Minijob komischer Arbeitsvertrag

Hallo ihr lieben,

meine Tochter ist nun fast 7 Monate alt und ich möchte mein Elterngeld etwas aufbessern. Daher habe ich nach einer kleinen Putzstelle auf Minijobbasis gesucht und auch schnell eine bei einer Wohnungsgesellschaft gefunden.

Ich putze dort 1x wöchentlich ein Treppenhaus und 1x im Monat die Fenster und den Keller und bekomme dafür 110€.

Gestern kam der Arbeitsvertrag mit einigen Punkten dir mir etwas komisch vorkommen.

1. Ich habe keinen geregelten Urlaubsanspruch. Und sollte ich doch mal Urlaub haben wollen muss ich mich um eine Vertretung kümmern.

2. Sollte ich mal krank sein muss ich mich auch um eine Vertretung kümmern.

3. Im Vertrag steht außerdem dass ich bei Krankheit kein Recht auf Lohnfortzahlung habe.

Die Beschäftigung wird bei der Minijobzentrale angemeldet also alles ganz offiziell. Ich habe mal gegoogelt und gelesen dass mir bei einem Arbeitstag pro Woche 4 Urlaubstage gesetzlich zustehen. Das werde ich nachher im Telefonat natürlich durchsetzen.

Aber wie sieht es aus mit der Vertretung? Bin ich wirklich verpflichtet jemanden zu organisieren ? Auch meine beste Freundin würde sicherlich nicht kostenlos für mich einspringen wenn ich im Urlaub bin ;-)

Es wäre toll wenn ich ein paar antworten bekomme. Ich bin zum Glück nicht auf den Job angewiesen würde aber gern die Haushaltskasse etwas aufbessern.

Liebe Grüße
Jenny

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Du hast ja gesehen, das es recht einfach ist, einen Minijob zu finden.

Ich würde die entsprechenden Stellen im Vertrag einfach durchstreichen.
Als Ergänzung kannst Du noch daneben schreiben, dass die üblichen gesetzlichen Vorschriften Anwendung finden sollen. Unterschreiben und zurück schicken.

Der AG macht es sich da sehr einfach und denkt offensichtlich noch immer, das Minijobber AN komplett ohne Rechte sind ... und in Deinem Fall nebenher auch noch die Vertretung organisieren. Wer soll die eigentlich bezahlen? Du???

http://marktforschung-portal.de/minijob-lohnfortzahlung-krankheitsfall/

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Auch bei einem minijob hat man Anrecht auf bezahlten Urlaub , Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und eine Vertretung muss man bei Krankheit auch nicht suchen etc.

Ich würde das der Wohnungsbaugesellschaft so sagen und wenn sie nicht einlenken , dann eben nicht dort anfangen (du schreibst ja, dass du nicht drauf angewiesen bist).

Ich hatte jahrelang einen Minijob in einem Sportventer und gab es auch keinen Urlaub etc . Ich würde das Ganze so nicht nochmal machen . Aber man wird älter und lernt draus...

Alles Gute

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Hallo,

Danke für eure Antworten :-)
Ich habe dann auch mal bei der Minijobzentrale angerufen üben wurde an die Abteilung für Arbeitsrecht weitergeleitet. Die Dame hat sich auch prächtig über den Arbeitsvertrag amüsiert.

Daraufhin habe ich bei der Wohnungsgesellschaft angerufen und die waren erstmal ziemlich baff als ich denen die Arbeitsgesetze mit Paragraph genannt habe ;-)

Sie würden sich da mal schlau machen und sich bald bei mir melden.

Na da bin ich mal gespannt :-)

Danke nochmal und liebe Grüße

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Mal ne ganz andere Sache. Bin mir nicht sicher aber wird der verdienst nicht aufs Elterngeld angerechnet und lohnt sich das dann überhaupt bei einem Einkommen von 110€?

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Ich habe Elterngeldplus beantragt bis zu einem Zuverdienst von 300€ bekomme ich nichts angezogen, das habe ich im Vorfeld schon abgeklärt sonst würde sich das ja überhaupt nicht lohnen.

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OK das ist gut, wäre ja sonst sehr ärgerlich gewesen.

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