldbezug, und ab November habe ich wieder normal gearbeitet bei vollem Lohn.
Wie ist das jetzt wenn ich ab Dezember freigestellt werde mit meinem Gehalt?
Habe gelesen, dass die letzten 13 Wochen angerechnet werden. Jetzt habe ich aber ja bis Ende Oktober Krankengeld bekommen.
Krieg ich überhaupt Geld und wenn ja von wem? Und wie wirkt sich das aufs Elterngeld aus?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Bin echt am verzweifeln!

Lg Baldmama88

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Bv ist wie arbeiten..also ganz normal dein Lohn. Die 13 Wochen zur Berechnung sind eigentlich nur interssant wenn man Zuschläge bekommt zb. Im schichtdienst. Selbst wenn du die letzten zwei Monate wo anders für mehr/weniger Geld gearbeitet hättest hätte das keinen Einfluss.

Das einzige wo sixh das Krankengeld negativ auswirkt ist bei der Elterngeld Berechnung.. Krankengeld zählt als 0 Einkommen

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"Die 13 Wochen zur Berechnung sind eigentlich nur interssant wenn man Zuschläge bekommt zb. Im schichtdienst."
Die sind bei einem BV gar nicht interessant, weil ja die 3 Monate vor dem Eintreten der Schwangerschaft genommen werden und eben nicht 13 Wochen oder 3 Monate direkt davor, das ist nur im Mutterschutz so!

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Ja sorry meinte ich vor eintreten der Schwangerschaft..dachte das war der TE klar weil sie exakte Monate benannte

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Bei einem BV zählen die letzten 3 Monate vor dem Eintreten der Schwangerschaft, wobei Zeiten mit Krankengeld nicht berücksichtigt werden.

DAs Geld erhältst du vom AG und das wirkt sich im Gegensatz zu dem Krankengeldbezug (was ja scheinbar nicht schwangerschaftsbedingt war) nicht aufs Elterngeld aus, sprich ist so, als ob du normal arbeitest.

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Danke für die Antworten von euch!!!
Ich muss aber doch nochmal nachhaken.
3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft habe ich ja schon krankengeld bekommen und kein Gehalt von meinem AG. Und es zählt dann trotzdem der Lohn den ich bekommen hätte?
Ist echt eine blöde Situation Grad. Das mit dem Elterngeld weiß Ich, ist nicht so toll für die Berechnung aber so ist es jetzt halt...

Liebe Grüße
Baldmama88