LOB - leistungsorientierte Bezahlung im TVÖD - Nur so wenig?

Hallo,
Ich bin im Sept.16 in Vollzeit in meine alte Stelle als Erzieherin zurückgekehrt (nach der Elternzeit für meine 1.Tochter) und war ab Februar wieder in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit fürs 2.Kind.

Ich habe nur 100Euro Lob bekommen, vor zwei Jahren waren es über 600Euro.
Ich befürchte dass ich wegen meiner Schwangerschaft schlecht bewertet wurde.
100Euro entsprach letztes Jahr dem Garantiebetrag den man auch während der Elternzeit erhält oder wenn man eine unterdurchschnittliche Bewertung hat.

Aber da ich ja (gut) gearbeitet habe (inkl Mutterschutz sind das ja mehr als 7Monate) denke ich, dass mir mehr zustehen müsste.
Weiß jemand, um wieviel die LOB gekürzt wird wg. Elternzeit und von wann bis wann es immer zählt?

Ich denke die haben mir die Bewertung ganz gestrichen oder mich extra total schlecht bewertet.
Das kam in der Vergangenheit schon vor: Als ich aufgrund einer Fortbildung fehlte bekam ich eine sauschlechte Bewertung und nur den Garantiebetrag weil sie mir "kein Geld hinterherschmeissen" wollten.
Bei dem Arbeitgeber ist noch mehr vorgefallen (gesundheitsgefährdender Arbeitsplatz, falsche Berechnung von Urlaubstagen, Offenlegung von Krankheitstagen aller Mitarbeiter usw.) und ich werde dort nicht mehr arbeiten nach meiner Elternzeit.

Ich möchte diese Ungerechtigkeit aber nicht mehr hinnehmen und notfalls auch gerichtlich dagegen vorgehen dass ich so diskriminiert werde wegen der Schwangerschaft.
Ich habe schon nachgefragt wie denn meine Bewertung ausfiel (weil dazu gibt/gab es auch nie Gespräche o.ä.) aber noch keine Antwort erhalten.
Vielleicht könnt ihr mir sagen ob ihr anteilig LOB im Geburtsjahr bekamt oder garnichts/ nur Garantiebetrag?

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Hallo#winke

Ich habe bis zu meinem Muterschutz in der Perso gearbeitet und habe unter anderem auch die LOB bearbeitet.
Die Grundlage für die Auszahlung findet sich im § 18 TVöD. Das jeweilige System der leistungsbezogenen Bezahlung wird betrieblich vereinbart. Sprich durch z.b. Eine Dienstvereinbarung. Einen generellem Anspruch auf die Auszahlung eines bestimmten Betrags gibt es nicht. Bei uns beispielsweise hab es früher auch den Garantiebetrag. Dieser wurde abgeschafft. Es bekommen viele unserer Angestellten keine LOB mehr.
Wie die Bezeichnung schon sagt, ist es eine Leistungsorientierte Bezahlung. Man wird bewertet, so wie der Vorgesetzte die Leistungen beurteilt. Da gibt es keinen Anspruch auf eine gute Bewertung. Warum auch? Es muss wie bei allem ein von bis geben.

Du kannst natürlich dagegen vorgehen, ob es was bringt ist leider eine andere Sache.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.

Liebe Grüße
Babygirlinside#winke

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Danke für deine Antwort.
Ja aber wenn ich z.B. ein sehr gutes Arbeitszeugnis habe und das letzte Mal 30 von 32Punkten habe und diesmal nur 5Punkte hätte würde das ja kaum zusammenpassen....
Und die Kürzung bei Elternzeit und der Geltungszeitraum wird auch nur in der jeweiligen Dienstvereinbarung festgelegt?
Da hab ich natürlich keinen Einblick, und die wird wohl kaum im Internet stehen:-/.

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Deine Arbeitsleistung bleibt doch nicht kontinuierlich gleich. Natürlich kannst du in dem einen Jahr super Leistungen erbracht haben und diese wurden entsprechend entlohnt. Und dann kann es doch durchaus möglich sein, dass die Arbeitsleistung im darauffolgenden Jahr sehr zu wünschen übrig lassen.

Wenn eine Beurteilung nicht den Vorstellungen des Beurteilten entspricht, dann sehen die wenigsten die Gründe dafür bei sich selbst. Man ist dann natürlich auch nicht mehr objektiv, denn es geht ja um den eigenen Geldbeutel 😉
Und so wie ich es aus seinen Text herauslese bist du nicht gut auf deinen AG zu sprechen. Dies wirst du wahrscheinlich auch unbewusst ausstrahlen... Und auch das hat natürlich Einfluss auf eine sachliche Beurteilung.

Die Dienstvereinbarung wirst du bei euch im Intranet finden. Wenn du keinen Zugang dazu hast, dann frag doch bei der PA nach. Sie werden sie dir dann zukommen lassen.

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Dass du wegen deiner Schwangerschaft diskriminiert wirst, ist eine Interpretation deinerseits und eine schwere Anschuldigung, für die du nicht mal Beweise hast.

So wie du über deinen AG schreibst, würde ich dir auch keine freiwilligen Leistungszulagen bezahlen. Zudem hast du in den letzten 15 Monaten nur höchstens 5 Monate wirklich gearbeitet. Wenn man mal aus Arbeitgebersicht die Zeiten zusammenzählt, die du vermutlich vor Ort warst. Wenn man noch Urlaub abzieht, bleiben vielleicht nur 4 Monate oder noch weniger übrig. Dafür willst du die "höchste Leistungszulage"? Wenn du wirklich während der Schwangerschaft im KiGa gearbeitet haben solltest, dann doch sicher mit einigen Einschränkungen.

Und das willst du jetzt auch noch wegen ein paar Hundert Euros vor Gericht bringen? Da übersteigen doch die Gerichtskosten bei weitem den Streitwert.

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Nein wenn es monatlich gekürzt wird, ist es ja nur gerecht weil ich ja nicht 12Monate gearbeitet habe.
Allerdings habe ich trotz Schwangerschaft sehr gute Arbeit geleistet (ohne auch nur einen Schwangerschaftsbonus!!!).
Und ich denke dass ich nur den Garantiebetrag bekommen habe.
(Ich bekam schonmal nur den Garantiebetrag trotz super Bewertung, weil das Personalamt mir kein Geld gönnnen wollte weil ich wegen einer Fortbildung vorübergehend beurlaubt wurde. )
Darum liegt der Verdacht nahe.

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Ich habe im Hort gearbeitet. Und keine Einschränkungen gehabt.

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Ich finde es immer erschreckend, wie selbstgerecht viele hier von sich behaupten, gute oder gar sehr gute Arbeit zu leisten. Und das obwohl sie nur 1/3 des Jahres überhaupt anwesend waren. Offensichtlich hat da jemand etwas objektiver bewertet.

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Exakt so ist es.
Leute gibt es....