Hallo,
Vielleicht finde ich hier jemanden der sich auskennt.
Ich bin zufällig über das oben genannte Thema gestoßen.
Ich bin mit dem zweiten Kind schwanger.
Mein Mann und ich haben ein Haus gekauft mit Photovoltaik. Jetzt habe ich was davon gelesen, dass während des Bezuges von Elterngeld dieses als Einkommen angerechnet wird. Zählt dies auch als Einkommen bei der Ermittlung des elterngeldes?
Hat jemand Ahnung und kann mir die ganze Geschichte erklären??
Viele grüße
Haley48
Elterngeld und Photovoltaik
Ich habe die paar Kröten im Monat einfach vergessen.
Also nicht angegeben?
Also wenn ihr 100KWp auf der Scheune, oder 500KWp Freifläche habt, dann sollte man das vielleicht angeben. Bei einstellig oder sehr niedrig zweistellig KWp auf dem Dach, was kommt da schon zusammen...
Kommt darauf an wer genau die Photovoltaik-Anlage als Gewerbe betreibt.... Wenn du mit daran beteiligt bist dann zählt das als Selbständigkeit mit Einnahmen.
Damit verschiebt sich den Bemessungszeitraum auf das letzte Wirtschaftsjahr vor der Geburt/Mutterschutz. Die Einnahmen dadurch werden auch zur Berechnung des Elterngeldes verwendet, damit aber auch als Einkommen während des Bezuges wieder angerechnet.
https://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html
https://www.photovoltaikforum.com/finanzen-steuern-f9/elterngeld-die-xte-t113632.html
Wenn du mit deinem Elterngeldanspruch unterhalb der Höchstgrenze bist sollte es sich +-0 verhalten wenn die Einnahmen aus der PV-Anlage recht gleichmässig sind da dann dein Elterngeld einfach aus dem Einkommensverlust berechnet wird. Bei manchen wirkt sich aber die Verschiebung des Bemessungszeitraums negativ aus....
GGf lohnt sich in diesem Fall Elterngeld-Plus da dort der Zuverdienst anders angerechnet wird und du eventuell gesamt dadurch mehr Elterngeld beziehen kannst als Basiselterngeld.
Hier noch ein Urteil des Bundessozialgerichtes zu solch einem Fall http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=14382
Da ist auch der gesetzgeberische Hintergrund gut erklärt...
ET ist April 2018, das heißt wenn das Wirtschaftsjahr 2017 zählt, wird auch nur von 2017 mein Einkommen aus meinem Angestelltenverhältnis als Grundlage genommen. Das ist ja heftig, ich hab erst ab Mai mehr Gehalt bekommen und die 6 Monate in der besseren Steuerklasse hätte ich auch nicht voll, dann würde das ja auch noch mit lohnsteuerklasse 5 berechnet werden.
Die PV Anlage zählt als Einkommen mit. Ist bei uns genau so.
Ist aber auch voll ok., da es uns nur um die CO2 vermeidung geht.
Die paar Euro sind doch nicht der Rede wert.
Sunny
Es geht hier aber nicht nur um ein paar Euro.
Das was an einkommen angerechnet werden würde ist nicht der Rede wert, aber wenn nur das Jahr 2017 als Grundlage zur Elterngeldberechnung dient hätte das für uns einen erheblichen finanziellen Nachteil.
Auf wen läuft die Anlage denn? Auf dich/euch? Dann ist es so wie oben beschrieben...möglich wäre eventuell nur eine Rückverschiebung nach 2016 (oder sogar weiter zurück) wenn gewisse Verschiebetatbestände vorliegen. Ob das für dich zutrifft oder aber überhaupt für die Berechnung günstiger wäre, müsstest du mal prüfen.