Hallo weiß jemand ob das Elterngeld mit sonn-und feiertagszuschuss berechnet wird oder nicht ? Ich bekomme 1600 Euro Brutto mit den Zuschläge 1800- 2000
Elterngeld mit sonn- u.feiertags Zuschlag?
Wenn die Zuschläge steuerfrei sind, dann werden sie nicht mit berechnet. Wenn sie, so wie in der Schwangerschaft (durch das BV dafür) steuerpflichtig sind, dann werden sie mit berechnet.
Defintiv NICHT. Für die Berechnung vom Elterngeld zählt nur das Gehalt der Grundlohn. Zuschläge, Prämien und Spesen sind komplett ausgeklammert! Gleiches gilt für Urlaubs- und Weihnachtsgeld das wird alles ausgeklammert, nur der nackte Nettolohn/gehalt greift.
Sprich bei uns ist es auch üblich an Feiertagen, Sonntagen und Nachts Steuerfreie Zuschläge zu bekommen. Sprich wenn ich z.b. 10 Euro bekäm (lässt sich leichter rechnen) bekäm ich an Sonntagen und Nachts 10 Euro Brutto zzgl. 2,5 Netto und bei Feiertagen sogar 10 Euro Brutto zzgl. 10 Euro Netto je Stunden. Berechnet würden hier aber nur die normalen Lohnkosten, nicht die Steuerfreien Zuschläge weil die wie Prämien gewertet werden.
Noch mehr Unsinn. Bitte informiere dich doch endlich, nein, es zählt nicht nur der Grundlohn!
Wie kommt man auf so einen Unsinn, selbst Provisionen können zählen, je nach Arbeitsvertrag!
"Sprich bei uns ist es auch üblich an Feiertagen, Sonntagen und Nachts Steuerfreie Zuschläge zu bekommen."
Die bekommst du aber in der Schwangerschaft auch und da sind sie nicht mehr steuerfrei, weil du sie ja erhältst, ohne dafür zu arbeiten. Und damit unterliegen sie genau dem richtigen Paragraphen des Einkommenssteuergesetzes, an dem sich das Elterngeld orientiert und daher wird es natürlich daraus auch berechnet!
"Sprich wenn ich z.b. 10 Euro bekäm (lässt sich leichter rechnen) bekäm ich an Sonntagen und Nachts 10 Euro Brutto zzgl. 2,5 Netto und bei Feiertagen sogar 10 Euro Brutto zzgl. 10 Euro Netto je Stunden. Berechnet würden hier aber nur die normalen Lohnkosten, nicht die Steuerfreien Zuschläge weil die wie Prämien gewertet werden. "
In der Schwangerschaft bekommst du das eben auch, aber alles als Brutto (sprich 20 Euro Brutto) und damit ist es Einkommen für das Elterngeld!
Ist doch gar nicht so schwer zu verstehen!
Dann ist es selbsterklärend oder. Ich schreib ja... Prämien... Spesen und Zuschläge sind ausgeklammert. Und es zählt nur das netto was ausm brutto ausgerechnet wird... nicht aber steuerfreie Zuschläge. Auf Zuschläge hat man auch nur dann Anspruch... wenn man regulär Sonntags... an Feiertage etc Arbeitet. Dann stimmt das was du sagst. Ich hab aber freiwillig um dazu zu verdienen sonntags und an Feiertagen gearbeitet... ich wäre nie regulär eingeplant worden. Demnach hatte ich in der Schwangerschaft darauf kein Anspruch.
Freundin bekommt jeden Monat leistungsprämien... die wurden in Ihrer elterngeld Berechnung ausgeklammert und bei meinem Mann dir Spesen ebenfalls genau wie sein weihnachtsgeld. Aber man muss ja 12 monate vorm mutterschutz einreichen. Mutterschutz greift aber erst mit Bekanntgabe der Schwangerschaft. Sprich wenn sie aus der Zeit vor der Schwangerschaft die Zulagen bekommen hat und zwar steuerfrei (und zwar in ner Zeitspanne die relevant ist) wir die Zulage nicht berechnet.
Wie bereits geschrieben, fließt das in die Berechnung ein. Ich bekomme auch diverse Zuschläge zum Grundgehalt und es wird natürlich auch beim EG mit einbezogen.
Nur wenn die Zuschläge brutto sind. In vielen Branchen sind Zuschläge steuerfrei und dann ausgeklammert... genau wie leistungsprämien... weihnachtsgeld und co. Wenn ihr brutto pro Stunde mehr bekommt an Sonntagen etc ist das mit in der Berechnung. Aber brutto wird eher selten ein Zuschlag gegeben. Das betrifft bei meinem Mann Zb nur die Bereitschaftsdiebste.
Leistungsprämien dürfen nicht ausgeklammert werden und in der Schwangerschaft der komplette Mutterschutzlohn (Zuschläge, die es im Durchschnitt gibt) werden versteuert!
Also auf meiner Abrechnung steht Gehalt: 1600
Mit Provision und vermögenswirksame AG Leistung 1820.07 Euro Brutto (steuerpflichtig)
Bei steuerfrei stehen die sonn und feiertagszuschläge gesamtbrutto 2143.79
Vermutlich wird alles, was steuerpflichtig ist, genommen.
Aber in der Schwangerschaft sind ja dann eben die Sonn- und Feiertagszuschläge, die du ohne dafür zu arbeiten erhältst, auch steuerpflichtig.
Normalerweise wird aus deinen bisherigen Zuschlägen für Sonn-und Feiertagsarbeit nun der Durchschnittswert der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft errechnet. Der kommt zum normalen Brutto hinzu und fließt dann auch in die EG-Berechnung mit ein, auch wenn du an Sonn-und Feiertagen zukünftig nicht mehr arbeitest. Dir darf durch die Schwangerschaft nämlich kein Nachteil entstehen, selbst wenn die Wochenendarbeit vorher freiwillig war. Das war sie bei mir und trotzdem wurde der Durchschnittswert berechnet und aufgeschlagen.