Expertenfrage? Elternzeit hinten dran hängen

Hallo ihr Lieben,
ich habe inzwischen soviel gelesen und bin total verwirrt weil ich leider ganz oft verschiedene Aussagen gelesen habe. Es ist folgender Fall: Im November 2016 kam meine Tochter zur Welt, damals hatte ich 3 Jahre Elternzeit beantrag. Elterngeld habe ich 1 Jahr bekommen. Nach diesem Jahr arbeite ich bei meinem Arbeitgeber in einem "Mini-Job". Nun bin ich wieder schwanger, voraussichtlicher ET ist der 04.06.2018. D.h. Mutterschutz würde am 23.04.2018 beginnen. Möchte nun zum 22.04.2018 meine Elternzeit beenden um in den Genuss des vollen Mutterschutzes zu kommen. Habe hierzu auch dieses Schreiben aufgesetzt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchte ich Sie hiermit über meine erneute Schwangerschaft in Kenntnis setzen.
Der errechnete Entbindungstermin ist der 04.06.2018. Laut ärztlichem Attest ist der letzte Arbeitstag der 22.04.2018. Der Mutterschutz würde daher am 23.04.2018 beginnen.
Daher möchte ich entsprechend § 16 Abs. 3 BEEG meine Elternzeit nur bis einschließlich dem 22.04.2018 in Anspruch nehmen und mit diesem Tage, zur Inanspruchnahme der Schutzfristen nach § 3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes, vorzeitig beenden.

Ein ärztliches Attest liegt bei."

Passt das so? Wie füge ich das noch mit ein das ich die restliche Elternzeit noch hinten hin hängen darf? Sind daswirklich nur max. 12 Monate? Bekomme ich nicht mehr das gleiche Elterngeld wie bei meiner ersten Geburt da zwischen der Geburt meines ersten und meines zweiten Kindes mehr als 12 Monate liegen, stimmt das? Sorry bin inzwischen total verwirrt und hoffe ich könnt mir etwas Klarheit verchaffen.

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Also erstmal Elterngeld und Elternzeit sind ja zwei verschiedene Schuhe, also nicht mischen bitte!

Wenn der Abstand deiner Kinder größer als 14 Monate ist, dann gibt es nicht das selbe Elterngeld, das stimmt.
Du hast ja jetzt Monate mit "nur" Minijob bei der Berechnung dabei, statt so wie vorher.

Ansonsten ist der Antrag korrekt. Das Gesetz gibt keine Übertragung her, nur ein Urteil. Und nein, nicht nur bis 12 Monate, sondern schon seit 2015 bis 24 Monate!

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Aber das sind ja nur 6 Monate mit nicht steuerpflichtigem Einkommen in denen ich auf 450€ Basis gearbeitet habe. Ich dachte für das Elterngeld werden die letzten 13 Monate steuerpflichtes Einkommen zur Berechnung hergenommen, was dann ja eigentlich mein Gehalt vor meiner ersten Geburt war. Laut deiner Aussage bekomme ich dann weniger Elterngeld als vorher oder?

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Ja, du bekommst weniger Elterngeld.

Nein, es werden nicht 13 sondern 12 Monate steuerpflichtiges EInkommen genommen. Auch Minijobs sind steuerpflichtig, werden aber in der Regel pauschal vom AG versteuert, zählen also dazu. Würden sie nicht zählen, hättest du kein Einkommen in der Zeit gehabt und es würden 0 Euro Einkommen angerechnet werden!